Drucksache 18 / 10 858 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burkard Dregger und Stephan Lenz (CDU) vom 28. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. März 2017) und Antwort Umgang mit Asylbewerbern und Ausreisepflichtigen im Land Berlin (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse oder Schätzungen gibt es darüber, wie viele der zu registrierenden Personen, die sich zur Aufnahme eines Asylverfahrens seit 2015 im Land Berlin haben registrieren lassen, keine bzw. falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben (Aliaspersonalien )? Zu 1.: Erkenntnisse hierzu liegen nicht vor. Etwaige Fallzahlen werden statistisch nicht erhoben und können auch nicht geschätzt werden. 2. Bei wie vielen der unter Ziffer 1 genannten Personen sind aufgrund einer Durchsuchung der Person, ihrer Sachen oder auf andere Weise im Rahmen des Registrierungsverfahrens Personaldokumente/Urkunden/ Personalhinweise gefunden worden, obwohl diese zunächst als nicht vorhanden angegeben wurden? Zu 2.: Nach § 15 Abs. 4 Asylgesetz (AsylG) können Asylsuchende und Sachen, die von ihnen mitgeführt werden , durchsucht werden, wenn Asylsuchende ihren Pflichten nach § 15 Abs. 2 Nr. 4 AsylG (Vorlage des Passes oder Passersatzes) nicht nachkommen und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie im Besitz solcher Unterlagen sind. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheit (LAF) hat mitgeteilt, dass die Polizei seit Anfang 2017 die Funde bei Durchsuchungen statistisch erfasst. Von der ersten Kalenderwoche 2017 bis zur 10. Kalenderwoche 2017 (15.04.2017) wurden 172 sonstige Identitätspapiere und sieben Pässe gefunden. Insgesamt sind nach Auskunft der Polizei 1.913 Asylsuchende durchsucht worden. 3. In wie vielen Fällen wurde seit 2015 bekannt, dass Asylbewerber sich bereits an anderen Stellen haben registrieren lassen und somit mehrfach Sozialleistungen erhalten haben? 4. Wie wird im Land Berlin damit umgegangen, wenn die Erschleichung von Sozialleistungen aufgrund mehrfacher Registrierung auffällt? Zu 3. und 4.: Angesichts der Bezugnahme auf den Registrierungsprozess wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen 3 und 4 ausschließlich auf Asylsuchende beziehen . Im LAF sowie in den bezirklichen Sozialämtern, die für die Leistungsgewährung an einen Teil der ehemaligen Asylsuchenden, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, zuständig sind, erfolgt keine statistische Erfassung und Auswertung der Fälle von Mehrfachregistrierungen. Festgestellte Betrugsfälle werden in der Regel zur Anzeige gebracht. Auch diese Fälle werden statistisch nicht erfasst. Das Verfahren zur Rückerstattung der überzahlten Sozialleistungen wird eingeleitet. Berlin, den 11. April 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)