Drucksache 18 / 10 917 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 07. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2017) und Antwort Untergetaucht! Vermehrte Verfahrenseinstellungen wegen Abwesenheit des Beschuldigten! – Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage vom 28. Februar 2017, Drucksache 18/10558 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen der für 2016 genannten Fälle erfolgte nach der Einstellung gemäß § 154f StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens und um welche Delikte handelte es sich dabei (bitte gesondert nach den Delikten darstellen)? 2. In wie vielen der für 2016 genannten Fälle der Einstellungen gemäß § 154f StPO ist vor der Einstellung oder nach Wideraufnahme ein Haftbefehl erlassen worden und um welche Delikte handelte es sich dabei (bitte nach Zeitpunkt und Delikt gesondert darstellen)? Zu 1. und 2.: Im Aktenverwaltungssystem der Berliner Strafverfolgungsbehörden wird immer nur der aktuelle Verfahrensstand gespeichert. Wenn daher ein nach § 154f Strafprozessordnung (StPO) eingestelltes Ermittlungsverfahren wiederaufgenommen wird, wird die Einstellung gemäß § 154f StPO gelöscht. Die zu der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10558 erteilte Auskunft, 2016 seien 17.218 Verfahren gemäß § 154f StPO eingestellt worden, ist daher dahingehend zu verstehen, dass zum Zeitpunkt der Auswertung noch in 17.218 Verfahren eine 2016 erfolgte Einstellung gemäß § 154f StPO vermerkt war. Statistische Informationen, in wie vielen Fällen ein Haftbefehl vor der Einstellung gemäß § 154f StPO erlassen wurde, liegen nicht vor. 3. Welche Staatsangehörigkeit hatten die Beschuldigten , deren Verfahren im Jahr 2016 gemäß § 154f StPO eingestellt wurden und um welche Delikte handelte es sich hierbei (bitte nach Staatsangehörigkeit und Delikt gesondert darstellen)? 4. Was waren im Jahr 2016 die anderen in der Person des Beschuldigten liegenden Hindernisse, wegen der die Einstellung gemäß § 154f StPO erfolgte und um welche Delikte handelte es sich hierbei (bitte nach den Hindernissen und den Delikten gesondert darstellen)? Zu 3. und 4.: Im Aktenverwaltungssystem der Berliner Strafverfolgungsbehörden sind entsprechende automatisierte Abfragen nicht möglich. Berlin, den 26. April 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2017)