Drucksache 18 / 10 851 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 27. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2017) und Antwort Umgang mit öffentlichen Bedürfnissen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Stellungnahmen liegen vom Landesbeauftragten für Behinderte zum Thema „Öffentliche Toiletten“ mit welchen Inhalten und zu welchen Zeitpunkten vor? Antwort zu 1: Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat mit Schreiben vom 08.07.2016 eine Resolution im Namen der Berliner Beauftragten für Menschen mit Behinderung gegen den geplanten Rückbau von City-Toiletten verabschiedet. Die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung darauf mit Schreiben vom 15.08.2016 geantwortet. Am 24.01.2017 hat der Landesbeauftragte ein weiteres Schreiben an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Frau Senatorin Lompscher, gesandt, welches am 30.01.2017 von dort an die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet wurde. Mit weiteren Schreiben vom 15.02.2017 an alle Bezirksbürgermeister *innen und vom 21.02.2017 an alle Mitglieder des Senats hat er ein zweijähriges Moratorium unter Fortführung des bisherigen Vertrags gefordert. Frage 2: Welche Stellungnahme hat der Rat der Bürgermeister wann zum Thema „Aufkündigung des Vertrags mit der Wall-AG – Weiterer Betrieb der City- Toiletten“ abgegeben? Antwort zu 2: Der Rat der Bürgermeister hat den Senat am 23.02.2017 aufgefordert, den die WC-Infrastruktur betreffenden Vertrag mit der Firma Wall AG in den 12 Bezirken um mindestens ein weiteres Jahr zu verlängern. Frage 3: Inwieweit liegen fachliche Stellungnahmen mit welchen Inhalten der Senatsverwaltung für Gesundheit vor? Antwort zu 3: Eine fachliche Stellungnahme der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zum derzeit zu erstellenden Toilettenkonzept liegt nicht vor. Die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat sich mit Schreiben vom 20.07.2016 für den Erhalt und Ausbau der barrierefreien City-Toiletten in Berlin eingesetzt und um Mitteilung des Ziels der Neuausschreibung gebeten. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen über die Zahl der an Inkontinenz leidenden Berliner und Berlinerinnen und Besucher unserer Stadt vor und inwieweit teilt der Berliner Senat die fachliche Stellungnahme der Deutschen Kontinenz Gesellschaft, dass fast 11% der in Deutschland lebenden Menschen an Inkontinenz leiden? Antwort zu 4: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über die Zahl der an Inkontinenz leidenden Berliner und Berlinerinnen und Besucherinnen und Besucher unserer Stadt vor. Hierzu werden keine Erhebungen geführt, eine Beurteilung der Aussage der Deutschen Kontinenz Gesellschaft ist dem Senat daher nicht möglich. Frage 5: Inwieweit lagen bei Aufkündigung der Verträge mit der Wall-AG Konzepte vor, um das Angebot an öffentlichen Toiletten weiterhin sicherzustellen und wie sehen deren Inhalt aus bzw. falls nach einem halben Jahr immer noch keine Konzepte vorliegen, wann ist damit zu rechnen? Antwort zu 5: Öffentliche Toiletten sind für eine lebenswerte Stadt wichtig. Das Land Berlin hat die Notwendigkeit erkannt, für ein breites Angebot qualitativ hochwertiger und barrierefreier öffentlicher Toiletten in der ganzen Stadt Vorsorge zu treffen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 851 2 Die öffentlichen Toiletten im Straßenland sind bisher mit der Aufstellung und dem Betrieb von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland verknüpft. Mit der Werbung werden in Berlin auch zahlreiche weitere öffentliche Einrichtungen finanziert, insbesondere eine Vielzahl von Wartehallen und Zierbrunnen. Hierzu wurden im Land Berlin in der Vergangenheit zahlreiche Verträge abgeschlossen , in denen die Rahmenbedingungen für diese Nutzung des Straßenlands und die unterschiedlichen Formen der Kooperation zwischen dem Land Berlin und den betreffenden Werbeunternehmen geregelt worden sind. Bereits im Vorfeld der Kündigung des Toilettenvertrags wurden umfassende integrierte Konzepte für die im öffentlichen Raum vorhandenen Werbeanlagen einschließlich der damit zusammenhängenden Wartehallen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), öffentlichen Toiletten, städtischen Brunnen und sonstigen werbefinanzierten Anlagen erstellt. Hierfür wurden alle entsprechenden im Land Berlin bestehenden Verträge ermittelt und rechtlich bewertet, alle Standorte der vorhandenen Anlagen (Werbeanlagen, öffentliche Toiletten, Wartehallen u. s. w.) zusammengetragen und die sich hieraus ergebenden Handlungsoptionen für