Drucksache 18 / 10 845 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Iris Spranger (SPD) vom 22. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2017) und Antwort Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hultschiner Damm/ Rahnsdorfer Straße dringend notwendig Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wird die dringend notwendige „vorläufige “ Baustellen-Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hultschiner Damm / Rahnsdorfer Straße, bis zu einer Endgültigen Lösung, von der Verkehrslenkung Berlin nicht realisiert? Antwort zu 1: Eine zeitlich vorgezogene provisorische Ausführung der Lichtzeichenanlage (LZA) kann aufgrund der baulichen Bedingungen nicht erfolgen. Die Anordnung der LZA an diesem Knoten ist aufgrund der sich hier kreuzenden Ströme unterschiedlicher Verkehrsarten (wie z.B. die Straßenseite wechselnde Straßenbahnen und aufgrund der querenden Fußgänger) erfolgt. Voraussetzung zur Realisierung ist ein erheblicher dauerhafter Straßenumbau . Die vorhandene Verkehrsführung kann mit einer provisorischen LZA nicht verkehrssicher geregelt werden. Lediglich für die Fußgänger wäre theoretisch eine vorübergehende signaltechnische Lösung in Höhe des südlichen Zugangs zur Straßenbahnhaltestelle „Rahnsdorfer Straße“ denkbar. Diese würde dann aber soweit abgesetzt vom eigentlichen Knoten Hultschiner Damm / Rahnsdorfer Straße errichtet werden müssen, dass sie sich nicht mehr in der eigentlichen Wegebeziehung der Fußgänger befinden würde. Das gewünschte Ziel würde durch diese Maßnahme nicht erreicht. Der Haltestellenzugang liegt auf ‚freier Strecke‘ außerhalb des Knotenpunktes. Hier ist die Straßenführung des Hultschiner Damms geradlinig und sehr gut einsehbar. Es ergeben sich immer wieder ausreichend große Lücken im Fahrzeugstrom , die ein Queren der Fahrbahn für zu Fuß Gehende ohne besondere Gefährdungen ermöglichen. Eine Verbesserung der Situation am Knotenpunkt Hultschiner Damm/Rahnsdorfer Straße ist ohne einen vorherigen Straßenumbau und insbesondere ohne das Herstellen einer Entwässerung durch den bezirklichen Straßenbaulastträger , als Voraussetzung für die Umsetzung der bereits angeordneten Lichtzeichenanlage, nicht möglich. Frage 2: Wie begründet die Verkehrslenkung Berlin diese Verweigerung, bezüglich der im Kinderstadtplan Mahlsdorf-Süd, als besonders gefährdet für Kinder bezeichneten Kreuzung? Antwort zu 2: Die provisorische Lösung einer LZA ist aus den zu Antwort 1 dargelegten Ausführungen schlichtweg nicht realisierbar. Mit dem Bau der angeordneten Lichtzeichenanlage wird es an dieser Kreuzung eine sichere Querungsmöglichkeit auch für Kinder geben. Darüber hinaus zeigt der Kinderstadtplan keine objektiv konfliktbehafteten Stellen auf, sondern spiegelt lediglich das subjektive Empfinden von Einzelpersonen wieder. Der im Kinderstadtplan enthaltene Hinweis soll die Eltern und deren Kinder sensibilisieren, an diesem Verkehrsknoten besonders vorsichtig und aufmerksam zu sein. Dies bedeutet auch, dass die Eltern gegebenenfalls auch andere Wegebeziehungen in Betracht ziehen sollten, wenn sie ihren Kindern an dieser Stelle eine Überquerung der Straße nicht zutrauen. Bei der Prüfung von straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen werden die Hinweise des Kinderstadtplans berücksichtigt, sie bilden jedoch keine abschließende rechtliche Grundlage für Beurteilungen durch die Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin (VLB). Die VLB hat im Ergebnis der Prüfung, wie vorstehend beschrieben, gleichwohl Handlungsbedarf erkannt und als straßenverkehrsbehördlich ‚stärkste‘ Maßnahme eine Lichtzeichenanlage angeordnet, unter anderem auch als Hilfe für querende Fußgänger. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 845 2 Frage 3: Wie sollten Alternativen in diesem Kreuzungsbereich bei nicht Einrichtung einer Lichtsignalanlage aussehen? Antwort zu 3: Da eine LZA immer die höchste Verkehrssicherheit für alle am Verkehr Teilnehmenden bietet und diese Maßnahme bereits angeordnet wurde, sind alternative Maßnahmen entbehrlich. Berlin, den 07. April 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)