Drucksache 18 / 10 888 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 04. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2017) und Antwort Über den angemessenen Anteil sowie zu anderen Fragen zur Jugendarbeit nach Paragraph 11 SGB VIII Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch war der finanzielle Anteil für die Jugendarbeit im Land Berlin in den letzten 10 Jahren in Bezug auf die für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel und wie hoch hätte der angemessene Anteil sein müssen? (Bitte tabellarisch darstellen – Gesamtausgaben Jugendhilfe , bereitgestellte Mittel für die Jugendarbeit absolut und prozentual sowie Ausweisung des angemessenen Anteils absolut und prozentual.) 2. War in diesen Jahren das Budget für die Jugendarbeit für alle Bezirke gleich oder gab es hier Veränderungen und wenn ja, welche Gründe gab es dafür? (Bitte auch hier tabellarisch darstellen Summe pro Bezirk sowie prozentuale Änderungen plus bzw. minus) 3. Welche Bereiche umfasst in den Globalsummen der Bezirke die sogenannte freie Jugendarbeit und hält der Senat die Forderung aus dem Antrag 18/0246, diese mindestens auf dem Niveau der Zuweisung von 2017 zu halten , in Bezug auf die wachsenden Stadt Berlin für ein erstrebenswertes Ziel? Zu 1. bis 3.: Die Jugendarbeit der Bezirke nach § 11 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) wird insbesondere auf dem Produkt „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung “ sowie in geringerem Umfang auf dem Produkt „Erholungs- und Reisemaßnahmen“ abgebildet. Das Produktbudget "Allgemeine Kinder- und Jugendförderung" umfasst sowohl Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII freier Träger als auch des öffentlichen Trägers. Diese Angebote sind insbesondere Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie zum geringeren Teil Angebote der Mobilen Jugendarbeit und Projekte der Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Budgets, die den Bezirken seit dem Jahr 2010 für diese Produkte zugewiesen wurden, sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ihnen wurden ergänzend auch die Kosten in den jeweiligen Jahren gegenübergestellt. Die Zeitreihe lässt erkennen, dass in allen dargestellten Jahren die zugewiesenen Budgets in der Regel über den jeweiligen erweiterten Teilkosten lagen und somit die Finanzierung dieser Kosten sichergestellt war (aufgrund einer Veränderung bei der Zuweisung von kalkulatorischen Kosten ist ein entsprechender Vergleich erst ab 2010 möglich). Gleichzeitig ist ein Kostenrückgang zu verzeichnen, der überwiegend auf die schrittweise Übertragung der Leistungserbringung an freie Träger zurückzuführen ist. Der mit dieser Übertragung verbundene kostenmäßige Effekt führt selbst nicht zu Angebotseinschränkungen . Im Rahmen des Doppelhaushalts 2016/2017 wurde für die Angebote der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung im Zuge der wachsenden Stadt eine Erhöhung der Globalsumme um 4,9 Mio. € vorgenommen, die auch mit der Budgetzuweisung 2018/19 unverändert umgesetzt wird. Dies führte zu einer Stabilisierung des für die Jugendarbeit zur Verfügung stehenden Budgets. Ziel des Senats ist eine standardgerechte Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit. 4. In welchen Bereichen der Jugendarbeit nach Paragraph 11 Absatz 3 SGB VIII sieht der Senat besonderen Nachholbedarf für die nächsten Jahre und was will er für deren Stärkung tun? (Außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, Arbeitswelt -, Schule- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, Jugendberatung.) Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 888 2 Zu 4.: Der Senat beabsichtigt, verbindliche Standards für den gesamten Bereich der Jugendarbeit nach § 11 des SGB VIII als Grundlage für eine bedarfsgerechte Finanzierung zu definieren. Aktuell hält der Senat die Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie der politischen Bildung und die Integration von zugezogenen, insbesondere von geflüchteten, Kindern und Jugendlichen für besonders wichtig. 5. Nach welchen inhaltlichen Vorgaben und qualitativen Standards wurde in diesen Bereichen bisher im Land Berlin gearbeitet, wo sind diese abrufbar und wie sind sie in die KLR-basierte Budgetzuweisungen eingeflossen? Zu 5.: Für die Jugendarbeit in den Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen wurden fachliche Standards zwischen dem Land und den Bezirken vereinbart, die im „Handbuch Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen “ (3. Auflage 2012) sowie im Jugendfreizeitstättenbericht 2005 [Drucksache (Drs.) 15/4585] aufgeführt sind. Das Handbuch ist für alle öffentlichen und öffentlich geförderten Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen verbindlich als Instrument der Selbstevaluation und Qualitätsentwicklung anzuwenden. Eine vierte aktualisierte Ausgabe des Handbuches wird voraussichtlich zum Ende des Jahres 2017 