Drucksache 18 / 10 881 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 04. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2017) und Antwort Ein Wochenende mit Sonnenschein – Abfallberge in den Berliner Parkanlagen wachsen mit der Sonnenscheindauer Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte , die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine umfassende Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die zwölf Bezirksämter von Berlin um entsprechende Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Diese werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Ist es zutreffend, dass in Berlin an Wochenenden kein Ordnungsgeld für das wilde Ablagern von Abfällen in öffentlichen Parkanlagen angeordnet und erhoben wird? Wenn nein, wann und wo sind die letzten 10 Ordnungsgelder in welcher Höhe erhoben und durchgesetzt worden? Antwort zu 1: Der Außendienst der bezirklichen Ordnungsämter führt an allen Wochentagen Kontrollen in öffentlichen Parkanlagen nach Maßgabe der personellen Ressourcen und unter Berücksichtigung der bezirklichen Schwerpunktsetzung bezüglich der Einsatzorte bzw. der Überwachungsaufgaben durch. Gerade in den Frühjahrs- und Sommermonaten und insbesondere am Wochenende bzw. an Feiertagen, wenn diese Grünanlagen verstärkt aufgesucht werden, finden dort Schwerpunkteinsätze durch den Außendienst der bezirklichen Ordnungsämter statt. Im Falle festgestellter Verstöße werden auch Verwarnungsgelder in Höhe von 35 € erhoben. Bei besonders schweren Verstößen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Grünanlagengesetz können Ordnungswidrigkeiten auch mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. In den zwölf Bezirken werden diese Anzeigen nicht statistisch bzw. in Listen erfasst, sondern als Einzelfälle bearbeitet. Eine bezirksübergreifende Zusammenstellung der festgestellten Verstöße gibt es nicht. Frage 2: Ist es zutreffend, dass Verpackungsabfälle in Parkanlagen inzwischen nach warmen und trockenen Wochenenden über 70 % der Abfälle ausmachen? Wenn nein, wie hoch ist der Anteil in den Müllbehältern durchschnittlich und welchen Anteil nehmen die aus den Grünanlagen gesammelten Verpackungsabfälle (Kunststoff, Glas, PPK) durchschnittlich in den jeweiligen Bezirken ein? Antwort zu 2: Die zuständigen Bezirksämter haben dazu Folgendes mitgeteilt: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Über die Zusammensetzung von Verpackungsabfällen nach warmen und trockenen Wochenenden liegen hier keine Erkenntnisse vor. Dies gilt übrigens auch für kalte und feuchte Wochenenden. Bezirksamt Pankow Im Bezirk Pankow wird keine statistische Erhebung zur Zusammensetzung der Abfälle durchgeführt. Die Abfälle fallen nicht sortenrein an, sondern gemischt und werden als gemischte Siedlungsabfälle gemäß Abfallschlüssel AVV-Nr. 200301 behandelt. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Der Anteil an Verpackungsabfällen hat grundsätzlich zugenommen in den öffentlichen Grünanlagen, inklusive der öffentlichen Spielplätze. Der Anteil beträgt durchschnittlich mittlerweile immer zwischen 70-80 % des Gesamtmüllanteils (Volumen /m³) in den Parkanlagen und Spielplätzen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 881 2 Diese Einschätzung ist auch von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) so eingestuft und ermittelt worden, was das Müllaufkommen in den Müllbehältern an Straßen und öffentlichen Plätzen betrifft. Bezirksamt Spandau Ja der qualitative Anteil an Verpackungsmaterialien macht 70 % bis 80 % des einzusammelnden Abfallvolumen (m³) aus. Dies gilt nicht nur für öffentliche Grünanlagen sondern auch für öffentliche Spielplätze. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Einen konkreten Überblick über die einzelnen Abfallarten liegen den Mitarbeiter*innen im Fachbereich nicht mehr vor, da die Entleerung in Vergabe erfolgt. Grundsätzlich gehen wir aber auch davon aus, dass Verpackungsabfälle begünstigt durch intensivere Nutzung zur wärmeren Jahreszeit einen hohen Anteil der Abfälle ausmachen. Dies insbesondere dort, wo der Verkauf von Fastfood im Umfeld angesiedelt ist, ist der Verpackungsmüll am Stärksten. Bezirksamt Neukölln Es ist zutreffend, dass Verpackungsabfälle in Parkanlagen nach warmen und trockenen Wochenenden einen großen Anteil der Abfälle in Grünanlagen ausmachen . Die Prozentangabe kann jedoch nicht beziffert werden, ist aber wohl zu hoch gegriffen, da die „Abfälle “ in Grünanlagen vielschichtiger sind und sich saisonal, wie auch nach dem jeweiligen Umfeld und der Art der Grünanlage und dementsprechenden Nutzungsart sowie der Art der Nutzer*innen unterscheiden . Es kann jedoch keine einfache Mülltrennung durch das Grünflächenamt erfolgen, da die Abfälle im Regelfall mit Speiseresten, Hundekot, vollen Windeln, Getränkeresten usw. so vermengt sind, dass eine Entsorgung nur als Siedlungsabfall/Hausmüll möglich ist und somit keine Einnahmen damit erzielt werden können . Auch mit einem immer weitergehenden Vermüllen durch Haus- und Sondermüll, wie z.B. elektrische Großgeräte, Weißer Ware (Kühlschränke, Waschmaschinen , Herde usw.), Fernseher und Elektrogeräte jeder Art, die gerne in Grünanlagen „abgestellt“ werden , lässt sich kein Gewinn erzielen, ebenso wenig mit Teilen von Wohnungseinrichtungen, wie z.B. Wohnzimmerschränke , Schreibtische, Stühle, Betten, Matratzen u.v.m., die nach einer Renovierung nicht mehr benötigt werden und in Grünanlagen landen. Wobei diese illegale Müllentsorgung zum Teil schon per LKW stattfindet. Also Abfall ist nicht mehr „nur“ derjenige der in Müllbehältern landet, sondern auch solcher der mit der bekannten Müllinkontinenz: dem Fallenlassen des coffee-to-go-Bechers, der Burger-, Pizza - usw. -Verpackungen, sowie Papier, Kunststoffund Essensresten aller Art, gefunden wird. Von dem Kronkorken, der Zigarettenkippe oder dem Kaugummi gar nicht zu reden. Bezirksamt Lichtenberg Der Inhalt der der Müllbehälter wird nicht nach ihren Inhalt sortiert, dementsprechend können keine Aussagen zum Anteil der Verpackungsabfälle (Kunststoff, Glas, PPK) gemacht werden. Statistische Erhebungen zum Müllaufkommen nach warmen und trockenen Wochenenden liegen nicht. Allgemein kann gesagt werden, dass nach besonders schönen Wochenenden bzw. Feiertagen das Müllaufkommen in den Park- und Erholungsanlagen besonders hoch ist. Treptow-Köpenick Im Bezirk Treptow-Köpenick wird der Abfall nicht sortiert erfasst. Reinickendorf Das Grünflächenamt Reinickendorf teilt die Einschätzung der Abgeordneten Frau Platta, dass Verpackungsabfälle in Parkanlagen nach warmen und trockenen Wochenenden über 70 % der Abfälle ausmachen . Frage 3: Ist es zutreffend, dass die Entsorgung von Verpackungsabfällen durch die Bürgerinnen und Bürger bereits beim Einkauf bezahlt wird, Kommunen aber keine Möglichkeit haben, das Sammelsystem auch auf Stellen wie öffentliche Parkanlagen und Plätze, an denen Verpackungsmüll anfällt, zu erweitern und auf diese Weise grundsätzlich für die Entsorgung von Verpackungsabfall Steuergelder bzw. Abfallgebühren