das Land Berlin abgeleitet . Die bestehende und künftige Toiletteninfrastruktur war hierbei von Anfang an ein integrativer Bestandteil dieser Überlegungen. Nach intensiver Diskussion, insbesondere mit den Bezirken und im parlamentarischen Raum, bestand ein breites Einvernehmen, dass alle Werbeverträge und damit auch der Toilettenvertrag gekündigt werden sollen, um die Voraussetzung für eine Neuordnung der Werberechte und den hiermit bisher noch verknüpften Sachleistungen zu schaffen. Erst aufgrund der Kündigung des Toilettenvertrages mit den darin enthaltenen , eine Weiterentwicklung blockierenden Ausschließlichkeitsrechten wurde es möglich, eigenständige Konzepte für den Betrieb von Brunnen, Wartehallen und Toiletten zu erstellen, die sich an den entsprechenden Versorgungsbedürfnissen der Menschen und nicht in erster Linie an den Erfordernissen der Werbewirtschaft orientieren. Der Senat lässt derzeit ein Toilettenkonzept für Berlin erarbeiten, das u.a. die Bewertung der City-Toiletten und insbesondere deren Standorte unter Berücksichtigung der Bedürfnisse unterschiedlicher sozialer Interessengruppen wie Touristen oder behinderter Menschen zum Gegenstand hat. Die Bedarfsanalyse bezieht u. a. auch die Grünanlagen mit ein, die zunehmend zum längeren Verweilen einschließlich Essen und Trinken genutzt werden und in denen daher auch ein wachsender Bedarf an öffentlichen Toiletten besteht. Im Rahmen des Konzepts wird auch untersucht, mit welchen ggf. weiteren funktionalen Merkmalen die öffentlichen Toiletten auch im Hinblick auf diese Nutzergruppen ausgestattet sein sollen. Ziel ist es dabei, zukunftsweisend die Versorgung mit öffentlichen Toiletten über die nächsten Jahrzehnte sicherzustellen . Dabei soll selbstverständlich, ein adäquates Angebot von öffentlichen barrierefreien Toiletten bestehen bleiben und nicht hinter den heute erreichten Standard des seinerzeit entwickelten Netzes barrierefreier Toiletten zurückgehen . Neben der Sicherstellung der Versorgung geht es im Wesentlichen aber auch um eine den heutigen Ansprüchen entsprechende Qualität. Die Toiletten selbst sollen insbesondere auch hohen Umweltstandards entsprechen . Bei der Erarbeitung des Toilettenkonzepts werden insoweit Schwerpunkte – Wirtschaftlichkeit, Gestalterische Qualität, Sicherheit, Inklusion, Hygiene, Umweltfreundlichkeit – gesetzt, die zu einem ganzheitlichen und nachhaltigen Konzept führen werden. Für die Erarbeitung des Toilettenkonzepts hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Ergebnis einer Ausschreibung im November 2016 ein externes fachübergreifendes Expertenteam beauftragt. Am 8. Februar 2017 fand dazu eine Auftaktwerkstatt mit Vertretern aus allen Berliner Bezirksämtern statt. Derzeit werden die verschiedenen Vorschläge der Bezirke überprüft und die Strategien anderer Städte auf deren Anwendbarkeit im Berliner Kontext untersucht. Parallel läuft die Einbeziehung relevanter Interessengruppen und die Bestandsaufnahme und Ermittlung der öffentlich nutzbaren Toiletten. Derzeit werden die relevanten Interessengruppen gezielt angesprochen und in das Verfahren eingebunden. Ziel ist es, die unterschiedlichen Erfahrungen , Sachkenntnisse sowie Vorstellungen und Erwartungen der einzelnen Interessengruppen mit Blick auf das Thema öffentlicher Toiletteninfrastruktur zu sammeln und zusammenzuführen. Gemeinsam mit Vertretern der Interessengruppen wird erarbeitet, welche Erfahrungen die Gruppen bei der Unterhaltung, der Sanierung und dem Bau von Toilettenanlagen in der Praxis machen. Das Toilettenkonzept, das im Juli 2017 vorliegen wird, ist die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen in Bezug auf die öffentlichen Toiletten (z. B. Übernahme der Toiletten von Wall oder Neuanschaffung) und das daran anschließende Ausschreibungsverfahren. Frage 6: Inwieweit werden die besonderen Belange der Schwerbehinderten, der Menschen mit regelmäßig not-wendigen Katheterisierungen und der an Inkontinenz Leidenden berücksichtigt? Frage 8: Inwieweit wurden bzw. werden der Landesbeauftragte für Behinderte, die Bezirke und die Senatsverwaltung für Gesundheit bei der Erstellung der Konzepte einbezogen? Antwort zu 6 und 8: Im Rahmen der Erstellung des Toilettenkonzepts werden alle relevanten Behörden und Interessengruppen einbezogen. Dabei kommt der Berücksichtigung und Einbeziehung der Interessen und Belange der behinderten Menschen eine besondere Bedeutung zu. Hierzu findet Anfang Mai ein gesonderter Gesprächstermin mit den Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderung statt, zu dem neben den bezirklichen