Drucksache 18 / 11 016 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz LI Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgend gemachten Angaben stellen den uns aktuell zur Verfügung stehenden Sachstand des Aufklärungsprozesses dar. Es ist einem Aufklärungsprozess immanent, dass Aussagen zu Tatsachen und Bewertungen einer Veränderung unterliegen können. Diesbezüglich wird zudem auf die gegenwärtig von dem Sonderbeauftragten des Senats durchgeführte Aufklärung des Handelns der Berliner Behörden in Bezug auf die Person Anis Amri verwiesen. 1. Welche Rolle spielt bzw. spielte - jeweils vor und nach dem Anschlag - bei der Gefährder-Bewertung durch die Berliner Sicherheitsbehörden eine sich verändernde Nähe eines Gefährders zum Drogenmilieu oder der allgemeinen Kriminalität? Zu 1.: Die bisherigen Kriterienkataloge der Sicherheitsbehörden in Deutschland und des benachbarten Auslandes gehen davon aus, dass Personen mit islamistischem Terrorismuspotenzial, die ihre Einstellung offen präsentieren eine Betätigung in der allgemeinen Kriminalität bzw. im Drogenmilieu nicht als Tarnung praktizieren. Dem Senat liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass die festgestellten Bezüge Amris, beispielsweise ins Drogenmilieu , gezielt der Verschleierung oder Tarnung dienten . Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern arbeiten in länderübergreifenden Gremien an der Fortentwicklung abgestimmter Handlungsoptionen für diesen Phänomenbereich . Hierzu kann beispielsweise das im September 2016 fertiggestellte Instrument RADAR-iTE (Regelbasierte Analyse potenziell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – Islamistischer Terrorismus ) des Bundeskriminalamts (BKA) dienen, das eine bundesweit einheitliche Risikobewertung von Gewaltstraftätern ermöglichen soll. Eine verbindliche Einführung und Nutzung ist im Laufe des Jahres 2017 geplant. Darüber hinaus ist die Beantwortung den Wortprotokollen der 2. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG des Abgeordnetenhauses von Berlin, dort Seite 40, der 3. Sitzung, dort Seite 23 sowie der 4. Sitzung, dort Seite 8, zu entnehmen. Berlin, den 04. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2017)