Drucksache 18 / 10 892 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 06. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2017) und Antwort Kosten der Staatshaftung im Land Berlin und den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die kassenwirksamen Gesamtkosten , die dem Land Berlin bzw. den Bezirken im Wege der Staatshaftung seit dem 1.1.2009 entstanden sind? (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Land und Bezirken) 2. Wie untergliedern sich die o.g. Kosten nach Anspruchsgrundlagen , insbesondere nach a. Ansprüche auf Schadensersatz (öffentlichrechtliche Gefährdungshaftung; Pflichtverletzungen im Rahmen verwaltungsrechtlicher Schuldverhältnisse , insb. Öffentlich-rechtliche Verträge ; Amtshaftungsansprüche), b. Ansprüche auf Entschädigung (Enteignungen, Entschädigungen aufgrund Ausgleichspflichtiger Inhaltsbestimmungen des Eigentums i.S. v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Entschädigungen aufgrund enteignungsgleicher Eingriffe bei rechtswidriger Beeinträchtigung des Eigentums, aus allgemeinen Aufopferungsanspruch), c. Ansprüche auf Folgenbeseitigung, Unterlassung und Erstattung (insb. Öffentlich-rechtlichem Folgenbeseitigungsanspruch, öffentlichrechtlichem Abwehranspruch, öffentlichrechtlichem Erstattungsanspruch, öffentlichrechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag und sozialrechtlichem Herstellungsanspruch) sowie d. Ansprüche bei privatrechtlichem (fiskalischen) Handeln? 3. Wie oft und mit welcher Gesamtsumme hat das Land Berlin bzw. haben die Bezirke im vorbezeichneten Zeitraum Beamte, Angestellte oder andere Personen in Regress genommen? (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Land und Bezirken) 4. In welchen Fällen sind dem Land bzw. den Bezirken im vorbezeichneten Zeitraum aus jeweils welchen Gründen Staatshaftungsansprüche mit einer Schadensumme oberhalb von 1 Mio. Euro entstanden? (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Land, Bezirken und jeweils aufsteigenden Schadenssummen) 5. Auf welche Höhe beliefen sich im vorbezeichneten Zeitraum die Gesamtgerichtskosten, die dem Land Berlin bzw. den Bezirken aufgrund verlorener Staatshaftungsprozesse entstanden sind? (bitte aufschlüsseln nach Jahren , Land und Bezirken) Zu den Fragen 1. bis 5.: Dem Senat liegen keine Informationen zu den kassenwirksamen Gesamtkosten aus Staatshaftung der letzten acht Jahre vor. Diese kann haushaltstechnisch weder aus dem Datenbestand der Berliner Haushaltsrechnungen recherchiert werden, noch kann auf bestehende Statistiken, die aus anderen Informationsinteressen heraus geführt werden, zurückgegriffen werden. Eine Differenzierung nach Höhe, Anspruchsgrundlagen, Verwaltungseinheiten, Regresspflichtigen nach Statusgruppen und den Gesamtkosten der Gerichtskosten aus verlorenen Staatshaftungsprozessen scheidet damit aus. Berlin, den 21. April 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Apr. 2017)