Drucksache 18 / 10 904 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 03. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2017) und Antwort Kinder als "Ehepartner"? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Nach Medienberichten sollen etwa 100 Personen unter 14 Jahren als "Ehepartner" in Berlin erfasst sein. 1. Hat der Senat Kenntnis darüber, ob und wenn ja, wie viele in Berlin lebende Personen als "Ehepartner" erfasst sind oder in einer behördlich bekannten Lebensgemeinschaft mit einem Jugendlichen oder Erwachsenen zusammenleben, die bei Eheschließung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten? Zu 1.: Erkenntnisse über „Ehepartner“, welche zum Eheschließungszeitpunkt noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hatten, liegen dem Senat nicht vor. Eheschließungen , die vor Vollendung des 14. Lebensjahrs geschlossen werden, werden personenstandsrechtlich in Deutschland nicht anerkannt und finden daher keinerlei Berücksichtigung in den zu erstellenden Personenstandsregistern . Auch in der Beantwortung vom 08. Dezember 2016 zur Schriftlichen Anfrage in der Drucksache 18/10102 zur dortigen Frage 1b wurde darauf hingewiesen , dass die statistische Erfassung der Eheschließungen von Minderjährigen nur solche erfasst, die zum Eheschließungszeitpunkt mindestens das 16. Lebensjahr vollendet hatten, womit auch keine Aussagen zu den Ehen gemacht werden können, bei denen einer oder beide Eheschließenden zum Eheschließungszeitpunkt zwar bereits das 14., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hatten. 2. Falls es solche Personen gibt, wie alt waren diese Personen zum Stichtag 31.12.2016? Bitte gegliedert nach Geschlecht und Alter "ab 16", "15-16", "13-14" und "unter "12 und jünger". 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die "Ehepartner " der betroffenen Kinder? Zu 2. und 3.: Entfällt unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 1. 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts einer Straftat nach §§ 176, 176 a StGB hat es seit dem 01.01.2015 gegen "Ehepartner" der betroffenen Kinder gegeben? 5. Gibt es Fälle, in denen trotz einer behaupteten "Ehe" mit einem Kind kein Anfangsverdacht einer Straftat nach § 176 StGB gesehen wurde? Aus welchen Gründen ? Zu 4. und 5.: In MESTA werden lediglich die verfahrensgegenständlichen Strafnormen, nicht aber die Sachverhalte gespeichert. Es ist daher nicht möglich, aus den Verfahren wegen Straftaten nach §§ 176, 176a des Strafgesetzbuches nur diejenigen auszuwerten, denen eine Kinderehe zugrunde liegt. 6. Was unternimmt der Senat, um die betroffenen Kinder vor pädosexuellen Übergriffen durch "Ehepartner" zu schützen? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 904 2 Zu 6.: Im Rahmen der Inobhutnahme liegt der Fokus auf der unmittelbaren Beseitigung der akuten Krise der jungen Menschen und auf der Gewährung des notwendigen Schutzes vor Gefahren. Dazu werden die jungen Menschen untergebracht, versorgt und pädagogisch betreut . Im Rahmen des Clearings erfolgen eine Klärung der aktuellen Situation und die Erarbeitung einer Perspektive. Die jungen Menschen werden in diesem Rahmen über die Gesetze und Regelungen in Deutschland aufgeklärt und informiert. Ziel ist es, dass die jungen Menschen eine klare Haltung zu sich und zu den eigenen Grenzen entwickeln . Berlin, den 19. April 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2017)