Drucksache 18 / 10 852 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 27. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2017) und Antwort Gelungenes Integrationsmodell zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen – wie geht es weiter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Berliner Senat die Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in der Blücherstr. 26a? 3. Um wie viel Wohnungen handelt es sich in der Blücherstraße 26a und wie sind die Wohnungen ausgestattet? 10. Wann läuft der Vertrag mit dem Träger der Einrichtung ab und wann ist mit einer Vertragsverlängerung zur Fortsetzung des Modells zu rechnen? Zu 1., 3. und 10.: Die in der Fragestellung genannte Unterkunft ist konzeptionell vorrangig für die Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten vorgesehen . Zu diesem Zweck werden zehn Wohnungen für traumatisierte, psychisch kranke Asylbegehrende und Geflüchtete, 27 Wohnungen für Alleinreisende und alleinerziehende Frauen, Schwangere sowie Frauen mit Neugeborenen und zehn Wohnungen für die Gruppe der lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen (LSBTI) Geflüchteten vorgehalten. Die Ausstattung der Wohnungen orientiert sich an den in Berlin geltenden Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Gemeinschaftsunterkünfte. Es handelt sich ausschließlich um 25,5 bis 28,5 Quadratmeter große Einzimmerappartements mit integrierten Küchenzeilen, separatem Bad/WC sowie Balkon. Weiterhin verfügt das Objekt über möblierte Gemeinschaftsräume einschließlich Sanitärbereiche, welche durch die Bewohnerinnen und Bewohner genutzt werden können. Außerdem gehören ein mit jeweils drei Waschmaschinen und Wäschetrocknern ausgestatteter Hauswirtschaftsraum, ein Schulungsraum, ein Spielzimmer, eine Gemeinschaftsküche, ein Büro für Betreuungskräfte sowie ein Empfangsraum mit Rezeption zu der Einrichtung. Mit diesem Unterbringungsangebot von insgesamt 47 Plätzen für besonders Schutzbedürftige in der von der Betreiberin der Einrichtung gewährleisteten Qualität leistet die Einrichtung einen wichtigen Beitrag zur bedarfsgerechten Versorgung von vulnerablen Geflüchteten. Sie wird zudem als positives Beispiel einer integrativen Unterbringungsform bewertet, die sich dadurch auszeichnet, dass die Bewohnerinnen und Bewohner sowohl in eigenen Apartment-Wohnungen wohnen können als auch ein Zusammenleben von Menschen mit und ohne Fluchtbiographie in der Einrichtung realisiert werden konnte. Zudem bietet die Einrichtung durch die Arbeit des Betreibers , VITA domus Soziale Dienste gGmbH, sowie die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten die Möglichkeit einer qualitativ guten Betreuung der in der Einrichtung wohnenden Personen. Es besteht daher seitens des Senats ein gesteigertes Interessen an der Fortführung des bisherigen Betriebs über das Ende der im Miet- und Betreibervertrag festgelegten Laufzeit bis zum 31.05.2017 hinaus. Die für Integration zuständige Senatsverwaltung sowie das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) befinden sich derzeit mit der Betreiberin und der Vermieterin der Einrichtung in Verhandlungen über eine Fortführung der Unterbringungseinrichtung und streben an, diese kurzfristig zu einem positiven Abschluss zu bringen. 2. Wie viel Personen und dabei auch Kindern sind in der Einrichtung seit wann untergebracht? Zu 2.: Mit Stand 06.04.2017 sind in der genannten Einrichtung 107 Personen untergebracht, darunter 40 Minderjährige im Alter unter 18 Jahren. Weitergehende statistische Angaben können nicht gemacht werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 852 2 4. Inwieweit findet eine Betreuung durch Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen vor Ort statt? 5. Inwieweit und in welchem Umfang gibt es eine Kinderbetreuung vor Ort? 6. Welche konzeptionellen Überlegungen standen bei der Besetzung der Rezeption vor und welche Erfahrungen wurden damit gemacht? 7. Welche gemeinschaftliche Aktivitäten finden vor Ort mit welchen Ergebnissen statt und inwieweit wird mit sozialen Einrichtungen des Bezirksamtes zusammengearbeitet ? 8. Um wie viel Arbeitsplätze geht es in der Einrichtung und inwieweit arbeiten auch ehrenamtliche Kräfte in der Einrichtung? Zu 4. bis 8.: Den Bewohnerinnen und Bewohnern stehen an den Werktagen in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft sowie ein Sozialbetreuer der Betreiberin als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Rahmen der allgemeinen Versorgung und des gemeinschaftlichen Wohnens werden durch das vor Ort eingesetzte Personal u. a. geeignete Maßnahmen initiiert , um einer drohenden Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner entgegen zu wirken, durch Kontakte mit Mitbewohnerinnen und -bewohnern der Hausgemeinschaft , Information und Beratung zur Gestaltung und Strukturierung des Tagesablaufes sowie zur Teilhabe am öffentlichen Leben durch Vermittlung von gesellschaftlichen Aktivitäten und kulturellen Veranstaltungen im Sozialraum. Zur Erbringung der Betreuungsleistungen hat sich der Einrichtungsträger darüber hinaus im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg von Berlin umfangreich vernetzt und es werden Angebote anderer sozialer Einrichtungen genutzt bzw. die Zusammenarbeit mit ihnen wird angestrebt. So erfolgt etwa eine Kooperation mit den Stadtteilmüttern und dem Interkulturellen Familienzentrum TAM, welche regelmäßige Angebote in der Einrichtung realisieren. Auch die Zusammenarbeit mit den Schulen und Einrichtungen der Kindertagespflege wurde aktiv betrieben und erfolgreich implementiert. Werktäglich, in den Nachmittagsstunden und in den Ferienzeiten ganztägig, wird durch eine bei der Betreiberin angestellte Erzieherin eine qualifizierte Kinderbetreuung angeboten, die u. a. Hausaufgabenhilfe, Kreative sowie Beschäftigungsangebote, Ausflüge u. a. Aktivitäten beinhaltet. Die Betreuungskräfte werden in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Bei der Besetzung der Rezeption wurde durch die Betreiberin auf externe Wachschutzunternehmen zu Gunsten eines interkulturellen Rezeptionsteams verzichtet. