Drucksache 18 / 10 914 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 06. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2017) und Antwort Assistierte Reproduktion Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge bezüglich der assistierten Reproduktion wurden in den letzten 6 Monaten gestellt? Zu 1.: Bei der bis 31.12.2016 organisatorisch zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Berlin sind im Zeitraum 01.10.-31.12.2016 117 Anträge eingegangen. Bei der seit 01.01.2017 organisatorisch zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sind im Zeitraum 01.01.-11.04.2017 173 Anträge eingegangen. Die Angaben beziehen sich jeweils auf die Anzahl der Eingänge, nicht auf die Anzahl der tatsächlich förderfähigen Anträge. 2. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit in den letzten 6 Monaten? Zu 2.: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit wird statistisch nicht erfasst. 3. Wer war in den letzten 6 Monaten für die Bearbeitung fachlich sowie organisatorisch zuständig in der Senatsverwaltung ? Zu 3.: Die fachliche Zuständigkeit für das Förderprogramm Assistierte Reproduktion liegt seit Beginn des Programms am 12.08.2015 bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Referat I E. Die Zuwendungsbearbeitung erfolgte im Rahmen der organisatorischen Zuständigkeit bis zum 31.12.2016 durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin aufgrund des gemeinsamen Treuhandvertrages vom 01.01.2016. Daher liegt seit 01.01.2017 die organisatorische Zuständigkeit bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Referat I E. Leider wurde 2016 versäumt, frühzeitig einen Folgevertrag für die Zeit ab dem 01.01.2017 zu vereinbaren. 4. Wie wird der Datenschutz beim Umgang der Anträge gewährleistet? Zu 4.: Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Förderprogramm des Landes Berlin enthält eine erweiterte Datenschutzerklärung, unter der die Antragstellerinnen und Antragssteller ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilen. Die Antragstellerinnen und Antragssteller können SenGPG darüber hinaus ermächtigen, bei den zuständigen Leistungsträgern Auskünfte über von dort bewilligte/versagte Leistungen für die künstliche Befruchtung einzuholen, beziehungsweise bei der Reproduktionseinrichtung und Apotheke Auskünfte zur Behandlung in dem Umfang einzuholen, wie diese für die Bewilligung und Abrechnung der beantragten Zuwendung erforderlich sind. Insoweit können die Antragstellerinnen und Antragssteller die Klinik bzw. deren Ärztinnen/Ärzte und die Apotheke und deren Angestellte von ihrer Schweigepflicht entbinden. Liegen die entsprechenden Einwilligungen nicht vor, werden von SenGPG weder Daten erhoben noch verarbeitet. Berlin, den 20. April 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2017)