Drucksache 18 / 10 855 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 27. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2017) und Antwort Von Charlottenburg mit der S-Bahn ins westliche Brandenburg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen zeitlichen Abständen fährt die Berliner S-Bahn von Charlottenburg bis wohin ins westliche Brandenburg? Antwort zu 1: Die S7 verkehrt vom S-Bahnhof Charlottenburg im 10-Minuten-Takt in die südwestlich gelegene Brandenburger Landeshauptstadt Potsdam. Frage 2: Welche Pendlerzahlen von Personen aus dem westlichen Brandenburg nach Berlin z.B. über die B5 liegen nach Erkenntnissen des Berliner Senats vor? Antwort zu 2: Spezielle Kenntnisse zu Pendlerzahlen auf der Bundesstraße B 5 liegen dem Berliner Senat nicht vor. Die nachfolgenden Angaben wurden dem „Monitoring von raumstrukturellen Entwicklungstrends in der Hauptstadtregion 2016“ vom Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg entnommen und basieren auf Grundlagendaten der Bundesagentur für Arbeit und dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Es wurden zur Abbildung der Pendlerbewegungen zwischen dem westlichen Brandenburg und Berlin beispielhaft jene Raumeinheiten aufbereitet, die sich im Einzugsbereich der Bundesstraße B5 befinden (Stand 30.06.2014). Zu beachten ist, dass die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Pendlerzahlen keinen Rückschluss auf die Verkehrsmittelwahl zulassen. Anteil Pendler gegenüber Berlin an allen Pendlern Einpendler aus Berlin Auspendler nach Berlin Raumeinheit (Zentrale Orte) in Prozent [%] je 1.000 Einwohner (mittlere Bevölkerung) je 1.000 Einwohner (mittlere Bevölkerung) Mittelbereich Brandenburg an der Havel 10,2 8 26 Mittelbereich Falkensee 49,1 56 202 Mittelbereich Nauen 17,8 19 72 Mittelbereich Potsdam 36,2 75 94 Werder (Havel) 18,1 14 68 Frage 3: Bis wohin fuhr die S-Bahn bis 1945 von Charlottenburg ins westliche Brandenburg bzw. bis wohin ist verkehrstechnisch die Weiterführung der S-Bahn aus Berliner Sicht wünschenswert und grundsätzlich möglich? Antwort zu 3: Bis 1945 fuhr die mit Gleichstrom betriebene S-Bahn von Charlottenburg ins westliche Brandenburg bis nach Potsdam. Weitere S-Bahnstrecken ins westliche Brandenburg wurden nach Nauen und Wustermark mit Dampf betrieben. Eine Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus ins westliche Brandenburg ist grundsätzlich möglich. Der Abschnitt der "Hamburger Bahn: Spandau - Albrechtshof " ist als S-Bahn-Trasse im Flächennutzungsplan (FNP) freigehalten. Der Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 nennt als eine erste weitere Streckenerweiterung den Wiederaufbau der S-Bahn-Strecke Spandau – Hackbuschstraße. Die zeitliche Einordnung dieser Maßnahme ist bisher offen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 855 2 Berlin befürwortet grundsätzlich entsprechende Netzerweiterungen , soweit sie in Folge ihrer verkehrlichen Wirkungen zu den gewünschten Umweltentlastungen führen sowie finanzierbar und wirtschaftlich sind. Frage 4: Mit welchen Kosten wäre der weitere Ausbau verbunden und inwieweit und ggf. in welchem Umfang wären Mittel des Bundes dabei auch zu beantragen? Antwort zu 4: Für eine Weiterführung der S-Bahn aus dem Raum Charlottenburg über Spandau hinaus gibt es mehrere Varianten. Abhängig von der Höhe der Kosten gibt es unterschiedliche Finanzierungsmodelle. Bei Kosten über 50 Mio. € bestünde für das Land bei Weiterführung des Programms über 2019 hinaus die Möglichkeit, Förderungen von bis zu 60 % der Gesamtkosten nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) – Bundesprogramm zu beantragen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines positiven gesamtwirtschaftlichen Nutzen- Kosten-Verhältnisses. Die Kosten für die Verlängerung bis zur Landesgrenze lägen nach der Untersuchung aus 2014 bei 70 Mio. € netto. Frage 5: Woran scheitert der Ausbau der S-Bahn ins westliche Brandenburg und mit welchen Kosten hätte das Land Brandenburg nach Erkenntnissen des Landes Berlin zu rechnen? Antwort zu 5: Von einem „Scheitern“ ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht auszugehen. Der Ansatz einer Weiterführung nach Falkensee ist im Jahr 2008 an den Förderbedingungen des Bundes gescheitert. Der Landesnahverkehrsplan (LNVP) Brandenburgs sah keine S-Bahn- Verlängerung auf Brandenburger Gebiet vor, weshalb das Land Berlin zunächst über eine Weiterführung innerhalb der Landesgrenzen nachgedacht hat. Für Verlängerungen von S-Bahn-Strecken in das Berliner Umland ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zuständig. Im fortgeschriebenen LNVP für die Jahre 2013 bis 2017 des Landes Brandenburg ist der Wiederaufbau ehemaliger S-Bahn-Strecken, etwa nach Falkensee, Velten oder Rangsdorf, nicht vorgesehen. „Netzerweiterungen sind unter gegebenen Finanzperspektiven nicht möglich aber auch nicht erforderlich“, heißt es im LNVP. Vielmehr setzt Brandenburg auf den schnelleren Regionalverkehr . Eine Entscheidung der Frage Regionalverkehr versus S-Bahn ins westliche Brandenburg steht noch aus. Frage 6: Inwieweit und ggf. wann wäre der Berliner Senat bereit, den möglichen Ausbau der S-Bahn in den Gesprächen mit dem Land Brandenburg zu thematisieren? Antwort zu 6: Der Senat ist in regelmäßigen Gesprächen mit dem Land Brandenburg. Das Thema Regionalverkehr oder S-Bahn wurde zuletzt in begleitenden Terminen zur Untersuchung der Verkehre auf den Stadtumlandkorridoren des VBB betrachtet. Die abschließenden Bewertung und Verabredungen zum weiteren Vorgehen stehen aus, werden aber erfolgen. Berlin, den 07. April 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)