herangezogen werden müssen? Wenn nein, wie erfolgt die Finanzierung der Entsorgung von Verpackungsabfall aus öffentlichen Parkanlagen und Plätzen, die eigentlich Sache des Dualen Systems Deutschland ist und über die Gelbe Tonne erfolgen soll, und was plant der Senat, um bereits bezahlte Dienstleistungen wirksam werden zu lassen? Antwort zu 3: Es trifft zu, dass die dualen Systeme für die Sammlung von Verpackungen für den privaten Endverbraucher (Sacksammlung bzw. gelbe Tonne, Glastonne ) oder in deren Nähe (Glasiglus) von den Inverkehrbringen der Verpackungen sogenannte Lizenzentgelte erheben, die auf den Warenpreis aufgeschlagen und somit letztendlich von den Endverbraucherinnen und - verbrauchern gezahlt werden. Aus den Lizenzentgelten werden auch die sogenannten Nebenentgelte finanziert, mit denen sich die dualen Systeme u. a. an den Kosten für die Sauberhaltung von Flächen, auf denen Sammelbehältnisse der Systeme aufgestellt werden, beteiligen. Die Reinigung öffentlicher Grünanlagen wird durch die Bezirksämter veranlasst und finanziert, für die Reinigung öffentlicher Plätze und die Entleerung von Papierkörben sind die Berliner Stadtreinigungsbetriebe zuständig , die hierfür Entgelte erhalten. Eine Beteiligung der dualen Systeme an diesen Kosten ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 881 3 Vor dem Hintergrund einer zunehmender Vermüllung im Stadtgebiet kann der Senat die in der Fragestellung enthaltene Kritik hieran nachvollziehen. Er weist aber darauf hin, dass die Kosten für die Entsorgung von (Verpackungs -) Abfällen in öffentlichen Grünanlagen und auf öffentlichem Straßenland nicht unmittelbar den Systembetreibern zugerechnet werden können, da nicht sie sondern diejenigen Verursachende sind, die ihre Abfälle achtlos zurücklassen. Außerdem sind private Endverbraucherinnen und Endverbraucher nicht verpflichtet, Verpackungsabfälle über das duale System zu entsorgen. Sie dürfen derartige Abfälle auch dem Restmüll zuführen, so dass eine teilweise Finanzierung der Entsorgung von Verpackungsabfällen über die Abfallgebühren systemimmanent ist. Durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wurde dazu Folgendes mitgeteilt: Für das Grünflächenamt, als Betreiber von öffentlichen Grünflächen, besteht die Möglichkeit, wie für jeden privaten Haushalt, über die gelben Tonnen den Müll in Parkanlagen zu trennen. Die Abnahme dieses sauber getrennten Mülls wäre dann kostenfrei für das Grünflächenamt. Die Mülltrennung muss dann aber von Verursacherseite erfolgen. Etliche Versuche, gelbe Tonnen in Parkanlagen aufzustellen um dazu zu animieren, den Müll zu trennen sind an dem Sachverhalt gescheitert, dass der Verpackungsmüll zu stark mit anderen Müllarten verunreinigt wurde (z.B. auch Hausmüll und Gartenabfälle von Privat). Verunreinigte Tonnen waren dann nicht mehr kostenfrei zu entsorgen. Die Entsorgungskosten erfolgen zu Lasten des Grünunterhaltungs -Budgets. Durch das Bezirksamt Spandau wurde dazu Folgendes mitgeteilt: Dem Bezirk Spandau werden die sogenannten DASS- Mittel zur Verfügung gestellt. Es wäre schön, wenn diese Ausgleichsmittel zusätzlich zur Reinigung von öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen zur Verfügung gestellt werden. Frage 4: Wie hoch waren die Abfallentsorgungskosten in den 12 Bezirken für die Reinigung der öffentlichen Grünflächen 2015 und 2016? Antwort zu 4: Die zuständigen Bezirksämter haben dazu Folgendes mitgeteilt: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Die Kosten für Reinigung und Entsorgung (Vergabe) sowie den Personalaufwand für Ausschreibung, Vergabe, Kontrolle, Abrechnung etc. lag in den beiden Jahren bei jeweils rd. 500.000 €. Bezirksamt Pankow Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Pankow: 2015: 215,7 T€ 2016: 255,1 T€ Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Abfallkosten 2015 (Parkanlagen und Spielplätze) 141.750 € für Containerdienst rund 55.000 € für Lohnstunden (Sammeln und Abfahren ) gesamt: 196.750 € Abfallkosten 2016 (Parkanlagen und Spielplätze) 186.038 € für Containerdienst rund 88.000 € für Lohnstunden (Sammeln und Abfahren ) gesamt: 274.038 € Bezirksamt Spandau Die Entsorgungskosten für öffentliche Grünanlagen 2015 100 Tsd. € 2016 110 Tsd. € Die Entsorgungskosten für öffentliche Spielplätze 2015 50 Tsd. € 2016 60 Tsd. € Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Die Kosten für die Reinigung der öffentlichen Grünanlagen in 2015 und für das Jahr 2016 betrugen jeweils rd. 216 Tsd. €. Bezirksamt Neukölln Neukölln ist leider nicht in der Lage umfänglichen Kosten für die Abfallentsorgung zu benennen, weil ein großer Teil durch die überwiegende Firmenvergabe der Pflege und Unterhaltung von Grünflächen, bei denen auch die Müllentsorgung enthalten ist, nicht gesondert berechnet wird und somit nicht zu beziffern ist. Neukölln kann daher nur die mit eigenem Personal „gefundenen“ Abfälle, die durch Abfallentsorgungskosten zu definieren sind, für die Jahre 2015 und 2016 benennen. Aber auch hier fehlen die Personal- und Betriebskosten . Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 881 4 Bezirksamt Lichtenberg 2015 ca. 305t / 34.480 €* 2016 ca. 242t / 28.000 €* *Entsorgungskosten gesamt; die Entsorgungskosten des Inhaltes der Müllbehälter wird nicht gesondert erfasst Treptow-Köpenick 40504140 Abfallentsorgung (€) in Grünanlagen auf Spielplätzen Gesamt 2015 85.630,67 2.574,92 8.205,59 2016 103.774,82 4.924,16 108.698,98 Zeitaufwand Gartenarbeiter für Mülltouren in Grünanlagen und auf Spielplätzen: 2015 14.874,16 Stunden 2016 19.013,93 Stunden Bei einem Stundenlohn von rd. 21 Euro (ausgehend vom Durchschnittsatz) sind dies Personalkosten in 2015 312.354 € 2016 399.273 €. Reinickendorf In Reinickendorf betrugen die Abfallentsorgungskosten für die Reinigung der öffentlichen Grünflächen in den Jahren 2015 223.900,11 € 2016 205.421,36 € Die genannten Beträge beinhalten lediglich die Kosten für extern beauftragte Entsorgungsfirmen und die Entsorgungskosten für den Abfall, der durch die Mitarbeiter des Grünflächenamtes gesammelt wurde. Die anteiligen Personalkosten für die Mitarbeiter des Grünflächenamtes können nicht angegeben werden, da sie in der Kosten-Leistungs-Rechnung nicht getrennt erfasst werden. Frage 5: Fallen den Bezirken von Grünanlagen, bei denen zusätzlich zum „Tulpenschild“ für die Kennzeichnung der gewidmeten Grün- und Erholungsanlage nach dem Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen noch das Hinweisschild „Nehmen Sie bitte Ihren Müll mit nach Hause“ angebracht ist, weniger Abfälle an? Antwort zu 5: Die zuständigen Bezirksämter haben dazu Folgendes mitgeteilt: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Schilder mit der Aufschrift „Nehmen Sie bitte Ihren Müll mit nach Hause“ finden bei uns keine Verwendung , da sie in der Regel nach wenigen Tagen nicht mehr lesbar oder nicht mehr vorhanden wären. Bezirksamt Pankow Im Bezirk Pankow wird ein solches Zusatzschild nicht verwendet. Der zur Verfügung stehende Raum im Grünanlagenschild-Ständer ist begrenzt und reicht häufig kaum aus, um die notwendigen Schilder alle aufzunehmen (gewidmete Grünanlage, gewidmeter Spielplatz, ggf. zeitliche Einschränkungen, Piktogramme ). In der Regel sind diese Schilder durch Vandalismus sehr schnell beklebt oder übermalt und müssen mit hohem Aufwand immer wieder gereinigt oder ersetzt werden. Deswegen wird versucht, mit so wenigen Schildern wie möglich auszukommen. