Drucksache 18 / 10 924 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 11. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2017) und Antwort Mittel der Wahl Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin um Mitwirkung gebeten. Soweit dort in eigener Verantwortung eine Stellungnahme erstellt und dem Senat übermittelt wurde, wird sie nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Großflächenplakate (sogenannte Wesselmänner) wurden mit Werbung für die Sozialwahlen in Berlin beantragt und aufgestellt? Bitte nach Bezirken differenzieren. Frage 2: Wie lange ist diese Plakatierung vorgesehen? Antwort zu 1 und 2: Bezirk Anzahl beantragt Anzahl aufgestellt Zeitraum Charlottenburg-Wilmersdorf 77 57 12.04.-19.05.2017 Friedrichshain-Kreuzberg 76 nicht erhoben bis 07.06.2017 Lichtenberg 63 13 12.04.-07.06.2017 Marzahn-Hellersdorf 101 71 10.04.-21.05.2017 Mitte 61 49 12.04.-07.06.2017 Neukölln 54 53 12.04.-07.06.2017 Pankow 81 45 Vier Wochen Reinickendorf 82 73 12.04.-07.06.2017 Bezirk Anzahl beantragt Anzahl aufgestellt Zeitraum Spandau 96 Keine verbindliche Angabe möglich 10.04.-19.05.2017 Steglitz-Zehlendorf 62 Keine Angabe 12.04.-07.06.2017 Tempelhof Schöneberg Bis zum 21.04.2017 keine Rückmeldung Treptow-Köpenick 80 66 10.04.-19.05.2017 Frage 3: Wer hat die Aufstellung jeweils beantragt? Antwort zu 3: Antragstellerin ist jeweils die „Wahlkampfwerbung Wesselmann Wattenscheid GmbH“, Lohrheidestr. 68 in 44866 Bochum, die durch die „Deutsche Rentenversicherung Bund“, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit , Ruhrstr. 2 in 10709 Berlin, beauftragt wurde. Frage 4: In welchen Fällen wird außerhalb von den Wahlen zu Abgeordnetenhaus, Bundestag und Europaparlament eine derartige Plakatierung mit Großflächen genehmigt ? Antwort zu 4: Gemäß § 11 Abs. 2 a Berliner Straßengesetz (BerlStrG) können Anträge zum Aufstellen von Werbeanlagen auch im Zusammenhang mit Volksbegehren , Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gestellt werden. Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis werden einzelfallbezogen geprüft und beschieden. Ein Verzeichnis zulässiger Sondernutzungen gibt es nicht, da es auf die jeweiligen Umstände im Einzelfall ankommt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 924 2 Im Bezirk Treptow-Köpenick wurden anlässlich des U21-Fußballspiels des Deutschen Fußball-Bundes im Stadion „An der Alten Försterei“ auf Antrag für acht Standorte im Bezirk die Aufstellung doppelseitiger Einzelgroßflächenständer , je im Format 2m Breite x 3m Höhe , ähnlich der Wesselmanntafeln, genehmigt. Als bezirkliche Einzelfallentscheidung wurde diese Werbeform für das internationale Spiel einer Fußballauswahl des Deutschen Fußball-Bundes außerhalb von öffentlichen Wahlen zugelassen. Frage 5: Wird künftig auch bei anderen Abstimmungen , die kein Interesse in der jeweiligen Teilgruppe findet, wie zum Beispiel bei den Seniorenvertretungen, mittels Großflächen geworben? Antwort zu 5: Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen erfolgt gemäß den Regelungen des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) nach straßenrechtlichen Kriterien . Frage 6: Inwieweit teilt der Senat die Einschätzung, dass gerade im Frühjahr zwischen Abgeordnetenhauswahl und Bundestagswahl die Menschen in der Stadt die Mittelstreifen der Berliner Straßen lieber mit Blumen statt mit Großflächenplakaten verziert gesehen hätten? Antwort zu 6: Dem Senat liegen hierzu keine empirischen Erkenntnisse vor. Berlin, den 25. April 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2017)