Drucksache 18 / 11 009 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz XLIV Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen sind wann durch wen bei Senat und nachgelagerten Behörden ergriffen worden, um Identitätstäuschungen wie im Fall des Anis Amri zukünftig zu unterbinden? 2. Warum sind diese Maßnahmen nicht bereits vor dem Anschlag ergriffen worden? Zu 1. und 2.: Es kam im Rahmen des Flüchtlingszustromes insbesondere im Jahr 2015 zu er-kennbaren Defiziten bei der Ersterfassung der Geflüchteten. Diese Defizite wurden durch organisatorische und rechtliche Anpassungen weitgehend behoben. Durch die Digitalisierung des Asylverfahrens ist eine Identitätstäuschung mittlerweile weitgehend ausgeschlossen. Die Maßnahmen sind bereits vor dem Anschlag am 19. Dezember 2016 ergriffen worden, sie konnten allerdings nicht wirksam auf Altfälle bezogen werden. Die gesetzliche Grundlage, das Datenaustauschverbesserungsgesetz , trat am 5. Februar 2016 in Kraft. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/10380 hingewiesen. Berlin, den 04. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2017)