Behindertenvertretungen und verschiedenen Behindertenverbänden bzw. -vereinen auch der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung eingeladen sind. Ziel ist eine aktive Einbindung der Menschen mit Behinderung bei der Erarbeitung des Toilettenkonzepts, deren Expertise für das Gesamtkonzept von großer Bedeutung ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 851 3 Frage 7: Wie viel Euroschlüssel für öffentliche Toiletten aus Berlin bzw. Darmstadt sind bei einer Vielzahl von Betroffenen in Berlin vorhanden und inwieweit wird dieser Personenkreis berücksichtigt? Antwort zu 7: Der Euro-WC-Schlüssel oder auch „Darmstädter Schlüssel“ ist laut Auskunft des Sozialverbands VdK Berlin-Brandenburg e.V., der den Schlüssel nach Vorlage einer Kopie des Schwerbehindertenausweises und ggf. eines ärztlichen Attestes gegen eine Gebühr in Höhe von 20,00 € aushändigt, weit verbreitet und die Anzahl der eingehenden Anfragen entsprechend hoch. Derzeit sind nach Auskunft des Verbands 8177 Euro-WC- Schlüssel in Berlin im Umlauf. Frage 9: Welche Erkenntnisse liegen zur finanziellen zusätzlichen Belastung des Landes Berlins vor, inwieweit kann die Beschäftigung von ca. 50 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sichergestellt werden, die z.Zt. die City- Toiletten regelmäßig reinigen, um sie 4-mal täglich zu säubern? Antwort zu 9: Es liegen keine Informationen zu den Kosten des bisherigen auf dem sog. „Toilettenvertrag“ mit Wall beruhenden Kopplungsmodells vor, welcher den Betrieb der öffentlichen Toiletten daran koppelt, dass im Gegenzug Sondernutzungserlaubnisse für Werbeanlagen erteilt werden. Das mit der Erstellung des Toilettenkonzepts beauftragte Expertenteam wird auch in Bezug auf die Kostenstrukturen verschiedene Szenarien entwickeln, darstellen und bewerten. Das neue Toilettenkonzept des Landes Berlin wird dann auf dem Ergebnis dieser Arbeiten nach deren Vorlage im Juli 2017 fundieren. Ganz konkrete Angaben zu den mit dem künftigen Konzept verbundenen Kosten lassen sich im Übrigen erst nach Abschluss der daran anschließenden Ausschreibungsverfahren machen. Für den Fall, dass Wall sich an einem Verfahren zur Ausschreibung des Betriebs der Toilettenanlagen beteiligt und den Zuschlag erhält, dürfte sich die Frage nach der Sicherstellung der Beschäftigung der Reinigungskräfte nicht stellen. Sollte der Betrieb künftig durch ein anderes Unternehmen erfolgen, kann grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, dass die Reinigungskräfte dann entweder für dieses Unternehmen tätig werden oder weiterhin bei Wall in anderen Bereichen des Unternehmens eingesetzt werden. Frage 10: Welche Erkenntnisse hat das Land Berlin für den sogenannten möglichen Rückkaufwert der City- Toiletten, deren Lebensdauer und Standorte und inwieweit konnten diese Erkenntnisse zur Grundlage der Haushaltsplanung gemacht werden? Antwort zu 10: Im Rahmen der Erarbeitung des Toilettenkonzepts wurden im März 2017 alle Standorte der öffentlichen Toiletten Berlins besichtigt und bewertet. Die Ergebnisse aus diesen Standortbegehungen werden aktuell zusammengefasst, präzise dargestellt und bewertet. Parallel dazu hat der Senat von Wall ein aktuelles Angebot zum laut Toilettenvertrag möglichen Erwerb zum Zeitwert angefordert. Die Ermittlung der Lebensdauer von Toilettenanlagen ist ebenfalls Gegenstand der Untersuchung. Konkrete Aussagen zur Lebensdauer lassen sich daher erst nach Abschluss der Analyse der technischen und ökonomischen Aspekte durch die TU Berlin treffen. Nach ersten Erkundungen am Markt wird von einer durchschnittlichen Lebensdauer der automatischen Toiletten von bis zu 20 Jahren ausgegangen, bei z. T. noch kürzeren Abschreibungszeiträumen . Wie bei allen technischen Anlagen kann bei einer grundlegenden Erneuerung mit einem entsprechenden Aufwand die Lebensdauer i. d. R. weiter verlängert werden, wobei die Betriebs- und Unterhaltungskosten jedoch mit zunehmendem Alter der Anlage immer weiter ansteigen. Konkretere Daten zu den zu erwartenden Kosten werden noch im Rahmen der Erstellung des Toilettenkonzepts ermittelt. Frage 11: In welcher Höhe entfallen Gebühren für die Sondernutzung des Straßenlands berlinweit in den jeweiligen Berliner Bezirken nach Auflösung des Vertrags mit der Wall-AG? Antwort zu 11: Gebühren für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes durch öffentliche Toiletten werden derzeit nicht gesondert erhoben, da sie mit in den öffentlich-rechtlichen Verträgen vereinbarten Leistungen abgegolten werden. Berlin, den 13. April 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)