Drucksache 18 / 10 850 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 27. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2017) und Antwort Schele-Schule in freier Trägerschaft mit Zukunft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lange existiert die Schele-Schule in Berlin- Westend als Schule in freier Trägerschaft, welches pädagogisches Profil zeichnet sie aus und teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass die Schele-Schule ausgesprochen beliebt ist? Zu 1.: Die Schele-Schule in Berlin-Westend wird durch die Familie Troost von Schele seit 1959 betrieben. Sie ist heute als Ersatzschule eine staatlich anerkannte Grundschule mit gebundenem Ganztagsbetrieb. Es ist nicht Aufgabe des Senats, die Beliebtheit von Schulen zu kommentieren. 2. Welchen Beitrag für das Land Berlin erbringt die Schele-Schule zur Gewährleistung von einer ausreichenden Zahl von Schulplätzen und wie viel Schülerinnen und Schüler werden dort zur Zeit beschult? Zu 2.: Schulen in freier Trägerschaft bereichern das Schulwesen des Landes Berlin und erweitern das Angebot freier Schulwahl. Der vorläufigen Zuschussberechnung 2017 zur Finanzierung der Schule wurde eine durchschnittliche Schülerzahl von 123 zugrunde gelegt. 3. Inwieweit gibt es Probleme beim staatlichen Zuschuss an die Schele-Schule und wie stellt der Berliner Senat bezogen auf seine Zuständigkeit sicher, dass der weitere Betrieb der Schule sichergestellt ist, inwieweit gibt es ähnliche Probleme an anderen Schulen in freier Trägerschaft und welche Lösungen wurden ggf. erarbeitet ? Zu 3.: Grundlage für die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft ist § 101 Schulgesetz in Verbindung mit der Verordnung über Zuschüsse für Ersatzschulen. Danach erhalten alle zuschussberechtigten Träger allgemeinbildender Schulen 93 % der vergleichbaren Personalkosten entsprechender öffentlicher Schulen. Die Finanzierung der Schele-Schule erfolgt im Vergleich mit einer öffentlichen Grundschule mit gebundenem Ganztagsbetrieb , d.h. es werden die schülerbezogenen Stellenanteile für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sowie nichtpädagogisches Personal bezuschusst. Nach Ablauf des Bewilligungsjahres werden die Verwendung der zweckgebundenen Zuschüsse geprüft und ggf. überzahlte Beträge zurückgefordert. Verschiedene Zuschussund Rückforderungsbescheide sind derzeit Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren. 4. Welche Gespräche hat der Berliner Senat mit welchen Zielen und Ergebnissen mit dem Schulträger geführt und inwieweit kann den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern gegenüber glaubhaft versichert werden, dass der weitere Betrieb der Schele-Schule sichergestellt werden kann? Zu 4.: Schulen in freier Trägerschaft unterstehen der Aufsicht der Schulaufsichtsbehörde. Schulbesuche, Hospitationen und Beratungsgespräche erfolgen mit dem Zweck, die Schulen hinsichtlich der Einhaltung der Genehmigungs - und Anerkennungsvoraussetzungen zu begleiten . Die Verantwortung zur Führung und zum Betreiben einer Schule liegt jedoch beim Schulträger, die Schulaufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Wahrung aller rechtlichen Vorgaben lediglich beratend auf den Schulträger im Interesse der Schülerinnen und Schüler einwirken. Berlin, den 11. April 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2017)