Drucksache 18 / 10 860 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burkard Dregger und Stephan Lenz (CDU) vom 28. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. März 2017) und Antwort Umgang mit Asylbewerbern und Ausreisepflichtigen im Land Berlin (III) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Abschiebebeobachter gibt es im Land Berlin? Zu 1.: Im Land Berlin gibt es derzeit eine Abschiebungsbeobachterin . 2. Was ist die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Abschiebebeobachter? Zu 2.: Eine gesetzliche Grundlage für die Abschiebungsbeobachtung gibt es nicht; die Beschäftigung der Abschiebungsbeobachterin/des Abschiebungsbeobachters erfolgt auf der Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen der beteiligten Stellen und Behörden. 3. Nach welchen Kriterien werden die Abschiebebeobachter ausgewählt? Zu 3.: Die Auswahl der Abschiebungsbeobachterin /des Abschiebungsbeobachters erfolgt durch die Caritas als Anstellungsträgerin. Wesentlich für die Auswahl sind unter anderem Kommunikationsfähigkeit /Geschick im Umgang mit Behörden, staatlichen Organisationen und Beratungsstellen, Diskretion und Bereitschaft zum Dialog , einschlägige Rechts- und Sprachkenntnisse und die Fähigkeit zu einem besonnenen Handeln in Konflikt- und Belastungssituationen. 4. Wie sind die Erfahrungen mit der Arbeit der Abschiebebeobachter ? Zu 4.: Die Erfahrungen sind gut. 5. Wie konkretisieren sich die Bestrebungen, die Position des Abschiebungsbeobachters zu stärken? Zu 5.: Auf welche Weise die Position der Abschiebungsbeobachterin /des Abschiebungsbeobachters gestärkt werden soll, ist noch nicht entschieden worden. 6. Welche Verantwortung tragen nach Auffassung des Senates die im Forum Abschiebungsbeobachtung beteiligten NGOs, das Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg, die Berliner Landesbehörden sowie die Bundespolizei? Zu 6.: Die Zusammenarbeit der am Forum Abschiebungsbeobachtung beteiligten Stellen und Behörden erfolgt mit der Zielsetzung, einen transparenten, gesetzeskonformen und zugleich möglichst humanen und wenig belastenden Abschiebungsvollzug zu gewährleisten. Berlin, den 12. April 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2017)