Drucksache 18 / 10 873 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 30. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2017) und Antwort Behelfsampeln als Dauerlösung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann ist die Behelfsampel an der Kreuzung Heiligenseestraße / Konradshöher Straße in Reinickendorf im Einsatz? Antwort zu 1: Nach einem PKW-Brand am 8.5.2013, der auch den Gemeinschaftsmast (GM, Lichtsignalmast [LSA-Mast] mit Leuchte der öffentlichen Beleuchtung) beschädigte, wurde zur Wiederinbetriebnahme der Lichtsignalanlage ein provisorischer LSA-Mast aufgestellt. Frage 2: Warum war es bislang nicht möglich, die ursprüngliche Ampelanlage wieder instand zu setzen? Antwort zu 2: Auf Grund geänderter technischer Bauvorschriften wurde eine Neuberechnung der Statik der Gemeinschaftsmasten erforderlich. Diese ist erfolgt. Die neuen Berechnungsweisen wurden anhand einer Statik durch einen Prüfstatiker überprüft und nicht bestätigt. Da diese Masten nicht in einer Norm enthalten sind, sondern eine spezielle Ausprägung darstellen, gestaltete sich die Berechnung als sehr aufwändig und schwierig. Frage 3: Was ist notwendig, um wieder eine dauerhafte Ampelanlage im Regelbetrieb an dieser Stelle zu installieren und welche Stellen im Land Berlin sind dafür zuständig ? Antwort zu 3: Siehe Antwort zu 2. Bestehende Gemeinschaftsmasten liegen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der somit auch die Instandsetzung nach Schadensereignissen obliegt. Frage 4: Welche Kosten fallen für den Betrieb der besagten Behelfsampel an (bitte detaillierte Aufstellung)? Antwort zu 4: Es fallen keine Kosten für das Land Berlin an. Die Kosten für den provisorischen LSA-Mast werden entsprechend des Generalübernehmer-Vertrages von dem Generalübernehmer (GÜ) für Lichtsignalanlagen getragen. Die konkreten Kosten sind dem Senat nicht bekannt. Frage 5: Wie lange dauert in der Regel der behelfsmäßige Betrieb solcher Ampelanlagen in Berlin bis wieder eine reguläre Ampel installiert ist? Antwort zu 5: In der Regel ist mit einem provisorischen Zustand für die Dauer ca. 20 Arbeitstagen zu rechnen , sofern kein Gemeinschaftsmast betroffen ist. Dies ist dadurch bedingt, dass eine Abschaltung der LSA mit entsprechendem Vorlauf bei dem zuständigen Polizeiabschnitt angemeldet werden muss. Die Abschaltung ist für das Auswechseln des Mastes und das Umhängen der Signalgeber erforderlich. Die Polizei benötigt den Vorlauf , um die Regelungskräfte für den Abschaltungszeitraum einplanen zu können. Der Beantragungszeitraum ist fest mit der Polizei vereinbart. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 873 2 Frage 6: An welchen Kreuzungen in Berlin gibt es vergleichbare Situationen mit Behelfsampeln (bitte nach Bezirken und Standorten aufschlüsseln)? Antwort zu 6: LSA Knotenbezeichnung Bezirk Störmeldung Start Trapomast Aktueller Stand 01154 Bernauer Str. – Gartenstr. Mitte 30.07.2014 30.07.2014 Neuer GM ohne Ausleger aufgestellt am 07.07.2016, Keine Montage von Signalen möglich , GÜ zahlt weiter für transportablen Mast an Swarco 08X34 Heiligenseestr./ Konradshöher Str. Reinickendorf 08.05.2013 14.05.2013 Neuer GM wurde nach Beschädigung bis heute nicht wieder durch Stromnetz Berlin (ehem. Vattenfall) aufgestellt, daher steht hier ein für den GÜ kostenpflichtiges Provisorium 22X55 Chemnitzer Str./ Ulmenstr. Marzahn- Hellersdorf 13.11.2014 13.11.2014 15020 Lichtenrader D./ Barnetstr. Tempelhof- Schöneberg 19.05.2014 19.05.2014 29087 Magistratsweg /Maulbeerallee - Pillnitzer Weg Spandau 23.10.2016 23.10.2016 Frage 7: Welche jährlichen Kosten fallen hierfür landesweit an (bitte Aufstellung nach Standorten und Bezirken )? Antwort zu 7: Keine, siehe Antwort zu Frage 4. Berlin, den 12. April 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2017)