Drucksache 18 / 10 841 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 16. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2017) und Antwort 20 Millionen € zur Verbesserung der Radinfrastruktur: Sagt mal, wo kommt Ihr denn her? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche einzelnen Maßnahmen in welchen Bezirken sieht das angekündigte Maßnahmenpaket der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung zur Verbesserung der Radinfrastruktur in Berlin mit einer Gesamtförderung von 20 Millionen Euro vor? Frage 2: Wann werden diese einzelnen Maßnahmen jeweils im laufenden Jahr 2017 umgesetzt? Antwort zu 1 und 2: Welche Vorhaben in welchem Haushaltsjahr umgesetzt werden können, lässt sich aufgrund vielfältiger nur wenig beeinflussbarer Begleitumstände (Leitungsarbeiten, Personallage in den beteiligten Behörden, naturschutz- oder wasserrechtliche Genehmigungen usw.) im Vorhinein nicht angeben. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat aber dem Hauptausschuss eine Liste mit Maßnahmen, die ab 2017 geplant sind, vorgelegt (vgl. Berichte der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den Haushaltstiteln 0730/72016 und 0730/52108 für den Hauptausschuss). Frage 3: Auf Grundlage welcher Kriterien wurden diese Maßnahmen festgelegt und wer hat diese Kriterien erarbeitet? Antwort zu 3: Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Herstellung weiterer Abschnitte des Fahrradroutennetzes, der Lückenschließung des Radverkehrsnetzes an Hauptverkehrsstraßen durch Anlage von Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen und der dringlichen Sanierung von Radwegen . Auch Maßnahmen zur Realisierung bezirklicher Fahrradrouten werden gefördert. Maßgebliche technische Regelwerke sind die Ausführungsvorschrift zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) sowie die Empfehlungen und Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bzw. insbesondere die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Ausgabe 2010“ entsprechend dem Einführungs-Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 17.10.2011. Die Schwerpunktsetzung bzw. die Kriterien für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sind im Rahmen der Erarbeitung der Radverkehrsstrategie des Senats von der zuständigen Senatsverwaltung und den im FahrRat vereinigten Verbands- und Behördenvertretern über viele Jahre hinweg entwickelt und fortgeschrieben und 2013 vom Senat mit der Radverkehrsstrategie beschlossen worden. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Ausgabe 2010“ sind von den zuständigen Gremien der FGSV erarbeitet worden, die AV Geh- und Radwege von der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Konkretisierung der FGSV-Regelwerke unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in Berlin. Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel des laufenden Haushalts für das Jahr 2017 finanziert die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung diese angekündigten Maßnahmen i.H.v. 20 Millionen Euro? Frage 5: Wenn diese 20 Millionen Euro nicht im laufenden Haushalt etatisiert sind, auf welcher vom Landeshaushaltsgesetzgeber beschlossenen Finanzierungsgrundlage erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen? Antwort zu 4 und 5: Für Radverkehrsinfrastrukturvorhaben stehen insbesondere die Titel 0730/72016, 0730/52108, 0730/89116, 0730/68229, 0730/68228 und 2920/72016 zur Verfügung. Der im Rahmen dieser Titel verfügbare Finanzrahmen beläuft sich entsprechend Nachtragshaushalt 2017 auf 15,99 Millionen Euro. Dazu kommen weitere noch nicht quantifizierbare Mittel im Rahmen von Förderprogrammen wie z. B. der Gemein- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 841 2 schaftsaufgabe Förderung der Regionalen Wirtschaftsstruktur sowie aus der bezirklichen Investitionsplanung, so dass man insgesamt von einem Gesamtvolumen von rund 20 Mio. € ausgehen kann. Berlin, den 07. April 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)