Drucksache 18 / 10 910 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 06. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2017) und Antwort Fahrplan für die Sanierung der Marzahn-Hellersdorfer Bahnhöfe auf der U5-Linie Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie sind der bauliche Zustand und der Sanierungsbedarf der Bahnhöfe der Linie U5 in Marzahn- Hellersdorf? Antwort zu 1.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle betreffenden U-Bahnhöfe wurden typenähnlich und sachlich zweckorientiert mit einem großen Anteil von Betonfertigteilen in damals DDR-typischer Standardbauweise errichtet. Durch die ausschließlich oberirdische Bauweise sind diese U-Bahnhöfe den Witterungseinflüssen stark ausgesetzt, was zu einem typischen Verschleißbild in den Oberflächenmaterialien führt. Alle U-Bahnhöfe befinden sich jedoch in einem betriebssicheren und standsicheren Zustand. Vereinzelnd auftretende sicherheitsrelevante Schäden, z. B an Stufen, Bahnsteigbelägen und Dachelementen, als auch Vandalismusschäden, werden im Rahmen von Reparaturen regelmäßig beseitigt. Eine grundhafte Erneuerung ist i. d. R. nach 40 bis 50 Jahren erforderlich. Die U-Bahnhöfe Biesdorf-Süd und Elsterwerdaer Platz wurden im Jahr 1988, die folgenden U-Bahnhöfe von Wuhletal bis Hönow im Jahr 1989 in Betrieb genommen. Eine grundhafte Erneuerung dieser Bahnhöfe ist daher nicht vor Mitte der 2020er Jahre geplant .“ Frage 2: Welche konkreten Sanierungsvorhaben verfolgt der Senat und schließen diese die Herstellung von Barrierefreiheit ein? Frage 3: In welchem Zeitraum werden die geplanten Sanierungsmaßnahmen voraussichtlich stattfinden können ? Antwort zu 2. und 3.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Grundhafte Sanierungen dieser U-Bahnhöfe (Ausnahme U-Bahnhof Kienberg) sind aufgrund der o. g. Abschreibungsfristen nicht vor Mitte der 2020er Jahre geplant. Alle U-Bahnhöfe verfügen über Rampenanlagen mit einer Steigung von ca. 10%. Sie gelten somit als eingeschränkt barrierefrei, da der heutige Standard für barrierefreie Neigungen bei 6% liegt. Eine Nachrüstung mit zusätzlichen Aufzügen ist im Anschluss an den vollständigen Ausbau der Barrierefreiheit des U-Bahnnetzes geplant.“ Berlin, den 21. April 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2017)