Drucksache 18 / 11 025 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz LX Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann und wie haben Senat und nachgelagerte Behörden mit den Opfern des Anschlags bzw. ihren Angehörigen in welcher Weise kommuniziert? Was hat der Senat getan und was unterlassen, um die Folgen des Anschlags für Opfer und Hinterbliebene zu lindern? Zu 1.: Durch die Polizei Berlin wurde - neben der allgemeinen Kommunikation im Rahmen der Bewältigung des Einsatzgeschehens nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz - auf vielfältige Weise mit den Opfern des Anschlags bzw. ihren Angehörigen Kontakt aufgenommen und kommuniziert. Kurz nach dem Anschlag wurde seitens der Polizei Berlin u. a. eine Personenauskunftsstelle mit Telefon- Hotline in Betrieb genommen, an die sich Menschen wenden konnten, die auf der Suche nach Angehörigen oder Bekannten waren, die sich zum Anschlagszeitpunkt auf dem Breitscheidplatz befunden haben könnten. Soweit die erforderlichen Informationen vorlagen, wurde den Anfragenden Auskunft über den aktuellen Aufenthaltsort ihrer Angehörigen oder Bekannten erteilt. Weiterhin wurden, soweit dies möglich war, im Rahmen der Ermittlungen verletzte Opfer als Zeugen vernommen , um Hinweise auf den Tathergang und den Täter zu erlangen. Schließlich wurde mit mutmaßlichen Angehörigen von getöteten Personen Kontakt aufgenommen, um die zur eindeutigen Identifizierung erforderlichen Informationen zu erhalten. Nach der zweifelsfreien Identifizierung wurden den Angehörigen die Todesnachrichten überbracht . Eine Einsatznachbereitung ist regelmäßiger Teil polizeilicher Arbeit. Die Aufarbeitung des Anschlagsgeschehens – und damit auch die Bewertung der Angehörigenkommunikation – dauert noch an. Darüber hinaus haben sich Angehörige und Betroffene auch an andere Ansprech-personen in ganz unterschiedlichen Bereichen und Ebenen der Verwaltung gewandt. Ein ressortübergreifender Informationsaustausch zur Nachbereitung und zur Kommunikation mit Angehörigen hat unter Federführung des Protokollbereichs der Senatskanzlei , mit Teilnehmenden des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums des Innern, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, der Polizei sowie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport stattgefunden. Dabei wurden auch die aus diesem Anlass gewonnenen Erkenntnisse des Opferbeauftragten des Landes Berlin aufgegriffen. Die weitere Behandlung des Themas findet im Rahmen der kriminalpolitischen Gremien statt, wie beispielsweise auf der Mitte Juni stattfindenden Innenministerkonferenz. Als Soforthilfe wurden unmittelbar nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz erweiterte Kapazitäten bei den Traumaambulanzen (Psychiatrische Universitätsklinik im St. Hedwig-Krankenhaus für erwachsene Gewaltopfer und Charité-Universitätsklinikum Berlin für Kinder und Jugendliche Opfer einer Gewalttat und deren Eltern/Bezugspersonen) zur Verfügung gestellt. Die umgehende psychotherapeutische Versorgung trägt entscheidend dazu bei, chronische Belastungsstörungen und weitere psychische Spätfolgen soweit wie möglich abzumindern oder zu vermeiden. In Bezug auf die Versorgung und Entschädigung der Opfer konnte auf Initiative der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verständigung dahingehend erzielt werden, dass für die Geschädigten und Hinterbliebenen Leistungen im Wege des Härteausgleichs nach Maßgabe des § 1 Abs. 12 Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit § 89 Bundesversorgungsgesetz (BVG) erbracht werden können. Um eine möglichst umfassende und lückenlose Entschädigung der Betroffenen sicherzustellen, werden die im Wege des Härteausgleichs zu gewährenden Leistungen Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 025 2 nach dem OEG durch die Leistungen des „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“ (wahrgenommen durch die Verkehrsopferhilfe e.V.) und Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten des Bundesamtes für Justiz ergänzt. Bis zum 12. Januar 2017 sind Soforthilfezahlungen aus dem Härtefallfonds für Opfer terroristischer Straftaten des Bundesamtes für Justiz in Bezug auf immaterielle Ansprüche (Schmerzensgeld) und Vorschüsse von der Verkehrsopferhilfe e.V. auf materielle Ansprüche geleistet worden. Mit Kondolenzschreiben wandte sich der Senat an die Hinterbliebenen der Anschlagsopfer und drückte ihnen seine Anteilnahme aus. Gleichzeitig wurde persönliche Unterstützung angeboten. 2. Wann und in welcher Weise hat der Senat dem Eigentümer der LKW, Ariel Zurawski, den Schaden ersetzt, der aus dem Nutzungsausfall des LKW entstanden ist? Wenn das nicht erfolgt ist, weshalb nicht? Zu 2.: Schadenersatz ist nicht geleistet worden. Ein entsprechender Antrag ist dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 04. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2017)