Drucksache 18 / 10 879 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 03. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2017) und Antwort Baustelle Müggelheimer Straße / Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass durch die Baustelle zur Erneuerung der Gleise in der Müggelheimer Straße die Anfahrt des Krankenhauses Köpenick durch Rettungsfahrzeuge im Blaulichtbetrieb deutlich erschwert wird? Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass durch die Baustelle zur Erneuerung der Gleise in der Müggelheimer Straße die An- und Abfahrt von Polizeifahrzeugen der Wache Karlstraße deutlich erschwert wird? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die erschwerte Situation der Rettungsfahrzeuge und Polizeifahrzeuge ist bekannt. Die Einsatz- und Rettungsfahrzeuge haben die Möglichkeit, über die Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) Sonderprogramme an den jeweiligen Lichtzeichenanlagen schalten zu lassen, um schneller durch die Baustelle zu kommen. Sowohl die Polizei als auch die Feuerwehr können diese Sonderprogramme nutzen. Frage 3: In wie vielen Fällen ist es im Zusammenhang mit der o.g. Baustelle zur Verzögerungen bei Rettungseinsätzen gekommen, so dass die Hilfsfristen nicht eingehalten werden konnten. Antwort zu 3: Der für die Verkehrslenkung Berlin – und damit der für die genannte Baustelle -zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen keine Erkenntnisse zu Verzögerungen bei Rettungseinsätzen vor. Frage 4: Welche Maßnahmen kann der Senat in Zukunft ergreifen, um bei vergleichbar umfangreichen Verkehrseinschränkungen Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge freizuhalten und die Einhaltung der Hilfsfristen sicherzustellen? Antwort zu 4: Bereits vor Erteilung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung werden die zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit des Verkehrs notwendigen Belange in Zusammenarbeit mit der Straßenbaubehörde und der Polizei geklärt. Der Adressat der verkehrsrechtlichen Anordnung hat darauf zu achten, dass die Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge stets freigehalten werden. Frage 5: Wo werden bei derart umfangreichen Verkehrseinschränkungen die Ausweichstrecken koordiniert und Maßnahmen ergriffen, um die notwendigen Fahrtwege von Rettungsfahrzeugen sicherzustellen? Antwort zu 5: Über die Ausweichstrecken der Einsatzund Rettungsfahrzeuge entscheiden die zuständigen Behörden und Stellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Berlin, den 13. April 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. April 2017)