Drucksache 18 / 10 863 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 29. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. März 2017) und Antwort Aktivitäten türkischer Geheimdienste in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Mit Blick auf die Berichte über Aktivitäten türkischer Geheimagenten in der Schweiz frage ich den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Aktivitäten türkischer Geheimdienste in Deutschland und insbesondere in Berlin im Lichte des baldigen Referendums in der Türkei? 2. Welche Informationsbeschaffung besteht seitens des Senats? Zu 1. und 2.: Aktivitäten fremder Nachrichtendienste in Berlin sind, soweit sie illegal sind, strafbar und zu verurteilen. Soweit ein fremder Nachrichtendienst in der Bundesrepublik Deutschland agiert, sind die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gefordert, alle möglichen Maßnahmen, die sich aus den entsprechenden Sicherheitsgesetzen ergeben, anzuwenden, wenn die Voraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit gegeben sind. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Spionage für eine fremde Macht eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches /StGB) darstellen kann. 3. Welche Maßnahmen zum Schutz von regierungskritischen AKP-Gegnern hat der Senat veranlasst? Zu 3.: Durch den Polizeilichen Staatsschutz im Landeskriminalamt (LKA) Berlin wurden beziehungsweise werden die in einer öffentlich diskutierten Liste namentlich benannten Personen mit möglichem Berlin-Bezug schnellstmöglich persönlich kontaktiert und über die Existenz dieser Liste und den Umstand, dass deren Namen dort aufgeführt sind, in Kenntnis gesetzt. Konnten betroffene Personen nicht persönlich angetroffen werden, wurden entweder schriftliche Bitten um telefonische Rückmeldung beim Polizeilichen Staatsschutz oder entsprechende Hinweise bei angetroffenen Familienangehörigen der Betroffenen hinterlassen. Ziel der Polizei Berlin ist es, mit allen Betroffenen ein Sicherheitsgespräch zu führen. Zudem wird die Liste auch noch weiter dahingehend geprüft, ob hinsichtlich der bislang nicht identifizierten Personen weitere Anhalte festgestellt werden können, die diese Identifizierung ermöglichen . Sofern dabei ein möglicher Berlin-Bezug festgestellt wird, werden analog zu den bisherigen Maßnahmen Sicherheitsgespräche durchgeführt. Das LKA Berlin steht darüber hinaus im engen Austausch mit dem ermittlungsführenden Bundeskriminalamt und den Verfassungsschutzbehörden auf Landes- und Bundesebene. 4. Wie beabsichtigt der Senat türkischstämmige Mitbürger Berlins vor AKP-Agenten zu schützen? Zu 4.: Die Polizei Berlin wird auch zukünftig alle erforderlichen und rechtlich möglichen Maßnahmen veranlassen beziehungsweise durchführen, die zur Abwehr und Aufklärung von Straftaten in diesem Sachzusammenhang erforderlich sind. Berlin, den 12. April 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2017)