Drucksache 18 / 10 938 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 04. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2017) und Antwort Private Sicherheitsunternehmen in Berlin – Situation bei Securitas Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die erfragten Informationen betreffen Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Integration , Arbeit und Soziales nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die anderen Senatsverwaltungen sowie die Bezirksämter und die eigenen nachgeordneten Behörden um Stellungnahme gebeten. Die sich aus den erfolgten Zuarbeiten ergebenden Informationen werden nachfolgend wiedergegeben. 1. Seit wann ist das Unternehmen Securitas für das Land Berlin tätig? Zu 1.: Nach den dem Senat vorliegenden Informationen ist das Unternehmen Securitas seit Februar 1998 für das Land Berlin tätig. 2. Welche Serviceleistungen wurden durch das Land Berlin bei dem Unternehmen in Auftrag gegeben und welchen finanziellen Umfang haben diese? (Aufstellung erbeten.) 4. In welchem finanziellen Umfang wurden durch die Firma Securitas vertraglich vereinbarte Dienstleistungen in den letzten zehn Jahren für das Land Berlin erbracht? (Aufstellung nach Standorten erbeten.) Zu 2. und 4.: Die Securitas wurde durch das Land Berlin in den letzten zehn Jahren mit verschiedenen Serviceleistungen aus dem Facility Management beauftragt: Art Umfang Alarmaufschaltungen und -verfolgungen 321.592,84 € Hausmeisterleistungen 500.000,00 € Pförtner- und Sicherheitsdienstleistungen 35.844.169,15 € Sicherheitsdienstleistungen (Veranstaltungsschutz) 77.593,03 € Schließdienst und sonstige Dienstleistungen 444.259,16 € Summe 37.187.614,18 € Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 938 2 3. Mit welchen Bezirken und über welchen finanziellen Umfang hat die Firma Securitas die vertragliche Ausübung von Dienstleistungen vereinbart? (Aufstellung erbeten.) Zu 3.: Bezirk Umfang Berlin Treptow-Köpenick 28.083,00 € Berlin Steglitz-Zehlendorf 21.592,84 € Berlin Tempelhof-Schöneberg 138.200,00 € Berlin Mitte 266.612,30 € Berlin Friedrichshain-Kreuzberg 2.705.423,91 € 5. Wird die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und des Landesmindestlohngesetzes bei Leistungen der Firma Securitas überprüft? Wenn ja, wie und mit welchen Ergebnissen? 7. Wie wird überprüft, ob alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben für die Tätigkeit im Sicherheitsbereich nach Gewerbeordnung §34a einhalten ? Wenn ja, wie regelmäßig und mit welchen Ergebnissen ? Zu 5. und 7.: Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) werden Aufträge für Leistungen , deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) unterfällt, werden nur an Unternehmen vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Dies gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte. Weiterhin wurden Aufträge an Unternehmen nur vergeben, wenn diese sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichtet haben, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende ) bei der Ausführung der Leistung das Mindestentgelt zu bezahlen. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der Vergabe auf Basis der gesetzlich geforderten schriftlichen Erklärungen. Ebenso verhält es sich mit der Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 34a Gewerbeordnung (Gew O). Sicherheitsunternehmen bedürften vor der Übernahme eines Bewachungsauftrages der Erlaubnis durch das örtlich zuständige Ordnungsamt (Betriebssitz) für die namentlich benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Bewachung betraut werden sollen. Dem Ordnungsamt obliegt nach § 34a Abs. 1 S.1 Gewerbeordnung (GewO) die Zuverlässigkeitsüberprüfung der gemeldeten Person. Hierfür kann es gemäß § 30 Abs. 5, § 31 oder § 41 Abs. 1 Nr. 9 Bundeszentralregistergesetz Auskünfte aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis oder erweitertes Führungszeugnis) einholen und Auskunft bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - Abteilung II Verfassungsschutz - beantragen. 6. Wann und wo waren in den letzten zehn Jahren für die Firma Securitas Subunternehmen tätig und inwieweit wurden diese dem Land Berlin als Auftraggeber gemeldet ? Inwieweit wurde bei diesen Subunternehmen die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert? Zu 6.: Insbesondere bei den integrierten Facility- Management-Verträgen bedient sich die Securitas, wie auch andere vergleichbare Dienstleister, bei diesen Fachgewerken , entsprechenden Fachfirmen. Die jeweilige Entscheidung ist standortabhängig, vom Gewerk und ggf. auch von Herstellerbindungen der verbauten Technik. Vom Grundsatz werden die vereinbarten Leistungen mit Eigenpersonal erbracht. Die Anmeldung der Subunternehmer erfolgt, sofern möglich, mit Angebotsabgabe oder in der Implementierungsphase. In der Vertragslaufzeit erfolgen selbstverständlich auch Aktualisierungsmeldungen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Mindestentgelte besteht für den Auftragnehmer gemäß den Vertragsbedingungen . Der Auftragnehmer muss seine Nachunternehmer ebenfalls schriftlich dazu verpflichten. Berlin, den 27. April 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2017)