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Entscheidung werden durch die Betreiberin positiv bewertet, da es zu keinen nennenswerten Vorfällen gekommen ist. Die Rezeption der Gemeinschaftsunterkunft ist ständig und rund um die Uhr durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreiberin besetzt. An den Werktagen in der Zeit zwischen 09.00 bis 17.00 Uhr befinden sich mindestens eine Sozialarbeiterin bzw. ein Sozialarbeiter bzw. eine Sozialpädagogin bzw. ein Sozialpädagoge sowie eine Sozial-betreuerin bzw. ein Sozialbetreuer vor Ort. Neben der Besetzung der Rezeption wird in der Unterkunft Personal für folgende Aufgaben eingesetzt: • eine Einrichtungsleitung • eine stellvertretende Einrichtungsleitung • eine Sozialarbeiterin (zusätzliche Sozialarbeiterinnen /Sozialarbeiter bzw. Psychologinnen/Psychologen sind für die Betreuung von traumatisierten und psychisch kranken Bewohnerinnen und Bewohnern vorgesehen) • ein Sozialbetreuer • eine Kinderbetreuerin/Erzieherin • ein Wirtschaftsmitarbeiter • ein Hausmeister Darüber hinaus werden Verwaltungsaufgaben einschließlich Abrechnung anteilig von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betreiberin wahrgenommen. Beabsichtigt ist die Aufstockung des Personals durch eine Koordinatorin bzw. einen Koordinator für ehrenamtliche Tätigkeiten . 9. Inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung , dass ein Unterbringungsmodell in einem Wohnhaus mit Bestandsmietern und damit in engem Kontakt mit Berliner und Berlinerinnen ein gelungenes Modell zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen darstellt? Zu 9.: Der Senat ist der Auffassung, dass es zwar Aufgabe und Verantwortung des Staates und seiner Institutionen sein muss, die für eine erfolgreiche Integration der Geflüchteten erforderlichen rechtlichen, administrativen und fiskalischen Rahmenbedingungen zu schaffen, jedoch diese Zielsetzung nicht in einem isolierten sozialen Umfeld erreicht werden kann. Vielmehr bedarf es regelmäßiger Kontakte zwischen Menschen mit und ohne Fluchtbiographie, zwischen neu zugezogenen und alt eingesessenen Bewohnerinnen und Bewohnern, um ein wirkliches „Ankommen“ der in Berlin aufgenommenen Schutzsuchenden in der Mitte der Stadtgesellschaft zu ermöglichen. Die Erfahrung zeigt, dass dies am besten durch das alltägliche Miteinander am Arbeitsplatz oder im Privatleben - etwa durch gemeinsame Freizeitaktivitäten, die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder nachbarschaftliche Hilfe - gelingen kann. Diese Kontakte helfen einerseits bei Abbau mitunter zunächst vorhandener Vorbehalte und Ressentiments, die nicht selten lediglich auf Unkenntnis und unzutreffenden Vorstellungen über die Lebenswelt von Menschen anderer Herkunft oder Religion beruhen und durch persönliche Bekanntschaften zumeist schnell überwunden werden können, und erleichtern den Geflüchteten andererseits den Zugang zu den Werten und Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 852 3 Normen, die das Zusammenleben in einer offenen und pluralistischen Gesellschaft prägen. Neben der schnellstmöglichen Eingliederung in das Arbeits- und Wirtschaftsleben misst der Senat daher der bedarfsgerechten Versorgung der Geflüchteten mit privatem Wohnraum einen hohen Stellenwert bei. So arbeitet das für die Leistungsgewährung an Asylsuchende zuständige Landesamt bereits seit 2011 erfolgreich mit den sechs städtischen Wohnungsunternehmen im Rahmen des Kooperationsvertrags „Wohnungen für Flüchtlinge“ zusammen , um den Bezug von geeignetem Mietwohnraum durch Geflüchtete zu fördern. Die Zahl der auf dieser Grundlage für Geflüchtete jährlich bereitgestellten Wohnungen konnte seit Vertragsabschluss kontinuierlich erhöht werden. Darüber hinaus unterstützt das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags im Auftrag des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Geflüchtete bei der Wohnungssuche durch Beratungs- und Informationsangebote ; zu weiteren Einzelheiten wird auf die Antwort des Senats vom 03.04.2017 auf die Schriftliche Anfrage 18/10711 vom 14.03.2017 verwiesen. Diesem Ansatz entsprechend haben die den Senat stellenden Parteien in den Richtlinien der Regierungspolitik für die Legislaturperiode 2016 – 2021 u. a. die Absicht bekräftigt, geflüchtete Menschen zügig in Wohnungen unterbringen und die dafür benötigten Ressourcen bereitzustellen . Vor diesem Hintergrund begrüßt der Senat das Wohnen von Geflüchteten und anderen Personengruppen unter einem gemeinsamen Dach und hält daher auch an der Planung fest, die modularen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) – soweit dies bauplanungsrechtlich zulässig ist – mit der Perspektive einer langfristigen Nachnutzung für die Flüchtlingsanschlussunterbringung sowie als belegungsgebundene Wohnungen, Studentenwohnheim oder für die Bedarfsdeckung im geschützten Wohnsegment zu errichten. Berlin, den 12. April 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r __________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2017)