Drucksache 18 / 10 838 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 24. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2017) und Antwort Wie wurden die Aufträge zur Nachnutzungsplanung des Flughafens Tegel vergeben? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien erfolgte die Auftragserteilung , die mit der Erstellung der erforderlichen Bauplanungsunterlagen und sonstigen Planungen zur Nachnutzung des Flughafengeländes Tegel zusammenhängen ? 1.a) Wurden die Aufträge nach der Durchführung der europaweiten Ausschreibung zur Unterstützung der Er-stellung der Bebauungspläne für die Nachnutzung Tegels nach Preis- oder Qualitätskriterien vergeben? 1.b) Wurden für die im Rahmen der Tegel Projekt GmbH vergebene Aufträge für die Nachnutzungsplanung des Flughafengelände Tegels nach Preisoder Qualitätskriterien vergeben? 1.c) Wurden die Aufträge, die im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes ISEK vergeben wurden und für die Erstellung des ISEKs, nach Preis- oder Qualitätskriterien vergeben? Antwort zu 1a) bis c): Die Aufträge wurden sowohl nach Preis- als auch nach Qualitätskriterien vergeben. Frage 2: Falls die Auftragserteilung nach Qualitätskriterien erfolgte, welche Qualitätskriterien mussten jeweils für die in 1.a) bis 1.c) genannten Aufträge nachgewiesen werden? Antwort zu 2: Als Qualitätskriterien mussten die Anbieter Kenntnisse und Erfahrungen des einzusetzenden Personals und ihre auftragsbezogene Herangehensweise nachweisen. Frage 3: Wurden bei den in 1.a) bis 1.c) genannten Aufträgen jeweils Möglichkeiten zur Sonderkündigung vereinbart – jeweils für den Auftraggeber und den Auftragnehmer ? Antwort zu 3: Ja, für beide Vertragsparteien. Frage 4: Umfassen bei den in 1.a) bis 1.c) genannten Aufträgen die vereinbarten Bedingungen für ein Sonderkündigungsrecht auch weitere Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von BER und/ oder Verzögerungen bei der Schließung des Flughafens Tegel? Gilt dies jeweils für den Auftraggeber und den Auftragnehmer? Antwort zu 4: Ja, für beide Vertragsparteien. Frage 5: Mit welchen Fristen könnten bei immer weiteren Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von BER und immer weiteren Verzögerungen der Schließung des Flughafens Tegel die in 1.a) bis 1.c) genannten Aufträge vom Senat gekündigt werden? Antwort zu 5: Für die Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 838 2 Frage 6: In welcher Zuständigkeit liegt eine mögliche Entscheidung für eine Auflösung der Tegel Projekt GmbH als Unternehmen der WISTA-Management GmbH und somit privatrechtlich organisierte Gesellschaft des Landes Berlin? Welche Gremien müssten dies in welchem Ablauf entscheiden? Antwort zu 6: Die Zuständigkeit für eine Liquidation der Tegel Projekt GmbH liegt bei deren Gesellschafter, der WISTA Management GmbH und bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates der WISTA Management GmbH. Berlin, den 04. April 2017 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2017)