Drucksache 18 / 11 007 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz XLII Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Stellen bei der Staatsanwaltschaft Berlin waren (ab) wann mit Ermittlungsverfahren aus welchem Anlass wegen welches möglichen Straftatbestands gegen Anis Amri und dessen Aliasidentitäten befasst? Zu 1.: Unter dem 22. Februar 2016 leitete die Staatsanwaltschaft Berlin, Abteilung 252, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der mittelbaren Falschbeurkundung ein. Dem in diesem Verfahren unter den Personalien „Anis Amir, geb. am 23. Dezember 1993 in Tataouine“ erfassten Beschuldigten wurde vorgeworfen, sich am 11.Dezember 2015 im Rahmen seiner Erfassung als Flüchtling gegenüber dem Polizeipräsidenten in Berlin zur Erfassung im dortigen EDV-System POLIKS mündlich als „Ahmad Zarzour, geb. am 22. Oktober 1995“ ausgegeben zu haben, obwohl er sich anlässlich seiner zuvor am 6. Juli 2015 erfolgten erstmaligen Registrierung als „Anis Amir, geb. 23. Dezember 1993“ ausgegeben hatte. Das Verfahren wurde aus Rechtsgründen eingestellt , weil das polizeiliche Informationssystem kein taugliches Tatmittel war und die Identitätstäuschung im Asylverfahren nicht strafbedroht ist. Am 26. Februar 2016 leitete die Staatsanwaltschaft Berlin, Abteilung 252, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls ein, weil bei einer Personenüberprüfung bei Anis Amri ein als gestohlen gemeldetes Mobiltelefon aufgefunden wurde. Das Verfahren wurde wegen Doppelbearbeitung (Erstverfahren bei einer Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen) eingestellt. Am 4. Oktober 2016 leitete die Staatsanwaltschaft Berlin, Abteilung 264, ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Anis Amri unter den Personalien „Anis Amir, geb. 23. Dezember 1993 in Tataouine“ ein, weil aus Erkenntnissen zu einer Telefonüberwachungsmaßnahme Erkenntnisse zu einer möglichen Tatbeteiligung des Anis Amri vorlagen. Am 12. Oktober 2016 ging ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Abteilung 252, gegen Anis Amri unter den Personalien Anis Amir, geb. 23. Dezember 1993 in Tataouine, wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Asylgesetz ein. Da das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben wurde, sind hierzu keine weiten Angaben möglich. Am 19. Januar 2017 leitete die Staatsanwaltschaft Berlin, Abteilung 273, ein Ermittlungsverfahren gegen Anis Amri wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Jahre 2016 ein, weil aus einer Telefonüberwachungsmaßnahme Erkenntnisse zu einer möglichen Betätigung des Beschuldigten als Kleindealer gewonnen werden konnten. 2. Warum wurden die gegen Anis Amri anhängigen Verfahren nie zu einem Sammelverfahren zusammengeführt ? Zu 2.: Mit Verfahren gegen Anis Amri waren 2 sogenannte Buchstabenabteilungen der Staatsanwaltschaft (252 und 264) sowie eine Spezialabteilung für Rauschgiftsachen (273) befasst. Da die Verfahren bei den Buchstabenabteilungen sukzessive eingingen beziehungsweise erledigt wurden, kam eine Verbindung nicht in Betracht. Der Eingang eines Verfahrens bei der Rauschgiftabteilung erfolgte erst nach dem Tode Anis Amris, sodass wegen der Soforterledigung eine Verbindung untunlich war. Berlin, den 02. Mai 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2017)