Drucksache 18 / 10 899 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 22. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2017) und Antwort Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL) II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann und auf welcher Grundlage (Entscheidungsvorlage , Alternativen) hat welches Gremium der Betreibergesellschaft und/oder verbundener Unternehmen auf wessen Veranlassung oder Antrag und mit welchem konkreten Stimmergebnis beschlossen, den Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen TXL bei welcher Stelle zu beantragen? Zu 1.: Mit Schreiben vom 16. November 2001 beantragte die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) bei der seinerzeit für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung die luftrechtliche Genehmigung bzw. Planfeststellung für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel mit folgender Nebenbestimmung zu versehen (Zitat aus dem Widerrufsbescheid vom 29.07.2004): „Die luftrechtliche Genehmigung und die luftrechtliche Planfeststellung für den Verkehrsflughafen Berlin- Tegel werden sechs Monate nach Inbetriebnahme der bestandskräftig festgestellten Erweiterung der künftigen Nord- und heutigen Südpiste des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld und der bestandskräftigen Planfeststellung der künftigen Südpiste des Verkehrsflughafens Berlin -Schönefeld mit einer Länge von 4.000m nebst Vorfeldern , hochbaulichen Anlagen und Verkehrserschließung rechtsunwirksam. Die BFG begründet ihren Antrag unter Verweis auf den Beschluss der Gesellschafter der BBF und jetzigen Gesellschafter der FBS. Danach soll der Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld in einem Planfeststellungsverfahren durch eine weitere „parallel zu betreibende Start-/und Landebahn" ergänzt werden. Auf dieser Grundlage hat die FBS ein Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld eingeleitet. Um der rechtlichen Begründung der Planrechtfertigung für das Ausbauvorhaben für den Verkehrsflughafen Berlin- Schönefeld ein tragfähiges Fundament zu geben, muss zum Zeitpunkt der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde über den Planfeststellungsantrag der FBS zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld rechtlich sichergestellt sein, dass es spätestens mit Inbetriebnahme des ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin- Schönefeld zu einer Schließung der Verkehrsflughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof kommt. Dies mache es erforderlich, den Antrag bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu stellen.“ Die verwendeten Abkürzungen werden wie folgt erläutert : BBF: seinerzeitige Berlin Brandenburg Flughafen– Holding GmbH, FBS: seinerzeitige Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH. Weitere Auskünfte im Zusammenhang mit den Entscheidungen der genannten Unternehmensorgane können aufgrund des zu wahrenden Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage nicht gegeben werden. Berlin, den 21. April 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2017)