Drucksache 18 / 11 008 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz XLIII Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Unter wie vielen Identitäten ist Amri bei Berliner Behörden geführt worden? Hat er unter mehreren Identitäten Leistungen, etwa Taschengeld durch das LaGeSo bezogen? Zu 1.: Er hat unter keiner der 16 seinerzeit bekannten Personalien Leistungen vom Land Berlin bezogen. Darüber hinaus ist die Beantwortung dem Wortprotokoll der 6. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 Allgemeines Sicherheitsund Ordnungsgesetz (ASOG) des Abgeordnetenhauses von Berlin, dort der Anlage zu TOP 2, zu Frage 36 zu entnehmen. 2. Wie ist in diesem Zusammenhang zu werten, dass die Senatsverwaltung für Soziales unter Bruch der rechtlichen Bestimmungen im Januar 2016 entschieden hat, das Taschengeld für Asylbewerber drei Monate im Voraus auszuzahlen? Hat Herr Amri dadurch finanzielle Mittel erhalten? Zu 2.: Die Entscheidung, die nach § 3 Abs. 1 S. 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährte Barauszahlung (sogenanntes Taschengeld) drei Monate im Voraus auszuzahlen, erfolgte aufgrund der besonderen Umstände zu Beginn des Jahres 2016. Wie bereits in der Antwort des Senats vom 03.01.2017 auf die Schriftliche Anfrage 18/10221 dargelegt, betrachtete der damalige Senat dies als notwendig, um das damalige Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) (heute Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) in die Lage zu versetzen , seinen gesetzlichen Auftrag, eine menschenwürdige Versorgung der Geflüchteten sicherzustellen, erfüllen zu können. Dementsprechend musste das damalige LAGeSo angesichts der großen Anzahl an Asylsuchenden alle vorhandenen Kräfte darauf verwenden, Erstvorsprache, Registrierung und Leistungsgewährung der Asylsuchenden möglichst zeitnah zu realisieren. Eine monatliche Einbestellung des stetig wachsenden Personenkreises hätte in dieser Situation nicht bewältigt werden können. Insofern war es sachgerecht, das Taschengeld drei Monate im Voraus auszuzahlen. Im Übrigen wird insoweit auf die Antwort zu Frage 5 der vorgenannten Schriftlichen Anfrage 18/10221 verwiesen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass seit Februar 2016 nur Personen, die mit einem Fingerabdruck im Ausländerzentralregister (AZR) registriert sind, Leistungen beziehen können. Das schränkt die Möglichkeit für Leistungsbetrug deutlich ein. Wie bereits erwähnt, hat das Land Berlin keine Leistungen an Herrn Amri gezahlt. Berlin, den 05. Mai 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai. 2017)