Drucksache 18 / 10 842 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 16. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2017) und Antwort Schulbauunterhalt 1997-2016: Haben Bezirke Geld für Schulsanierung zweckentfremdet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Beitrag hätten die einzelnen Bezirke jeweils seit 1997 insgesamt in die Schulbauunterhaltung investieren müssen? 2. Welchen Beitrag haben die einzelnen Bezirke jeweils seit 1997 insgesamt in die Schulbauunterhaltung investiert? 3. Welche rechnerische Differenz ergibt sich hieraus? 4. Zu wie viel Prozent haben die einzelnen Bezirke jeweils den Sollwert erfüllt? 5. Um wie viel Prozent wichen die einzelnen Bezirke jeweils vom berlinweiten Mittelwert ab? Zu 1. bis 5.: Die gewünschten Informationen sind in der beigefügten Anlage tabellarisch aufbereitet. Der Sollwert Bauunterhalt Schule (Spalte 2) wurde auf der Grundlage der aktuellen Gebäude-Wiederbeschaffungswerte (WBW) 2016 und unter Ansatz der von der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) empfohlenen 1,32 % für Schulbauunterhalt ermittelt. In Spalte 3 ist der rechnerische Mitteleinsatz der Bezirke für die Schulbauunterhaltung von 1997 bis 2016 dargestellt. Dabei wurden sowohl die Mittel aus den Bezirkshaushalten als auch die der zentral etatisierten Sanierungsprogramme (insb. Schul- und Schulsportstättensanierungsprogramm (SSP)) berücksichtigt. Da der bezirkliche Bauunterhalt für Schulen erst seit 2014 exakt ermittelbar ist, wurde für die Zeit davor modellhaft davon ausgegangen, dass sich Bauunterhaltungs-Ausgaben in allen Bezirken gleichmäßig (d.h. gemäß dem berlinweiten Verhältnis der WBW) auf Schulen und Nicht-Schulen aufteilen. Die modellhaft ermittelten und ausgewiesenen Bezirks-Beträge können daher bei besonderer bezirklicher Schwerpunktsetzung von den (zentral nicht ermittelbaren) tatsächlichen Ausgaben abweichen. Es ist aber davon auszugehen, dass sich mögliche Abweichungen in Summe der Bezirke ausgleichen. Aus der Summe der Differenzen ergibt sich ein rechnerischer Sanierungsstau (=Nachholbedarf für den Bauunterhalt der bezirklichen Schulgebäude der vergangenen 20 Jahre), der sich auf bis zu 1,2 Mrd. € beläuft. Hierbei wurde berücksichtigt, dass sich in einigen Fällen die Kosten allein dadurch erhöht haben, dass durch die versäumte Instandhaltung größere Schäden erfolgt sind. 6. Welche Gründe sind dem Senat bekannt, dass es zum Teil zu erheblichen Differenzen zwischen den Bezirken hinsichtlich der tatsächlich verausgabten Bauunterhaltung der einzelnen Bezirke gekommen zu sein scheint? Zu 6.: Die Bezirke haben den Sollwert im Mittel mit 66,37 % erfüllt. Diese mittlere Untererfüllung ist u.a. im Zusammenhang mit der angespannten Haushaltslage des Landes Berlin in den zurückliegenden Jahren zu sehen. Für die Spreizung zwischen den Bezirken von 59,7% bis 76,7% sind dem Senat keine konkreten Gründe bekannt . Den Bezirken ist mit dem verfassungsrechtlichen Globalsummenprinzip (Art. 85 Abs. 2 Verfassung von Berlin) allerdings ausdrücklich die Möglichkeit einer eigenen Schwerpunktsetzung eingeräumt. Diese betrifft sowohl die Zweckbestimmung des Mitteleinsatzes (baulicher Unterhalt oder andere Ausgabenzwecke), als auch Maßnahme-Auswahl innerhalb eines Ausgabezweckes (baulicher Unterhalt in Schulen oder in anderen Gebäuden ). Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 842 2 7. Sieht der Senat Handlungsbedarf, damit zukünftig verhindert wird, dass Bezirke Mittel zur Schulsanierung, die ihnen per Globalsumme, Schulsanierungsprogramme und andere Investitionsprogramme zugewiesen werden, zweckentfremden? Zu 7.: Um einen Mindestumfang im Bereich des baulichen Unterhaltes sicher zu stellen, macht die Senatsverwaltung für Finanzen bereits seit einigen Jahren von der Möglichkeit Gebrauch, den Bezirken eine Mindestveranschlagung für Hochbauunterhalt im Wege einer entsprechenden Leitlinie vorzugeben (Ausführungsvorschrift Nr. 5 zu § 26a Landeshaushaltsordnung). Deren Einhaltung wird im Zuge der Nachschau überprüft und bei der Mittelverwendung in der Haushaltswirtschaft parallel zur Basiskorrektur nachgehalten. Unterschreitungen müssen innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden. Im Zuge der Haushaltsplanung 2018/19 wird der Senat den laufenden Schulbauunterhalt der Bezirke um 84,4 Mio. € erhöhen. (Hiervon wurden mit dem Nachtrag 2017 bereits 42 Mio. € bereitgestellt.) Damit wird ein zentraler Punkt der Richtlinien der Regierungspolitik umgesetzt, der eine Erhöhung des laufenden Schulbauunterhalts auf 1,32% der Gebäude-Wiederbeschaffungswerte vorsieht. Über eine Veranschlagungs- und Verwendungsleitlinie wird parallel sichergestellt, dass die Mittel ausschließlich für die kontinuierliche Instandhaltung der Schulen verwendet werden. Folgerichtig kann in zehn Jahren kein neuer Instandsetzungsbedarf erwachsen. Die zentral etatisierten Mittel zum Abbau bereits eingetretener Sanierungsrückstände sind ohnehin zweckgebunden . Berlin, den 12. April 2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017) April 2017 Beträge in T€ Bezirk Bauunterhalt Schule (Sollwert nach KGSt) in Baupreisen 2016 1) Summe Bauunterhalt Schule im Haushalt (Bezirke und SSP) 2) rechnerische Differenz Bauunterhalt Sollwert abzgl. Bauunterhalt Haushalt Erfüllung des Sollwertes in % Abweichung vom berlinweiten Mittelwert (in %-Punkten) Sp1 Sp2 Sp3 Sp4=Sp2 - Sp3 Sp5=Sp3 / Sp2 Sp6=Sp5 - Mittelwert 31 Mitte 306.804 197.202 109.602 64,3% -2,1% 32 Friedrichshain- Kreuzberg 248.305 163.093 85.212 65,7% -0,7% 33 Pankow 305.335 218.025 87.310 71,4% 5,0% 34 Charlottenburg- Wilmersdorf 294.495 183.158 111.337 62,2% -4,2% 35 Spandau 174.885 118.525 56.360 67,8% 1,4% 36 Steglitz-Zehlendorf 292.087 174.242 117.845 59,7% -6,7% 37 Tempelhof-Schöneberg 294.378 188.884 105.494 64,2% -2,2% 38 Neukölln 321.662 215.563 106.099 67,0% 0,6% 39 Treptow-Köpenick 202.501 143.732 58.769 71,0% 4,6% 40 Marzahn-Hellersdorf 200.780 142.778 58.001 71,1% 4,7% 41 Lichtenberg 190.782 146.251 44.531 76,7% 10,3% 42 Reinickendorf 242.501 149.052 93.449 61,5% -4,9% Gesamt / Mittelwert 3.074.516 2.040.506 1.034.010 66,37% Senatsverwaltung für Finanzen Referat II D - HB 5070-1/2015-2-2 Anlage zur Schriftlichen Anfrage S18/10842: Erfüllung des Sollwertes Schulbauunterhaltung Schulbauunterhalt der Bezirke 1997 - 2016 (Plausibilitätsrechnung SenFin) 2) Der bezirkliche Bauunterhalt für Schulen ist erst seit 2014 exakt ermittelbar. Für die Zeit davor wurde modellhaft davon ausgegangen, dass sich Bauunterhaltungs-Ausgaben in allen Bezirken gleichmäßig (d.h. gemäß dem berlinweiten Verhältnis der WBW) auf Schulen und Nicht-Schulen aufteilen. Das kann dazu führen, dass - insb. bei besonderer bezirklicher Schwerpunktsetzung - die hier modellhaft ermittelten Beträge von den tatsächlichen Ausgaben abweichen. 1) Der Sollwert Bauunterhalt Schule wurde auf der Grundlage der aktuellen Wiederbeschaffungswerte (WBW) 2016 und unter Ansatz der von der KGSt empfohlenen 1,32 % für Schulbauunterhalt ermittelt S18-10842 S18-10842-AE_Anlage-2017-04-12 Erf Sollwert Schulbauunterh