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Hinweisschilder dieser Art haben keine signifikante Wirkung auf das Müllverhalten der Nutzer*Innen. Bezirksamt Spandau qualitativ betrachtet: Nein. Abfallart Menge Kosten Menge Kosten 080111 Farb- & Lackabfälle 392,50 kg 322,29 € 170605 asbesth. Baustoffe 4,5 m³ 700,32 € 170204 Altholz 20 m³ 476,00 € 20 m³ 495,00 € 200203 nicht biolog. abbaubar 226,34 t 25.532,60 € 278,95 t 31.374,17 € 200307 Sperrmüll 49,89 t 5.641,91 € 155,17 t 17.569,44 € 310002 Beton, nicht arm. 17,5 t - € 310004 Betonplatten usw. 2,75 34,51 € 310008 Schuttboden 15,30 t 330,91 € 310009 Boden 43,95 t 940,82 € 310019 Beton > 50 % Sand 6,60 t - € 300050 Baumischabfall 10,30 t 1.767,75 € 310002 Beton, nicht arm. 5,35 t - € 310004 Betonplatten usw. 26,80 t 255,13 € 310005 Bauschutt 13,65 t 308,63 € 310009 Boden 15,10 t 323,44 € Summe: 33.657,07 € 52.415,85 € 2015 2016 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 881 5 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg In keiner Grünanlage in Tempelhof-Schöneberg sind die aufgeführten Zusatzschilder eingesetzt, daher kann zu der Frage keine Angabe erfolgen. Bezirksamt Neukölln Die Hoffnung, dass sich durch Schilder etwas grundsätzlich im Verhalten von Menschen, die „Probleme“ verursachen, etwas ändert, ist sehr gering und nicht signifikant feststellbar. Denn Schilder sind im Regelfall nur für die Menschen gut, die eigentlich keine brauchen, weil sie sich sowieso schon „vernünftig“ verhalten. Aber natürlich ist Jede/r, der durch ein Hinweisschild, seinen Müll nicht achtlos wegschmeißt , ein Hoffnungsschimmer für eine saubere Stadt. Schilder können im positiven Fall die „soziale Kontrolle “ unterstützen und die Ahndung durch die Ordnungsbehörden erleichtern und im besten Fall überflüssig machen. Bezirksamt Lichtenberg Das Zusatzschild „Nehmen Sie bitte Ihren Müll mit nach Hause“ findet in Lichtenberg keine Anwendung, dementsprechend ist hier eine Aussage für den Bezirk Lichtenberg nicht möglich. Treptow-Köpenick Im Bezirk Treptow-Köpenick gibt es die genannten Zusatzschilder nicht. Bezirksamt Reinickendorf Die Frage, ob in den Grünanlagen, bei denen zusätzlich zum „Tulpenschild“ für die Kennzeichnung der gewidmeten Grün- und Erholungsanlagen nach dem Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen noch das Hinweisschild „Nehmen Sie bitte Ihren Müll mit nach Hause“ angebracht ist, weniger Abfälle anfallen, kann nicht beantwortet werden, da diese Schilder in Reinickendorfer Grünanlagen nicht existieren. Frage 6: Wie hoch wäre nach Schätzung des Senats das Sparpotenzial für die Kommune und damit für die Müllgebührenzahler pro Jahr, wenn Verpackungsabfälle sachgerecht von den Abfallbesitzerinnen und -besitzern in den dafür vorgesehenen Abfallsammelbehältern des Dualen Systems Deutschland entsorgt werden würden? Antwort zu 6: Laut einer aktuellen Untersuchung der Hausmüllabfälle (Basisjahr 2014) durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe beträgt der Anteil an Leichtverpackungsabfällen (ohne Glas und Pappe/Papier/Karton) in der grauen Tonne in Berlin weniger als 8-Gewichtsprozent . Da eine