Drucksache 18 / 10 872 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Walter und Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 31. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2017) und Antwort Eine Gemeinschaftsunterkunft für queere Geflüchtete in Neukölln? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In der Presseberichterstattung über die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln vom 22.02.2017 wird die Bezirksbürgermeisterin von Neukölln , Frau Franziska Giffey, mit der Aussage zitiert, dass am Standort Kiefholzstraße 74 eine Modulare Unterkunft für 225 besonders schutzbedürftige – namentlich queere – Geflüchtete geplant sei. Ist es richtig, dass am Standort Kiefholzstraße 74 eine Gemeinschaftsunterkunft in Form einer MUF für unter anderem besonders schutzbedürftige Geflüchtete errichtet werden soll? Falls ja: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand in Bezug auf das angekündigte Vorhaben? Wann ist mit Baubeginn zu rechnen? Für wann ist die Inbetriebnahme vorgesehen? Zu 1.: Auf dem Grundstück Kiefholzstr. 74 werden derzeit bauvorbereitende Maßnahmen durchgeführt, der Baubeginn ist noch im April 2017 geplant. Die Baufertigstellung ist zu November 2017 vorgesehen und die Inbetriebnahme ist im Dezember 2017 geplant. 2. Wie viele Personen sollen in der Modularen Unterkunft untergebracht werden? In welcher Form erfolgt die Unterbringung (Wohngemeinschaften, etc.)? Zu 2.: Es werden 225 Unterkunftsplätze geschaffen. Das Wohngebäude wird als 3-fach Wohnmodul (3 Aufgänge , fünf Geschosse) errichtet. Im Erdgeschoß sind insgesamt 12 kleinere Wohngruppen geplant, davon neun mit bis zu vier Plätzen und drei barrierefreie Wohngruppen mit je zwei Plätzen. In den vier Obergeschossen sind insgesamt 12 Wohngruppen mit je rd. 15 Plätzen vorgesehen . Die 15 Plätze werden in 7 Zweibettzimmern und einem bis zwei Einbettzimmern angeboten. Die Wohngruppen sind mit jeweils einer Gemeinschaftsküche, einem Aufenthaltsraum und einem gemeinschaftlichen Sanitärbereich ausgestattet. 3. Welche Gemeinschaftsflächen und soziale Räumlichkeiten sind in welchem Umfang vorgesehen? Zu 3.: In den Wohnmodulen wird je Wohngruppe ein Aufenthaltsraum angeboten (insgesamt 12), hinzukommen zwei Schulungsräume im 1. Obergeschoss und drei Kinderspiel/Hausaufgabenräume im Erdgeschoss. Im Funktions- und Empfangsgebäude werden zudem ein großer Mehrzweckraum und zwei Beratungs- /Betreuungsräume angeboten. 4. Ist diese Unterkunft – wie von Frau Bezirksbürgermeisterin Giffey geäußert – ausschließlich für die Unterbringung von LSBTIQ*-Geflüchteten vorgesehen oder richtet sich diese Unterkunft auch an weitere (besonders schutzbedürftige) Geflüchtetengruppen? Zu 4.: Am Standort Kiefholzstr. ist vorrangig die Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten , darunter optional eine Belegung mit Lesbisch Schwul Bi Trans Inter Queer* (LSBTIQ*) -Geflüchteten vorgesehen . Ob darüber hinaus noch weitere besonders schutzbedürftige Flüchtlingsgruppen untergebracht werden, kann noch nicht abschließend beantwortet werden. 5. Gibt es Planungen des Senats, wie die Auswahl eines Betreibers erfolgen soll, der qualifiziert die Bedarfe besonders schutzbedürftiger Geflüchteten berücksichtigt? Zu 5.: Im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens für Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte wird die Qualifizierung der Betreiberinnen und Betreiber zur Betreuung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge geprüft. Für Standorte mit dem Belegungsschwerpunkt besonders schutzbedürftiger Geflüchteter spielt die vorgenannte Qualifizierung als Beurteilungskriterium eine wichtige Rolle. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 872 2 6. Ist bei der Konzepterstellung für die architektonische Planung, bei der Entwicklung eines Betriebskonzepts und für den Betrieb selbst eine Zusammenarbeit mit der bereits existierenden Not- und Gemeinschaftsunterkunft für LSBTIQ*-Geflüchtete der Schwulenberatung Berlin, der Fachstelle für LSBTIQ*-Geflüchtete und anderen Beratungs- und Unterstützungsprojekten für LSBTIQ*- Geflüchtete angestrebt? Zu 6.: Die Konzepterstellung für die architektonische Planung des Standortes ist bereits abgeschlossen, die Bauphase hat bereits begonnen. Bei der Planung wurden die Belange besonders schutzbedürftiger Geflüchteter berücksichtigt. So lässt das Raumangebot sowohl unterschiedlich große Wohngruppen als auch diverse Sozialräume mit flexiblen Nutzungsmöglichkeiten zu. Der Außenraum um die Gebäude wird durch eine Einfriedung und eine Zugangskontrolle im Empfangsgebäude geschützt . Die LSBTIQ*-Fachstelle, betrieben vom Schwulenverband Berlin, wurde vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zur Unterkunft befragt. Die Schwulenberatung Berlin hat aus ihrer Erfahrung heraus Vorbehalte gegen die Unterbringung von queeren Geflüchteten zusammen mit anderen Personenkreisen von Geflüchteten in einem Gebäude, das LAF ist weiterhin mit der Schwulenberatung Berlin zu dieser Unterkunft im Kontakt. Die Entwicklung eines eigenständigen Betriebskonzepts obliegt der ausgewählten Betreiberin bzw. dem ausgewählten Betreiber. Der abzuschließende Betreibervertrag sieht die Koordinierung und Einbindung von ehrenamtlichen Akteuren und Unterstützergruppen in die Betreuung als fester Bestandteil der Betreiberpflichten vor. 7. Ist bei der Vorbereitung und beim Betrieb der Unterkunft eine Einbindung der am Standort Kiefholzstraße 74 ansässigen Bewohner*innen des Projektes „Radikal Queer Wagenplatz KANAL“ vorgesehen? Wenn ja, durch welche konkrete Maßnahmen? Zu 7.: Das Engagement des Projektes „Radikal Queer Wagenplatz KANAL“ ist willkommen. Konkrete Planungen von Unterstützungsangeboten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da zum einen bislang noch keine Betreiberin bzw. noch kein Betreiber ausgewählt wurde und zum anderen die Belegung des Standortes noch nicht abschließend geklärt ist. Berlin, den 13. April 2017 In Vertretung Alexander Fischer _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2017)