Drucksache 18 / 10 963 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 12. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Parkplatzvernichtung in der Anton-Saefkow-Straße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Pankow von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Fahrradfahrer fahren durchschnittlich täglich durch die Anton-Saefkow-Straße (bitte aufschlüsseln VOR und NACH Einführung des Fahrradgegenverkehrs )? Antwort zu 1: Es erfolgte keine Zählung davor oder danach. Frage 2: Aus welchen Gründen erfolgt die Umstellung vom Schrägparken auf Längsparken? Frage 5: Ist die Umstellung vom Schrägparken auf Längsparken politisch ideologisch begründet oder gab es fachliche Empfehlungen vonseiten des Fachreferats bzw. der zuständigen Behörden? Antwort zu 2 und 5: Dies erfolgte aus Verkehrssicherheitsgründen , damit die Sichtbeziehungen beim Ausparken gewährleistet sind. Frage 3: Wie viele Parkplätze werden durch die Umstellung vom Schrägparken auf Längsparken vernichtet? Antwort zu 3: Etwa 50% des vorherigen Parkplatzbestandes . Frage 4: Wie viele Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fahrradfahrern gab es seit dem Jahre 2010 in der Anton-Saefkow-Straße? Antwort zu 4: Da das Befahren in Gegenrichtung nicht zugelassen war, wurden keine Abfragen im Vorfeld durchgeführt. Frage 6: Gibt es Bestrebungen, die vernichteten Parkplätze unweit wieder zu errichten? a. wenn ja, wo und in welchem Zeitraum soll dies geschehen? b. wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Dies hat sich durch die Rücknahme der verkehrsbehördlichen Anordnung erübrigt. Der vorhergehende Zustand wurde bereits wieder hergestellt . Berlin, den 24. April 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ...................................................... Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2017)