Drucksache 18 / 10 906 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 03. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2017) und Antwort Schloss Friedrichsfelde für alle Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann erfolgten die letzten Baumaßnahmen am Schloss Friedrichsfelde und was war im Einzelnen Gegenstand der Rekonstruktion? Zu 1.: Die Sanierung des Schlosses Friedrichsfelde fand von 2009-2011 statt. Die Baumaßnahmen umfassten die Modernisierung der haustechnischen Anlagen sowie die Instandsetzung beziehungsweise Restaurierung der Innenräume. 2012 wurde in diesem Zusammenhang als Erweiterungsmaßnahme auch der Parkplatz saniert. Die Instandsetzungsmaßnahmen umfassten eine Kellerabdichtung , die Sanierung der Fassaden, die Reparatur und teilweise Erneuerung der Blecharbeiten und die Reparatur der Fenster. Im Inneren wurden im Keller neue Räume geschaffen, in den Etagen die Räume malermäßig überarbeitet, die Haustechnik und insbesondere die Heizung modernisiert, die Haupttreppe tischlermäßig geprüft und überarbeitet, und im Dach Büroräume eingerichtet. 2. Wie hoch waren die Baukosten? Zu 2.: Die Gesamtkosten betrugen 3.694.376,00 €. 3. Wie erfolgte die Finanzierung? Wie hoch war insbesondere der Anteil öffentlicher Mittel? Zu 3.: Die Finanzierung der Baumaßnahme Schloss Friedrichsfelde erfolgte zu 100 % aus öffentlichen Mitteln . Des Weiteren hat die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH zusätzlich 53.300,00 € eigene Mittel aus dem Instandhaltungsbudget für den Parkplatz investiert. 4. Ist das Schloss Friedrichsfelde nun uneingeschränkt für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich? Wenn nein, warum nicht? 5. Inwieweit hält der Senat aufwändige Sanierungen ohne die Herstellung von umfassender Barrierefreiheit für geeignet, um dem Ziel der Inklusion näher zu kommen? Zu 4. und 5.: Das Schloss Friedrichsfelde ist derzeit nicht uneingeschränkt für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich. Grundsätzlich verfolgt der Senat die barrierefreie Erreichbarkeit öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen. Die Behörden berücksichtigen bei ihren Entscheidungen die Belange mobilitätsbehinderter Personen. Im Einzelfall kann es allerdings Abweichungen geben. Die Baumaßnahmen im Schloss Friedrichsfelde umfassten lediglich die Modernisierung der haustechnischen Anlagen, sowie die Instandsetzung beziehungsweise Restaurierung der Innenräume – siehe Antwort zu Frage 1. Im Rahmen dieser Maßnahmen war die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Erdgeschoss und 1. Obergeschoss nicht möglich, da hierfür wesentliche bauliche Änderungen notwendig gewesen wären. Der Einbau eines Aufzuges hätte einen unverhältnismäßigen Mehraufwand bedeutet. 6. Ab wann wird das Schloss Friedrichsfelde auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkung zugänglich sein? Zu 6.: Dies ist derzeit nicht absehbar. Berlin, den 19. April 2017 Dr. Klaus Lederer Senator für Kultur und Europa (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. April 2017)