Drucksache 18 / 10 961 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 13. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Verkehrssicherheit am Hellersdorfer Kastanienboulevard Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Verkehrssicherheit an der Ecke Kastanienallee/Hellersdorfer Straße, insbesondere aus Sicht von Fußgänger*innen und Radfahrenden ? Antwort zu 1: Eine sichere Querungsmöglichkeit der Hellersdorfer Straße ist für zu Fuß Gehende bereits aktuell aufgrund der an beiden Seiten der Einmündung Kastanienallee vorhandenen baulichen Mittelinseln gegeben. Auch die örtlich zuständige Polizeidienststelle teilt die Auffassung, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden an der Einmündung Hellersdorfer Straße/Kastanienallee aktuell nicht beeinträchtigt ist. Frage 2: Sind dem Senat Beschwerden über die Verkehrssituation bekannt und was hat er bisher unternommen , um die Zustände vor Ort zu prüfen und ggf. zu ändern ? Antwort zu 2: Es gibt keine aktuelle Beschwerdesituation . Zuletzt wurde im Jahr 2010 eine Anfrage des Bezirksamtes Marzahn- Hellersdorf bezüglich der Errichtung einer Lichtzeichenanlage bzw. der Einrichtung eines Fußgängerüberweges durch die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) ablehnend bewertet, da seinerzeit weder für die Errichtung einer Lichtzeichenanlage noch für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges die erforderlichen Voraussetzungen vorlagen und auch die Verkehrsunfallsituation unauffällig war. Neue Anträge liegen nicht vor. Frage 3: Wie bewertet der Senat den Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt Marzahn-Hellersdorf 2018/2019 (Vorschlagsnummer 2018-0007), einen Fußgängerübergang von der Kastanienallee über die Hellersdorfer Straße zum Boulevard Kastanienallee anzulegen? Antwort zu 3: Es wird empfohlen, einen Antrag zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges, beispielsweise durch den Bezirk, bei der hierfür zuständigen Verkehrslenkung Berlin, VLB B, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin, formlos zu stellen. Dieser Antrag würde zunächst der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs /Querungshilfen“ bei der Senatsverwaltung für Umwelt , Verkehr und Klimaschutz zugeleitet und dort vertiefend geprüft werden. In den Prüfvorgang werden Vertreterinnen und Vertreter des Bezirks, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei eingebunden. Prüfkriterien werden die bestehende Verkehrsbelastung im Einmündungsbereich (Kfz und querende zu Fuß Gehende), die örtlichen Gegebenheiten, der Ausbaugrad der Straße, vorhandene Sichtweiten und die Verkehrsunfalllage sein. Die Hellersdorfer Straße verfügt über zwei Richtungsfahrbahnen mit jeweils zwei Fahrspuren. Da mehrere Fahrspuren hinsichtlich der Anordnung eines Fußgängerüberweges grundsätzlich ein Ausschlusskriterium darstellen wird es in diesem Zusammenhang erforderlich sein, die Möglichkeit einer punktuellen Einengung der Fahrbahn an der beantragten Querungsstelle zu prüfen. Frage 4: Wie bewertet der Senat die Verkehrssicherheit auf dem Übergang vom Kastanienboulevard auf die Glauchauer Straße? Frage 5: Wie bewertet der Senat den Vorschlag, auch dort einen Fußgängerübergang anzulegen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 961 2 Antwort zu 4 und 5: Die Querung der Glauchauer Straße in Höhe des Kastanienboulevards befindet sich, nach Maßgabe des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP), im Nebenstraßennetz und ist in eine geschwindigkeitsreduzierte Tempo 30-Zone integriert. Die Zuständigkeit für die Bewertung der Verkehrssicherheit liegt beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin. Gemäß der geltenden Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 26 der Straßenverkehrs -Ordnung (StVO) sind Fußgängerüberwege nur dann anzulegen, wenn es erforderlich ist, dem zu Fuß Gehenden an einer bestimmten Straßenstelle den Vorrang zu gewähren, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist nur dann notwendig, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und eine Anordnung aufgrund des Fußgängeraufkommens nötig ist. Nach Vorgabe der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege innerhalb ausgewiesener Tempo 30- Zonen in der Regel entbehrlich. Unabhängig von diesen Vorgaben kann ein Fußgängerüberweg in der Glauchauer Straße bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Bezirks Marzahn-Hellersdorf , Premitzer Str. 11, 12681 Berlin, formlos beantragt werden. Dieser Antrag würde durch den Bezirk ebenfalls zunächst der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs /Querungshilfen“ bei der Senatsverwaltung für Umwelt , Verkehr und Klimaschutz zugeleitet und dort nach Maßgabe der Ausführungen in Beantwortung der Frage 2 vertiefend geprüft werden. Frage 6: Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Senat , die Verkehrssicherheit an den genannten Orten zu erhöhen? Antwort zu 6: Die bestehenden Möglichkeiten für bauliche und/oder straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger werden nach erfolgtem Antrag bei den zuständigen Stellen durch die Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“, wie bereits erwähnt , vertiefend geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung werden auch alternative Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Kooperation mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden (VLB/Bezirk), der örtlich zuständigen Polizei sowie dem Straßenbaulastträger, am jeweiligen Einzelfall orientiert, erörtert und abgewogen. Berlin, den 02. Mai 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2017)