Drucksache 18 / 11 023 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz LVIII Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgend gemachten Angaben stellen den uns aktuell zur Verfügung stehenden Sachstand des Aufklärungsprozesses dar. Es ist einem Aufklärungsprozess immanent, dass Aussagen zu Tatsachen und Bewertungen einer Veränderung unterliegen können. Diesbezüglich wird zudem auf die gegenwärtig von dem Sonderbeauftragten des Senats durchgeführte Aufklärung des Handelns der Berliner Behörden in Bezug auf die Person Anis Amri verwiesen. 1. Wer hat wann um den 15. Juni 2016 entschieden, die Überwachung der Räume des Fussilet 33 e.V. bzw. dort verkehrender Personen und damit des Amri zu reduzieren und wann ist welchen anderen Behörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft bzw. Generalstaatsanwaltschaft davon durch wen Kenntnis gegeben worden? Zu 1.: Die Polizei Berlin führt bei vorliegenden Hinweisen keine Ermittlungsverfahren gegen Objekte, sondern gegen konkrete tatverdächtige Personen, die sich regelmäßig in bestimmten Objekten aufhalten. Es wurden Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Fussilet 33 e. V. geführt, die die Räume des Fussilet 33 e. V. aufsuchten . Dazu fand ein kontinuierlicher Austausch zwischen der Ermittlungsdienststelle im Polizeilichen Staatsschutz und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin über den Fortgang der Ermittlungen statt. Wie in anderen Fällen erfolgte hier ein notwendiger Priorisierungsprozess, bei dem andere Auftragslagen, aber auch erwarteter Erkenntnisgewinn und tatsächliche Durchführbarkeit von Observationsmaßnahmen abgewogen wurden. Eine formale Benachrichtigung über die Einstellung der Observationsmaßnahmen im Sinne der Anfrage hat es nicht gegeben. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen des Generalstaatsanwaltes anlässlich seiner Anhörung in der 2. Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten , Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung am 8. Februar zu TOP 1 sowie auf das hierzu veröffentlichte Wortprotokoll verwiesen. 2. Wie ist zu erklären, dass die Überwachung des Amri eingestellt wurde, weil er keinen Kontakt zu islamischen Gefährdern habe, wenn er zugleich am 09. Juni 2016 vor den Räumen des Fussilet 33 e.V. mit derartigen Personen im Gespräch gefilmt wurde? Zu 2.: Die Einstellung erfolgte nicht, weil er keinen Kontakt zu Gefährdern hatte, sondern siehe Beantwortung Frage 1. 3. Was genau ist auf dem Video vom 09. Juni 2016 zu sehen? Wie lange hat Amri mit welchen Personen dort Kontakt und was genau tut er auf diesem Video? Zu 3.: Die Videoaufnahmen dokumentierten das Betreten und Verlassen der Moschee. Berlin, den 04. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2017)