Drucksache 18 / 10 918 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 07. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2017) und Antwort Übergriffe auf Bedienstete in und dienstliche Meldungen aus den Berliner Justizvollzugsanstalten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Tätlichkeiten sowie Bedrohungen und Beleidigungen („Übergriffe“) gegen Bedienstete der Berliner Justizvollzugsanstalten gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016 und bislang in 2017 und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Anstalten (bitte nach Anstalt, Jahr und Tätlichkeit/Delikt gesondert darstellen)? Zu 1.: Statistisch erfasst werden Tätlichkeiten gegen Bedienstete, die den Tatbestand einer vorsätzlichen, vollendeten Körperverletzung im Sinne der §§ 223 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen. Bedrohungen und Beleidigungen werden von dem Begriff „Tätlichkeit“ nicht erfasst. Hinsichtlich der bundeseinheitlichen Definition „Tätlichkeit“ und des Hinweises, dass die Bezeichnung „Übergriffe“ in den statistischen Erhebungen keine Verwendung findet wird auf die Antworten zu den Anfragen Nr. 16/14276 vom 18. März 2010 und Nr. 17/12958 vom 6. Dezember 2013 verwiesen. JVA Tegel JVA Moabit JVA Heidering JVA Plötzensee Jugendstrafan - stalt JVA für Frauen JVA des offenen Vollzugs Jugendarrestan - stalt 2014 3 2 7 0 0 1 0 0 2015 7 2 5 4 0 0 0 0 2016 4 18 3 1 1 0 0 2 2017* 0 6 2 1 0 1 0 0 * bis 24.04.17 2. Soweit „Tätlichkeit“ nur eine vollendete Körperverletzung/Geiselnahme/Freiheitsberaubung umfasst: Wie viele dieser Delikte blieben im Versuchsstadium stecken (bitte nach Anstalt, Jahr und Tätlichkeit/Delikt gesondert darstellen)? Zu 2.: „Versuchte Körperverletzungen“ werden statistisch nicht erhoben. Unter dem in den Statistiken verwendeten Begriff „Tätlichkeit“ werden auch vollendete Geiselnahmen oder Freiheitsberaubungen erfasst. Delikte dieser Art waren in den nachgefragten Jahren weder vollendet noch im Versuchsstadium zu verzeichnen. 3. Wie viele Strafanzeigen wurden nach den Tätlichkeiten/Bedrohungen/Beleidigungen auf Bedienstete der Berliner Justizvollzugsanstalten in den Jahren 2014, 2015, 2016 und bislang in 2017 gestellt (bitte nach Anstalt, Jahr und Tätlichkeit/Delikt gesondert darstellen)? 4. In wie vielen Fällen kam es aufgrund von solchen Strafanzeigen in den Jahren 2014, 2015, 2016 und bislang in 2017 zu einer strafgerichtlichen Verurteilung und in wie vielen Fällen beruhen diese auf Strafanzeigen durch Verantwortliche in der jeweiligen Anstalt? Zu 3. und 4: Zu diesen Fragen sind im nachgefragten Zeitraum keine Statistiken erhoben worden. Zur grundsätzlichen Erstattung von Strafanzeigen durch die Anstaltsleitungen in derartigen Fällen aufgrund der bestehenden Anordnungslage darf auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen Nr. 17/12833 vom 6. November 2013 und Nr. 17/12958 vom 6. Dezember 2013 verwiesen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 918 2 5. Wie viele „außerordentliche Vorkommnisse“ hat es in den Berliner Justizvollzugsanstalten im Jahr 2016 und bislang in 2017 gegeben und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Anstalten? Zu 5.: Die Zahlen für die beiden Jahre sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: JVA Tegel JVA Moabit JVA Heidering JVA Plötzensee Jugendstrafan - stalt JVA für Frauen JVA des offenen Vollzugs Jugendarrestan - stalt 2016 52 89 23 35 37 12 43 2 2017* 17 33 13 10 14 6 10 1 * Stand 19.04.17 6. Wie viele dienstliche Meldungen von Anstaltsbediensteten gab es in den Jahren 2015 und 2016 in den Berliner Justizvollzugsanstalten (bitte nach Jahr und Anstalten gesondert darstellen)? 7. Wie viele dieser dienstlichen Meldungen in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten hatten in den Jahren 2015 und 2016 Mauerüberwürfe, Gewalt gegen Vollzugsbeamte, Gewalt unter Inhaftierten und Zellenfunde zum Gegenstand (bitte nach Jahr, Anstalt und Vorkommnis gesondert darstellen)? 8. Welchen - insbesondere welchen strafrechtlich relevanten - Gegenstand hatten die übrigen dienstlichen Meldungen in den Jahren 2015 und 2016 (bitte nach Jahr, JVA und Gegenstand/Delikt gesondert darstellen)? Zu 6., 7. und 8.: Dienstliche Meldungen werden als solche statistisch nicht erfasst. Gemäß Nummer 9 der Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug haben die Bediensteten der Anstaltsleitung oder von ihr beauftragten Bediensteten alle wichtigen Vorgänge unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Zudem sind alle Beobachtungen zu melden, die bedeutsam sind für die Beurteilung und die Behandlung der Gefangenen, für die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt sowie für die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden. Die in dienstlichen Meldungen enthaltenen Sachverhalte werden nach den mitgeteilten Inhalten differenziert und spezifisch geführten Statistiken zugewiesen. 9. Welche Gegenstände wurden schwerpunktmäßig in den Jahren 2015 und 2016 übergeworfen (bitte nach Jahr, Anstalt und Gegenstand gesondert darstellen)? Zu 9.: In der nachfolgenden Tabelle sind die Mauerbzw . Zaunüberwürfe der Jahre 2015 und 2016 sowie die dabei schwerpunktmäßig aufgefundenen Gegenstände aufgeführt: Überwürfe 2015 Überwürfe 2016 Drogen Handys Drogen Handys JVA Tegel 18 21 17 23 JVA Moabit 23 82 30 83 JVA Heidering 2 9 15 29 JVA Plötzensee 10 10 13 6 Jugendstrafanstalt 48 223 80 174 Die Justizvollzugsanstalt für Frauen weist aufgrund ihrer Baulichkeit (Innenhoflage) keine nennenswerten Überwürfe auf. Für die Justizvollzugsanstalt des offenen Vollzuges und die Jugendarrestanstalt gilt das gleiche aufgrund der Vollzugsform und des Insassenklientels bzw. auch wegen der kurzen Aufenthaltsdauer. 10. Wie viele Ordnungswidrigkeiten/Straftaten wurden im Zusammenhang mit Mauerüberwürfen in unmittelbarer Nähe zu Berliner Justizvollzugsanstalten begangen ? Zu 10.: Nach § 115 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verwirklicht jeder „Mauerüberwurf “ eine Ordnungswidrigkeit im Sinne dieser Vorschrift . Berlin, den 25. April 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz; Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2017)