Drucksache 18 / 10 958 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) vom 12. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Badstandort Mariendorf – wie geht es mit dem Kombibad weiter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Sanierungsbedarf des Kombibades Mariendorf derzeit? Zu 1.: Der durch die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) ermittelte Instandhaltungsrückstau für das Kombibad Mariendorf wird aus heutiger Sicht – basierend auf den Instandsetzungserfahrungen von typgleichen Bädern (wie beispielsweise den Kombibädern Gropiusstadt oder Spandau Süd) und unter Berücksichtigung veränderter Vorschriften (bezüglich Energieeinsparverordnung, Beschaffenheit von Badewasser, Barrierefreiheit) – mit einem Kostenvolumen von rund 16,5 Mio. € veranschlagt. 2. Welche dringendsten Sanierungsarbeiten sind notwendig , um den Betrieb des Kombibades bis zum Neubau des Multifunktionsbades zu sichern und was ist diesbezüglich bereits getan worden bzw. was ist geplant und was wird es kosten? 3. Inwieweit sind Berliner Bäder-Betriebe (BBB) und Senat der Auffassung, dass mit der Planung eines Multifunktionsbades am Standort des Kombibades Mariendorf keine weiteren Unterhaltungs- bzw. Sanierungsarbeiten zur Gewährleistung des Badbetriebes im Kombibad mehr getätigt werden? Zu 2. und 3.: Laut BBB werden die Arbeiten, die für einen bestimmungsgemäßen Betrieb des Bades zwingend erforderlich sind, durchgeführt. Diese Einzelmaßnahmen ergeben sich im laufenden Betrieb und sind im Vorfeld schwer abschätzbar. 4. An welcher Stelle der Wirtschaftlichkeit befindet sich für BBB und Senat die „Schmerzgrenze“ für baulichen Unterhalt/Sanierung eines Bades, das nicht zuletzt wegen seines hohen Sanierungsbedarfs abgerissen und durch ein neues Multifunktionsbad ersetzt werden soll bzw. welche anderen Kriterien sind für BBB und Senat ausschlaggebend, um den Badstandort bis zum Neubau eines Multifunktionsbades solange wie möglich zu erhalten ? Zu 4.: Da das Multifunktionsbad „Sport- und Freizeitbad Mariendorf“ in absehbarer Zeit am Standort des Kombibades Mariendorf entstehen soll, sind – nach Aussage der BBB – nur Maßnahmen sinnvoll, die die Nutzung für diesen Zeitraum ermöglichen, ohne grundlegende Systeme zu ersetzen. Dabei ist im Rahmen der Wirtschaftlichkeit gleichwohl zu beachten, dass Bäder der Daseinsvorsorge dienen. 5. Inwieweit ist der Standort des bestehenden Kombibades Mariendorf am Ankogelweg vom Neubauvorhaben „Multifunktionsbad“ betroffen und inwieweit würde der gegenwärtige Badbetrieb durch das Neubauvorhaben eingeschränkt oder unmöglich gemacht? Wann würde das Kombibad Mariendorf wegen des Neubauvorhabens geschlossen werden? Zu 5.: Nach Aussage der BBB ist mit Beginn der baubzw . bauvorbereitenden Maßnahmen ein Weiterbetrieb des bestehenden Kombibades Mariendorf nicht mehr möglich. 6. Aus welchen Gründen und für welche Zeit ist das Kombibad Mariendorf derzeit geschlossen? 7. Entspricht es den Tatsachen, dass wegen der Befüllung des Außenbeckens derzeit kein Badbetrieb stattfindet ? Welche weiteren Bäder im Bestand der BBB verfügen über die gleiche Technik? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 958 2 Zu 6. und 7.: Laut BBB ist das Kombibad Mariendorf wegen der Vorbereitung der Sommersaison (Befüllung des Außenbeckens) geschlossen, da sowohl die Hallenals auch die Außenbecken einen gemeinsamen Badewasseraufbereitungskreislauf haben. Kein weiteres der typengleichen Bäder verfügt über diese Technik. Das Kombibad wird bis voraussichtlich 05.05.2017 geschlossen sein. 8. Wie stehen BBB und Senat zu Befürchtungen, dass in Folge der gegenwärtigen zeitlich befristeten Schließung und des Befüllungsvorganges Schäden entstehen könnten, die einen Weiterbetrieb unmöglich machen und eine dauerhafte Schließung des Kombibades zur Folge hätten? Zu 8.: Seitens der BBB bestehen aus gegenwärtiger Sicht keine derartigen Befürchtungen. Dem Senat liegen keine anderen Erkenntnisse dazu vor. 9. Werden BBB und Senat dafür Sorge tragen, dass das Kombibad Mariendorf so lange für seine Nutzerinnen und Nutzer verfügbar bleibt, wie das Neubauvorhaben „Multifunktionsbad Mariendorf“ es zulässt? Zu 9.: Gemäß Aussage der BBB bleibt das Bad geöffnet , solange störungsbedingte Reparaturen unter wirtschaftlich vertretbarem Aufwand durchgeführt werden können. Der Senat teilt die Zielsetzung des Fragestellers. Berlin, den 27. April 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2017)