Drucksache 18 / 10 864 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 29. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. März 2017) und Antwort Verteilung der Flüchtlinge nach Inbetriebnahme der Tempohomes und MUFs in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Wie wird sich die Aufteilung der Unterbringung von Flüchtlingen in den einzelnen Bezirken (gegliedert nach Art der Unterbringung) nach dem Freizug der Turnhallen darstellen? Zur Frage: Mit Fertigstellung der Tempohoms und Modularen Unterkünfte für die Flüchtlinge (MUF) werden die Geflüchteten dort und in bestehenden Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird im laufenden Quartal von der Fertigstellung der nachfolgend genannter MUFs und Tempohoms ausgegangen, die nach Übergabe, Mängelbeseitigung und Erstausstattung in die Belegsteuerung einbezogen werden können: • Tempohome Am Oberhafen – Spandau • MUF Rudolf-Leonhard-Straße – Marzahn-Hellersdorf • MUF Albert-Kunz-Straße – Marzahn-Hellersdorf • Tempohome Alte-Jakob-Str./Franz-Künstler- Straße – Friedrichshain-Kreuzberg • Tempohome Dingolfinger Straße – Marzahn- Hellersdorf • Tempohome Finckensteinallee – Steglitz- Zehlendorf • Tempohome Hohenschönhauser Straße – Lichtenberg • Tempohome Lissabonstraße – Steglitz-Zehlendorf • MUF Wolfgang-Heinz-Straße – Pankow Darüber hinaus stehen zur Verteilung neu ankommender Geflüchteter und für den Freizug von Notunterkünften freie Plätze in den bereits bestehenden Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung. Bei der Belegung wird nach Möglichkeit beim Freizug von weiteren Notunterkünften versucht, die durch die vorherige Unterbringung entstandene Sozialraumbindung der untergebrachten Geflüchteten zu berücksichtigen. Dies ist jedoch nicht durchgängig möglich, da in einigen Bezirken keine adäquaten Unterkünfte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden bestehende Familien- und Freundesverbände berücksichtigt. Berlin, den 12. April 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2017)