Drucksache 18 / 10 956 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 06. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Kenntnis des Regierenden Bürgermeisters von Eröffnungsverzögerungen des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit dieser Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt. Frage 1: Welche Kenntnisse hatte der Regierende Bürgermeister Michael Müller von einem, mit den BER- Planungsfirmen (SPI und WSP/CBP) abgestimmten Zeitplan der Flughafengesellschaft FBB, der bereits 2014 davon ausging, dass eine Eröffnung des Flughafens erst 2018 möglich sei? Frage 2: Seit wann hatte der Regierende Bürgermeister Michael Müller Kenntnis von dem besagten Plan? Frage 3: Inwieweit ist der Regierende Bürgermeister in seiner damaligen Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender des FBB nicht seiner Kontrollfunktion nachgekommen und hat deshalb wiederholt öffentliche Aussagen entgegen des vorherrschenden internen Sachstands getätigt , die einen fristgerechten Eröffnungstermin beinhalten ? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Nach Angaben der FBB hatten zur Vorbereitung der Terminierung der Eröffnung des Flughafens BBI sowohl die Fachabteilungen der FBB (Genehmigungsmanagement und Planungssteuerung ) als auch die verantwortlichen Dienstleister (u. a. SPI als Objektsteuerer und WSP/CBP als Projektsteuerer) die Aufgabe die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Eröffnung zu ermitteln. Diese internen Zuarbeiten zur Terminplanung wurden von der damaligen Geschäftsführung dem Aufsichtsrat nicht vorgetragen, sondern die Geschäftsführung gab in der Aufsichtsratssitzung im Dezember 2014 auf Basis dieser Vorarbeiten und darauf aufbauenden Besprechungen und Workshops ihre Einschätzung bekannt, dass der Flughafen BER im zweiten Halbjahr 2017 zu eröffnen sei. Auch von einer anderweitigen Kenntniserlangung des Regierenden Bürgermeisters von den damaligen internen Zuarbeiten zur Terminplanung ist nichts bekannt. Berlin, den 28. April 2017 In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2017)