Drucksache 18 / 10 857 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 29. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. März 2017) und Antwort Spionageaktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT sind dem Berliner Senat analog zu denen, die der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius öffentlich gemacht hat, bekannt – beispielsweise Fotos und Videos von Menschen und Einrichtungen? 2. Trifft es zu, dass der Geheimdienst MIT am Rande der Sicherheitskonferenz in München im Februar eine Liste mit hunderten Namen, Adressen, Telefonnummern und teilweise Fotos von angeblichen Gülen-Unterstützern und anderen Personen an den Präsidenten des Bundesnachrichtendiensts Bruno Kahl übergeben und dieser sie demnach an die Bundesregierung, den Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt sowie die Polizeibehörden der Länder weitergegeben hat? Hat auch Berlin diese Unterlagen erhalten? Zu 1. und 2.: Dem Senat sind keine Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes Millî İstihbarat Teşkilâtı (MIT) bekannt, die über die in der Frage 2 und auch medial thematisierte Auflistung vermeintlicher Anhängerinnen und Anhänger der sogenannten Gülen- oder Hizmet- Bewegung mit Wohnsitz in Deutschland, die auch teilweise Lichtbilder von darin aufgeführten Personen beinhaltet , hinausgehen. Im Übrigen nimmt der Senat zu Angelegenheiten des Bundes oder Angelegenheiten anderer Bundesländer keine Stellung. 3. Falls ja, was haben Berliner Sicherheitsbehörden anschließend veranlasst? Haben sie beispielsweise wie Niedersachsen und Rheinland-Pfalz die Betroffenen gewarnt ? Zu 3.: Durch den Polizeilichen Staatsschutz im Landeskriminalamt (LKA) Berlin wurden und werden weiterhin die in dieser Liste namentlich benannten Personen mit möglichem Berlin-Bezug persönlich kontaktiert und über die Existenz der Liste und den Umstand, dass deren Namen dort aufgeführt sind, in Kenntnis gesetzt. Konnten betroffene Personen nicht persönlich angetroffen werden, wurden entweder schriftliche Bitten um telefonische Rückmeldung beim Polizeilichen Staatsschutz oder entsprechende Hinweise bei angetroffenen Familienangehörigen der Betroffenen hinterlassen. Ziel ist es, mit allen Betroffenen ein Sicherheitsgespräch zu führen. Zudem wird die Liste auch noch dahingehend geprüft, ob hinsichtlich bislang noch nicht identifizierter Personen Anhalte für eine Identifizierung zu erlangen sind. Sofern dabei ein möglicher Berlin-Bezug festgestellt wird, werden analog zu den bisherigen Maßnahmen Sicherheitsgespräche durchgeführt. Das LKA Berlin und der Verfassungsschutz Berlin stehen darüber hinaus im engen bundesweiten Austausch mit dem ermittlungsführenden Bundeskriminalamt und anderen Sicherheitsbehörden. 4. Welche weiteren Vorkehrungen wurden getroffen bzw. sind in Planung, um diese MIT-Aktivitäten zu unterbinden ? Zu 4.: Es werden auch zukünftig alle erforderlichen und rechtlich möglichen Maßnahmen veranlasst beziehungsweise durchgeführt, die zur Abwehr und Aufklärung von Gefahren oder Straftaten in diesem Sachzusammenhang erforderlich sind. Berlin, den 12. April 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2017)