Drucksache 18 / 10 936 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 04. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2017) und Antwort Private Sicherheitsunternehmen in Berlin – Status Quo 2017 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die erfragten Informationen betreffen Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Integration , Arbeit und Soziales nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat auch die Bezirksämter und die eigenen nachgeordneten Behörden um Stellungnahme gebeten. Die sich aus den erfolgten Zuarbeiten ergebenden Informationen werden nachfolgend wiedergegeben. Im Hinblick auf die Aufbewahrungsfrist gem. Nr. 2.10 zu § 71 AV-LHO fanden teilweise nur Daten der letzten sechs Jahre Berücksichtigung. 1. Wie viele private Sicherheitsunternehmen waren in den letzten zehn Jahren für das Land Berlin tätig? (Aufstellung erbeten.) Zu 1.: Nach den dem Senat vorliegenden Informationen waren in den letzten zehn Jahren 67 private Sicherheitsunternehmen für das Land Berlin tätig. Lfd. Nr. Name 1 ADT Security Deutschland 2 ADW Berlin 3 ADW Sicherheitsdienst GmbH 4 AGSUS GmbH 5 Alldienst 6 AMZ Sicherheitsdienste 7 AMZ Wach- und Veranstaltungsservice GmbH 8 Artis Veranstaltungsgesellschaft mbH 9 ASK Allgem. Sicherheits- u. Kontrollgesellschaft mbH Berlin 10 AWR AllWachtRennwanz GmbH Berlin 11 B.O.S.S. 12 BEST Veranstaltungsservice GmbH Berlin 13 City Schutz GmbH 14 DEEM GmbH 15 Dussmann Service Deutschland GmbH 16 DWSI Berlin GmbH 17 EITNER SECURITY GmbH & Co. KG 18 Elko Sicherheit GmbH Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 936 2 19 ESD Eskort Dienstleistungsgesellschaft mbH 20 G&S Gebäude- und Sicherheitsservice GmbH 21 Gegenbauer 22 Gegenbauer Sicherheitsdienste GmbH 23 Gesellschaft für Wachdienst und Eigentumsschutz-Beratung mbH 24 Gleichfeld Gebäudereinigung & -service GmbH 25 GPDC 26 GSE Protect 27 GSE Protect Gesellschaft für Sicherheit und Eigentumsschutz mbH 28 Hersa Security GmbH&Co.KG Ost 29 HS Dienstleistung GmbH 30 Ibrahim Vural 31 K.I.S.S. -> Sub-Unternehmen von Allgemeine Gebäudereinigungs GmbH & - Co. KG 32 Klüh Security GmbH 33 MMärker Sicherheitsdienst 34 N. L. C. 35 Ost West Security GmbH 36 Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co.KG 37 Piepenbrock Service GmbH + Co. KG 38 Piepenbrock Sicherheit GmbH + Co.KG 39 Pond Sicherheit und Service GmbH 40 RSD Rheinische Sicherheitsdienste GmbH 41 SAID Security 42 SBF Sicherheitsbüro Fürstenwalde 43 Secura Protect Hamburg 44 secura protect Nord GmbH 45 Securitas 46 Securitas Alert Services GmbH 47 Securitas Berlin 48 Securitas GmbH 49 Securitas GmbH Mobil GmbH & Co. KG 50 Securitas GmbH Sicherheitsdienste 51 SGB Sicherheit -> Sub-Unternehmen von Putz-Zeit Gebäudereinigung Deutschland GmbH & Co. KG 52 Shelters Security 53 SIBA Bewachungsdienste GmbH 54 Siba cash & logistic AG 55 Siba GmbH 56 SIBA security service GmbH 57 Sicherheit Nord GmbH & Co. KG 58 Sicherheitsbüro Fürstenwalde Wach- und Werkschutz 59 SSK Security GmbH 60 Wach- und Servicegesellschaft mbH & Co. Sicherheits-dienste KG 61 Wachschutz Security Service Berlin 62 Watchmen Sicherheitsdienstleistungen & Management GmbH 63 WISAG Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 936 3 64 WISAG Sicherheit & Service Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG 65 WSG – Wach- und Servicegesellschaft mbH & Co Sicherheitsdienste KG 66 WSG Sicherheitsdienste Zossen 67 Ziviler Wach- und Sicherheitsdienst (ZWSD, ging in Firma POND Sicherheit Nord GmbH über) 2. In welchem finanziellen Umfang wurden in den letzten zehn Jahren Aufträge durch das Land Berlin an private Sicherheitsunternehmen vergeben? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 2.: Die dem Senat vorliegenden Informationen sind nachfolgend tabellarisch dargestellt: Jahr Umfang 2007 1.179.213,72 € 2008 1.346.457,44 € 2009 1.418.919,04 € 2010 1.852.934,57 € 2011 2.093.449,59 € 2012 2.214.487,23 € 2013 3.028.736,22 € 2014 4.132.839,73 € 2015 4.686.107,22 € 2016 6.953.551,48 € 2017 1.059.847,81 € nicht nach Jahren ausgesplittet 40.556.000,00 € Summe 70.522.544,05 € 3. Hält es der Senat weiterhin für richtig, dass die Gewährleistung von Sicherheit in und um Landeseinrichtungen von privaten Unternehmen erbracht wird oder werden einzelne Standortentscheidungen wie am LAGeSo, der Ausländerbehörde und des LAF diesbezüglich überdacht oder überprüft? Zu 3.: Anhaltspunkte, die eine Abkehr von der geübten und bewährten Praxis begründen würden, sind dem Senat nicht bekannt. 