Drucksache 18 / 10 998 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz XXXII Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welcher zusätzlichen Erkenntnisse über den Radikalisierungsgrad Amris und seine terroristischen Vorhaben hätte es bedurft, um zu ausreichenden, gerichtsverwertbaren Erkenntnissen für eine Abschiebungsanordnung nach § 58 a AufenthG zu kommen? Zu 1.: Zu dieser Frage ist vorliegend keine Beurteilung möglich, da eine Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG mangels ausländerrechtlicher Zuständigkeit Berlins nicht in Betracht kam. 2. Ist die Senatsverwaltung für Inneres oder für Justiz oder eine diesen nachgelagerte Behörde zu irgendeinem Zeitpunkt - wenn ja, wann - aufgefordert worden, den Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 58 a Aufenth G zu prüfen, insbesondere, weil Amri in Berlin sei? Zu 2.: Nein. Berlin, den 04. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2017)