Drucksache 18 / 11 015 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz L Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgend gemachten Angaben stellen den uns aktuell zur Verfügung stehenden Sachstand des Aufklärungsprozesses dar. Es ist einem Aufklärungsprozess immanent, dass Aussagen zu Tatsachen und Bewertungen einer Veränderung unterliegen können. Diesbezüglich wird zudem auf die gegenwärtig von dem Sonderbeauftragten des Senats durchgeführte Aufklärung des Handelns der Berliner Behörden in Bezug auf die Person Anis Amri verwiesen. 1. Welche in den GTAZ-Sitzungen zu Amri teilnehmende Behörde hat zu welchem Zeitpunkt durch welchen Vertreter die Einschätzung geäußert, dass Amri in das Drogenmilieu abrutsche und deswegen die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung durch ihn abnehme? 2. Weshalb war diese Entscheidung nicht grob fehlerhaft , obwohl der Islamische Staat seine Anhänger seit Jahren zu eben dieser Form der Täuschung auffordert? Zu 1. und 2.: Die Beantwortung ist den Wortprotokollen der 2. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG des Abgeordnetenhauses von Berlin, dort Seite 40, der 3. Sitzung, dort Seite 23, sowie der 4. Sitzung, dort Seite 8, zu entnehmen. Durch die spezielle Gefährderbearbeitung erfolgte die regelmäßige Bewertung im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in sieben Sitzungen. Alle beteiligten Sicherheitsbehörden kamen zu der Einschätzung, dass keine Anschlagsplanung konkret erkennbar war. Die letzte Sitzung im GTAZ vom 2. November 2016 hatte zum Ergebnis, dass ein konkreter Gefährdungssachverhalt nicht erkennbar war. Nach damaliger Erkenntnislage war ein schädigendes Ereignis eher unwahrscheinlich. Berlin, den 04. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2017)