vollständige Abtrennung von Verpackungsabfällen kaum gelingt (z.B. wird der abgelaufene Joghurt in der Regel vorher nicht entleert bevor er weggeworfen wird und landet damit in der Regel vollständig im Restabfall), würde dieses theoretische Einsparungspotenzial sicher nicht in vollem Umfang realisiert werden können. Durch das Bezirksamt Spandau wurde dazu Folgendes mitgeteilt: Wenn es eine Zweckbindung der DASS-Mittel für Verpackungsmaterial aus Grünanlagen und Spielplätzen gäbe, wäre das ein quantifizierbares Einsparvolumen bei der Reinigung der Grünanlagen und Spielplätze. Frage 7: Wie bewertet der Senat die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen, wenn die Verschmutzung des öffentlichen Raums in der sich weiter verdichtenden Stadt nicht gestoppt werden kann? Antwort zu 7: Der Senat teilt die Auffassung, dass eine zunehmende Vermüllung der Stadt soziale, ökologische und wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Vermüllung öffentlicher Grünanlagen verschandelt das Bild und trübt die Freude der Bevölkerung sowie von Besucherinnen und Besuchern an deren Nutzung. Sauberkeit ist ein Wohlfühlfaktor, der die Anziehungskraft der Stadt für Touristen weiter erhöht. Gepflegter öffentlicher Raum kann sich günstig auf die Kosten für die Sauberhaltung des Straßenlandes auswirken bzw. den Anstieg begrenzen. Die Kosten für die Abfuhr illegaler Ablagerungen im Straßenland betragen bereits jetzt rd. 3,8 Mio. Euro. In einer sauberen Umgebung verringert sich die Gefahr, weiteren Müll an bereits vorhandenen illegalen Ablagerungsorten zu entsorgen. Berlin befindet sich in vielerlei Hinsicht im Wettbewerb mit anderen Metropolen. Für Unternehmen, die Talente in die Stadt locken, ist eine saubere und sichere Stadt ein wichtiger Standortfaktor. Die wachsende Stadt bedeutet auch: Wohnraum wird enger, der öffentliche Raum wird mehr genutzt zur persönlichen Erholung – was den Druck in Richtung mehr Sauberkeit noch erhöhen wird. Der Senat begrüßt daher die Anstrengungen der BSR für mehr Sauberkeit in der Stadt sowie die wachsende Anzahl von Initiativen, mit der das Verantwortungsgefühl der Bevölkerung für die Sauberkeit der Stadt gestärkt werden soll. Frage 8: Welche Pläne hat der Senat gemeinsam mit den Bezirken, um die Grün- und Erholungsanlagen als solche für Mensch und Natur zu erhalten? Antwort zu 8: Der Senat sieht in dem offenkundigen Fehlverhalten von einigen Erholungssuchenden bzw. generell durch ein vermehrtes Abfallaufkommen im öffentlichen Raum keine existenzbedrohende Gefahr für den Erhalt der Grün- und Erholungsanlagen für Mensch und Natur. Allerdings wird die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Stadtgrün durch eine Vermüllung zum Teil deutlich eingeschränkt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 881 6 Gemeinsam mit den Bezirken wird zurzeit in dem Pilotprojekt „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“ mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben geprüft, ob und zu welchen Bedingungen eine Übernahme der Reinigung in Grünanlagen durch die BSR zu einer verbesserten Stadtsauberkeit beitragen kann. Darüber hinaus rufen Senat und Bezirke unverändert dazu auf, sich im öffentlichen Grün eigenverantwortlich, rücksichtsvoll und umweltbewusst zu verhalten. Auch die dazu im Jahr 2011 im Rahmen der Initiative „Kein Müll im Park“ im Internet präsentierten Informationen gelten insofern fort: www.keinmuellimpark.berlin.de. Berlin, den 18. April 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2017)