4. Wie überprüft der Senat grundsätzlich, ob in den durch das Land beauftragten Unternehmen der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird? Zu 4.: Grundsätzlich ist für die Überprüfung der Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) zuständig. Nach § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) werden Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren , die den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte, also auch dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, entsprechen. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Verpflichtung erfolgt bereits im Rahmen der Vergabe auf Basis der gesetzlich geforderten schriftlichen Erklärungen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Berl AVG führen die Vergabestellen darüber hinaus aber u. a. auch bzgl. der Einhaltung des Mindestlohns im Rahmen der Vertragsdurchführung stichprobenartig Kontrollen durch. Außerdem hat der Senat nach § 5 Absatz 1 Satz 2 BerlAVG zur Unterstützung der Vergabestellen bei dieser Aufgabe eine zentrale Kontrollgruppe eingerichtet, die in den vergangenen Jahren personell kontinuierlich aufgestockt worden ist. Dementsprechend hat der Senat sich in den Richtlinien der Regierungspolitik auch ausdrücklich dazu bekannt, die Kontrolle über die Einhaltung des Vergabegesetzes weiter zu verstärken. Für Firmen des privaten Sicherheitsgewerbes kommt hinzu, dass die an das Bewachungspersonal zu zahlenden Entgelte auf einem von der Senatsarbeitsverwaltung für allgemeinverbindlich erklärten Entgelttarifvertrag beruhen und daher arbeitsrechtlich zwingend einzuhalten sind. Darauf, dass dies auch in Vergabeverfahren – insbesondere bei der Prüfung der Angemessenheit von Angeboten - zu beachten ist, sind alle Vergabestellen mit Rundschreiben ArbIntFrau II B Nr.1/2015 vom 30. Januar 2015 ausdrücklich hingewiesen worden 5. Versucht der Senat die in größerem Umfang erfolgte Inanspruchnahme von Subunternehmen durch beauftragte private Sicherheitsunternehmen zu unterbinden und wie geht er dabei vor? Wenn nicht, warum nicht? Zu 5.: Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Hält es der Senat für geboten, dass zukünftig Polizeidirektionen nicht mehr von privaten Sicherheitsunternehmen bewacht werden, sondern wie in der Vergangenheit durch die Berliner Polizei selbst? Wenn nicht, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 936 4 7. Welche qualitativen Vorteile hat es, dass private Sicherheitsdienste Polizeidirektionen bewachen? (Aufstellung der Gründe erbeten.) Zu 6. und 7.: Durch Bau- und Technisierungsmaßnahmen wurden Objekte der Polizei Berlin in der Vergangenheit so umgestaltet, dass ausschließlich noch Pförtnertätigkeiten wie z. B. Zugangs- und Zufahrtskontrollen anfallen, für die unter anderem eine Bewaffnung nicht erforderlich ist. Daher sind im Jahr 2008 an diesen Objekten sukzessive die Tarifbeschäftigten im Objektschutz herausgelöst und durch Angestellte von privaten Sicherheitsunternehmen ersetzt worden. Aufgabe der Tarifbeschäftigten im Objektschutz ist der Schutz gefährdeter Objekte. Darauf werden sie im Rahmen ihrer Ausbildung umfassend vorbereitet und sind somit für die oben genannten Tätigkeiten überqualifiziert. Durch die Beauftragung des Zentralen Objektschutzes mit bloßen Pförtnertätigkeiten würden nicht gerechtfertigt hohe Personalkosten entstehen. Ein Einsatz von Tarifbeschäftigten im Objektschutz an den Polizeidirektionen ist daher auch zukünftig nicht angedacht. 8. Wird geprüft, ob zukünftig an den Standorten der Ausländerbehörde, des LAGeSo und des LAF wieder der Zentrale Objektschutz die Sicherheit übernimmt? Wenn nicht, warum nicht? Zu 8.: Ob der Zentrale Objektschutz bisher an den Standorten der Ausländerbehörde und des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) tätig war, ist nicht bekannt. Am Standort des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) wurde der Zentrale Objektschutz bisher nicht eingesetzt. Ob die Qualifizierung/die Aufgabe des Zentralen Objektschutzes den an den Standorten der Ausländerbehörde , des LAGeSo und des LAF vorliegenden Anforderungen entsprechen, kann der Senat nicht abschließend beurteilen . Es wird zumindest bezweifelt, dass, wenn der Zentrale Objektschutz bereits für den Einsatz in Polizeidirektionen als überqualifiziert und unwirtschaftlich angesehen wird, ein Einsatz an den genannten Standorten zweckentsprechend und wirtschaftlich ist. Berlin, den 28. April 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r __________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2017)