Drucksache 18 / 10 871 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ines Schmidt (LINKE) vom 31. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. März 2017) und Antwort Sanierungsmaßnahmen am Standort des Polizeiabschnitts 61 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchem Investitionsbedarf für welche Sanierungs - oder anderen baulichen Maßnahmen rechnet der Senat aktuell in Bezug auf das Gebäude des Polizeiabschnitts 61, Standort Pablo-Picasso-Str. 2, 13057 Berlin? Zu 1.: Aktuell wird für alle zum Polizeiabschnitt 61 gehörenden Gebäude einschließlich der Außenanlagen mit einem Sanierungsbedarf von ca. 13 Mio. € gerechnet. 2. Welche Sanierungs- oder anderweitigen baulichen Maßnahmen mit Mitteln in welcher jeweiligen Höhe wurden seit der Erstellung bzw. Bekanntgabe der Prioritätentabelle der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) im Mai 2015 (Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/16093) in/am Gebäude des Polizeiabschnitts 61 durchgeführt? Zu 2.: Seit der Bekanntgabe der Prioritätentabelle der Berliner Immobilienmanagement GmbH im Mai 2015 sind keine Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden durchgeführt worden. 3. Welche weiteren konkreten baulichen bzw. Sanierungsmaßnahmen sind für den Standort des Polizeiabschnitts 61 in welchem Zeitrahmen geplant? Zu 3.: Gegenwärtig sind keine konkreten Sanierungsmaßnahmen für den Standort des Polizeiabschnitts 61 geplant. 4. Welche zusätzlichen Investitionen (nichtbaulicher Art) wurden in den vergangenen fünf Jahren am Standort des Polizeiabschnitts 61 durchgeführt? 5. Welche zusätzlichen Investitionen (nichtbaulicher Art) sind in welchem Zeitrahmen am Standort des Polizeiabschnitts 61 geplant? Zu 4. und 5.: Nichtbauliche Investitionen (Ausgaben der Hauptgruppe 8) werden grundsätzlich nur übergreifend für die Direktionen und nicht für einzelne Dienststellen /Abschnitte erfasst. In der Konsequenz wird jährlich behördenweit in den gesamten Fuhrpark investiert, d. h. jede Direktion erhält jedes Jahr neu beschaffte Einsatzfahrzeuge. Im Jahr 2016 waren dies gut 232 Fahrzeuge, die dafür verausgabten Investitionsmittel lagen bei 12,49 Millionen €. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/10479 verwiesen. Für das Jahr 2017 sind investive Mittel für Fahrzeugbeschaffungen in Höhe von 11,1 Mio. € vorgesehen. Im Hinblick auf das laufende Haushaltsplanungsverfahren 2018/2019 können derzeit noch keine konkreten Aussagen zu den weiteren Investitionen getroffen werden, da diese Entscheidung dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten ist. Darüber hinaus sind im beschlossenen Doppelhaushalt 2016/2017 für das Jahr 2017 insgesamt Mittel für Investitionen nicht baulicher Art (und ohne Investitionen in den Fuhrpark) in Höhe von rund 11,75 Millionen € für die gesamte Berliner Polizei vorgesehen. Auch hier können im Hinblick auf das laufende Haushaltsplanungsverfahren 2018/2019 noch keine konkreten Aussagen zu den Investitionen ab 2018 getroffen werden, da diese Entscheidung dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten ist. Berlin, den 12. April 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2017)