vorliegen. Mit der Aktualisierung werden Themen wie z.B. Inklusion , Interkulturelle Jugendarbeit, Partizipation und Demokratiebildung sowie Medienbildung überarbeitet bzw. neu in das Handbuch aufgenommen. Darüber hinaus liegen für die Projekte der Jugendarbeit , die vom Land Berlin gefördert werden, zahlreiche Förderrichtlinien vor, die auch fachliche Standards beinhalten . Dies sind u.a. Regelungen • über die Bedingungen der Finanzierung und Leistungsicherstellung der außerschulischen Jugendbildung in Jugendbildungsstätten, • zur Finanzierung der Jugendverbandsarbeit - hierin ist auch die Förderung von sozialpädagogischen Ferien- und Freizeitmaßnahmen geregelt - und • zum Landesprogramm Jugendarbeit und Schule als Bestandteil der Gesamtstruktur Jugendhilfe und Schule. Für die Kulturelle Jugendbildung sind inhaltliche Vorgaben dem „Berliner Rahmenkonzept Kulturelle Bildung “ (Drs. 16/1310) zu entnehmen. Zur Förderung der Beteiligung sowie zur Stärkung der Partizipation und des demokratischen Handelns von Kindern und Jugendlichen enthält der Jugend-Demokratiefonds mit dem Programm „Stark gemacht! Jugend nimmt Einfluss“ Regelungen und Prinzipien, die maßgeblich bei einer Förderung der Projekte zu beachten sind. Für die Bestimmung des bezirklichen Produktbudgets der Allgemeinen Kinder- und Jugendförderung wurden bereits budgetierungsfähige Mindeststandards festgelegt. So wurde ein (jährlich neu zu ermittelnder) Mindestkostensatz je Angebotsstunde in der allgemeinen Kinderund Jugendförderung bestimmt. Zudem wurde eine Mindestfinanzierungsquote für kommunale Angebote festgelegt , die sicherstellt, dass die Bezirke mindestens 33% ihrer Angebote in kommunalen Einrichtungen erbringen können. (Der tatsächliche kommunale Anteil liegt mit knapp 38 % weiterhin oberhalb dieser Quote.) Diese Standards kommen bereits seit der Globalsummenberechnung 2016 zur Anwendung. 6. Wird der Senat für das geplante Jugendfördergesetz neue bzw. weitere Standards erarbeiten und wird er es schaffen, gleichzeitig mit dem Jugendfördergesetz die geplante Rechtsverordnung vorzulegen? Zu 6.: Inwieweit bestehende Standards überprüft, aktualisiert oder neu definiert werden, wird im Prozess der Erarbeitung des Entwurfs eines Jugendfördergesetzes zu klären sein. Der Senat strebt an, bis Ende 2018 ein Jugendfördergesetz mit der geplanten Rechtsverordnung vorzulegen. Berlin, den 24. April 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2017) SenFin - II D 15 - 12.04.2017 Haushaltsjahr Produkt-Daten Mitte Friedrichshain - Kreuzberg Pankow Charlottenburg - Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof - Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn- Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Bezirke gesamt zugew.* Budget (T€) 12.679,5 8.624,3 10.325,7 5.234,8 5.699,0 5.463,0 7.914,9 8.793,8 7.337,7 7.711,6 7.644,8 6.631,5 94.060,5 erw.** Teilkosten (T€) 10.789,6 7.085,8 10.398,7 4.972,6 5.377,1 5.386,8 7.571,5 7.815,9 7.453,1 7.329,6 6.599,6 5.770,5 86.550,7 zugew. Budget (T€) 13.271,4 8.963,3 10.330,9 5.712,2 5.552,9 5.526,1 8.065,3 8.607,9 6.814,4 7.426,2 7.128,0 6.588,6 93.987,2 erw. Teilkosten (T€) 9.567,6 6.631,3 10.304,4 4.322,1 5.252,8 5.069,0 7.098,9 7.962,3 6.830,4 6.805,2 6.561,2 5.581,2 81.986,4 zugew. Budget (T€) 10.995,5 8.661,3 9.509,3 5.353,9 5.280,2 5.272,3 7.174,0 8.516,8 6.157,5 7.267,6 6.678,0 5.681,6 86.547,9 erw. Teilkosten (T€) 9.524,1 6.956,3 10.322,0 4.522,8 5.382,2 5.199,8 7.311,6 7.479,3 6.438,2 6.808,5 6.630,8 5.645,9 82.221,5 zugew. Budget (T€) 9.717,5 8.855,4 9.375,9 5.069,9 5.021,8 5.065,6 6.863,6 7.746,7 5.977,6 6.453,3 6.210,8 5.624,6 81.982,7 erw. Teilkosten (T€) 9.714,7 6.810,3 9.912,3 4.483,8 5.088,0 5.264,9 7.256,6 7.336,3 5.859,1 5.852,1 6.267,8 5.344,0 79.190,1 zugew. Budget (T€) 9.922,3 8.199,8 9.502,9 4.949,5 4.988,6 5.224,3 6.709,7 7.522,1 6.889,6 6.369,8 6.543,9 5.397,2 82.219,7 erw. Teilkosten (T€) 9.578,5 6.831,8 10.246,9 5.144,2 5.592,9 6.195,2 7.755,5 7.521,7 5.781,1 6.362,6 6.469,2 4.847,5 82.327,1 zugew. Budget (T€) 9.829,1 8.405,8 9.253,0 4.239,3 4.812,6 5.056,5 6.206,0 6.677,6 6.606,2 5.655,6 7.567,0 4.784,7 79.093,3 erw. Teilkosten (T€) 9.367,8 6.788,1 9.566,3 4.645,2 5.632,6 5.792,5 6.558,8 8.456,5 5.333,3 6.433,2 6.228,2 4.679,0 79.481,3 zugew. Budget (T€) 10.268,8 8.188,9 9.741,2 5.067,5 5.347,3 6.234,8 7.134,5 7.647,9 6.608,2 8.126,6 7.857,0 4.941,8 87.164,5 erw. Teilkosten (T€) 9.574,9 7.221,4 10.090,8 4.811,1 5.508,8 6.310,6 6.571,2 9.042,9 5.430,8 6.687,1 6.467,2 4.801,9 82.518,7 2017 zugew. Budget (T€) 9.778,8 8.236,2 9.897,1 4.953,2 5.247,2 6.007,5 7.309,1 8.592,8 6.430,5 8.104,2 7.592,5 5.075,8 87.224,8 2014 2015 2016 2012 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 18/10888 Produkte „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung“ und „Erholungs- und Reisemaßnahmen“ nach § 11 SGB VIII 2010 2011 2013 S18-10888 S1810888 Anlage Anlage zur schr. Anfr. 18_10888