Drucksache 18 / 10 926 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 10. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2017) und Antwort Baustelle Alt-Rudow und Rudower Spinne Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) und das Bezirksamt Neukölln von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: In welchem Zeitraum sollten die Bauarbeiten an der „Rudower Spinne“, zu deren Zweck die Durchfahrt der Straße Alt-Rudow am südlichen Ende gesperrt ist, stattfinden? Antwort zu 1: Die BWB teilen mit: „Mit der durch die Berliner Wasserbetriebe beauftragten Firma Ludwig Pfeiffer wurde eine vertragliche Bauzeit vom 28.11.2016 bis zum 29.07.2017 vereinbart.“ Die Sondernutzungserlaubnis wurde vom Bezirksamt Neukölln von Berlin für die Baumaßnahme der Berliner Wassberbetriebe AöR bis zum 31.12.2017 erteilt. Frage 2: Konnte die ursprüngliche Bauzeit eingehalten werden bzw. wie lange ist die Durchfahrt der Straße Alt- Rudow noch künftig gesperrt? Antwort zu 2: Die BWB teilen mit: „Die Arbeiten wurden pünktlich am 28.11.2016 begonnen . Alle Maßnahmen zur Verkehrsführung in diesem Bereich wurden mit der Verkehrslenkung Berlin abgestimmt und genehmigt. Die Arbeiten im Bereich Alt-Rudow, welche zur Sperrung dieser Straße führten, dauern noch bis zum 8.5.2017 an. Anschließend wird dieser Bereich wieder dem Verkehr freigegeben.“ Die Verkehrsführung wird wie abgestimmt geändert werden. Diese Arbeiten befinden sich mit der Verkehrslenkung Berlin.im vereinbarten Zeitrahmen. Frage 3: Sind die Anwohner und in der Umgebung ansässigen Unternehmen/Ärzte/Einrichtungen rechtzeitig über erstens die Bauausführungen und zweitens etwaige Bauzeitverzögerungen informiert worden; wenn ja: wann, mit welchem Inhalt und in welcher Form und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Die BWB teilen mit: „Im Baubereich befinden sich im Wesentlichen nur Freiflächen, Buswendeschleifen und Gewerbeeinheiten. Vor Baubeginn wurden seitens des Bauherrn mit den unmittelbar betroffenen Gewerbetreibenden (Edeka, Radhaus , etc.) persönliche Gespräche über die Baumaßnahme geführt.“ Frage 4: Aus welchen Gründen wird dort gebaut? Antwort zu 4: Die BWB teilen mit: „Die hier vorhandenen Abwasserdruckleitungen DN 600 (Durchschnittliche Nennweite (Durchmesser)) GG (Gusseisen- Abwasserleitungen) und DN 1000 GG sind aus dem Jahre 1906. Des Weiteren ist aus betrieblichen Gründen eine hydraulische Erweiterung des Netzes erforderlich . Diese ergibt sich aus der Verteilung / Förderung der Abwassermengen zum Klärwerk Waßmannsdorf. Folgende Arbeiten werden durchgeführt: • 227 m Auswechslung von Abwasserdruckleitungen DN 600 GG gegen DN 1000 Stahl • 176 m Sanierung von Abwasserdruckleitungen DN 1000 GG im Swageling (grabenlose Auswechslung durch Einzug eines Inliners) • 53 m Auswechslung von Abwasserdruckleitungen DN 1000 GGG gegen DN 1000 Stahl.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 926 2 Frage 5: Aus welchen Gründen verzögern sich die Bauarbeiten? Antwort zu 5: Eine Verzögerung des Termins für das Ende der Bauzeit ist nicht bekannt. Frage 6: Welche Kosten waren für die Planung und die Bauausführung veranschlagt und welche Kosten sind dort tatsächlich entstanden? Antwort zu 6: Die BWB teilen mit: „Die geplanten Projektkosten betragen: • Abwasserdruckleitungen: ca. 2,3 Mio. € • Trinkwasserleitungen: ca. 150 T€ Zu den tatsächlichen Kosten können von den Berliner Wasserbetrieben erst nach Vorliegen der Schlussrechnung Aussagen gemacht werden.“ Berlin, den 27. April 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2017)