Drucksache 18 / 10 920 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 07. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2017) und Antwort Flächenbedarf und Flächenberechnung für Berlins Schülerinnen und Schüler Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Quadratmeter stehen einer Schülerin / einem Schüler in einem Klassenraum für eine lernverträgliche Atmosphäre zur Verfügung? 2. Wie viele Schüler/Innen sollten max. in einem Unterrichtsraum mit a. 65m² b. 50m² c. 45m² unterrichtet werden? Zu 1. und 2.: Bei neu zu errichtenden Schulgebäuden sind die allgemeinen Unterrichtsräume zwischen 60 und 65 qm groß - abhängig von der Anordnung der Fensterund Türflächen, Garderoben etc. Die Mehrzahl der Berliner Schulen wird jedoch in Bestandsgebäuden unterschiedlichsten Baualters und Baustruktur organisiert. Als „Richtschnur“ wird von 1,7 – 2,0 qm Platz im allgemeinen Unterrichtsraum ausgegangen, wobei auch dabei die jeweilige Raumstruktur von den dafür zuständigen Schulen und Schulträgern berücksichtigt wird. Ebenso wird bei der Organisation des Schuljahres bei der Belegung der Klassenräume die Frequenz berücksichtigt. 3. Die Planungs- bzw. Klassenfrequenzen unterscheiden sich. Das Musterraumprogramm misst max. 30 Plätze /Raum und im Durchschnitt 24-26 Plätze pro Raum (je nach Schulart) zu. Die Grundschulverordnung begrenzt in der SaPh auf 23 bis 26 SuS in „normalen“ Klassen. Die Ausführungsvorschrift Schulentwicklungsplan nennt 24 SuS/Klasse. Auf welcher Basis wird für die Schulstandortplanung und Schulentwicklungsplanung und für die Schulplatzzuweisung geplant. Zu 3.: Der Schulstandort- und Schulentwicklungsplanung liegen folgende Werte zugrunde: Grundschule Frequenz 24,0 1 Zug = 144 Plätze Integrierte Sekundarschule Frequenz 25,0 1 Zug = 100 Plätze Gymnasium Frequenz 29,0 1 Zug = 116 Plätze Im Schuljahr 2016/2017 beträgt die durchschnittliche Klassenfrequenz: Grundschule Frequenz 22,0 Integrierte Sekundarschule Frequenz 22,9 Gymnasium Frequenz 27,8 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 920 2 4. Wie steht die SenBJF dazu, wenn Klassen an Grundschulen mit 30 und mehr Kindern mangels Schulplätzen im Einzugsgebiet belegt werden? Zu 4.: Gemäß § 109 Schulgesetz legen die Bezirke die Einschulungsbereiche für die Grundschulen fest; sie sind im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse insbesondere für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der von ihnen verwalteten Schulen verantwortlich. Unter Berücksichtigung der o.a. Grundschuldurchschnittsfrequenz ist davon auszugehen, dass es sich bei der Belegung einer Grundschulklasse mit 30 Plätzen um einen Ausnahmefall handeln würde, dem ein Sondertatbestand zugrunde liegt. Dieser müsste vom jeweils zuständigen Schulträger begründet werden. Berlin, den 25. April 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2017)