Drucksache 18 / 10 897 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 27. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2017) und Antwort Personalkarussell bei der Berliner Feuerwehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Senat geht im Folgenden davon aus, dass jeweils Versetzungen im Sinne von § 28 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 15 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) gemeint sind. 1. Wie viele Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr (Beamte und Tarifbeschäftigte) sind in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils an eine andere Dienststätte versetzt worden? Zu 1.: Jahr feuerwehrtechnische Beamtinnen und Beamte Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte Feuerwehr Tarifbeschäftigt Verwaltung Tarifbeschäftigt 2011 6 0 0 0 2012 7 2 0 1 2013 13 1 0 0 2014 11 0 0 0 2015 27 2 0 0 2016 27 2 0 1 2. Werden dadurch bestehende, funktionsfähige Einsatzstrukturen gestört? Aus welchen sachlichen Gründen geschieht dies? Zu 2.: Nein, bestehende, funktionsfähige Einsatzstrukturen werden durch die Versetzung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gestört. Eine Versetzung erfolgt grundsätzlich auf Antrag. In der Regel wird ein Antrag auf Versetzung mindestens drei Monate vor Versetzungsdatum gestellt. Insofern besteht die Möglichkeit, einsatztaktisch entsprechend reagieren zu können. 3. Ist trotz der Versetzungen jeweils sichergestellt, dass alle notwendigen fachlichen Qualifikationen an den jeweiligen Dienststätten weiterhin vorhanden sind? Zu 3.: Ja, dies ist sicher gestellt. Im Einzelfall wird das durch Personalausgleich oder Nachqualifizierung anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 897 2 4. Inwieweit beachtet der Senat bei diesen Versetzungen die Notwendigkeit im Interesse der Inneren Sicherheit , im Noteinsatzfall schnellstmöglich den jeweiligen Dienstort erreichen zu können? Mit welchen Mitteln hilft der Senat Mitarbeitern der Feuerwehr, die an eine andere Dienststätte in größerer Entfernung zu ihrer Wohnung versetzt wurden, eine neue Wohnung in der Nähe der neuen Dienststätte zu finden? Mit welchem Erfolg? Zu 4.: Mit der Versetzung endet die Zugehörigkeit der Beamtin bzw. des Beamten zur Berliner Feuerwehr. Die bzw. der Betreffende nimmt dann folglich keine Notfalleinsätze mehr für die Berliner Feuerwehr wahr. Eine Wohnungsfürsorge ist nicht vorgesehen. Berlin den 21. April 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2017)