Drucksache 18 / 11 026 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz LXI Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat es irgendeinen Finanzfluss zwischen Amri, dem Fussilet 33 e.V. oder dessen Mitgliedern und bekannten Akteuren der Organisierten Kriminalität gegeben? Zu 1.: Dem Senat liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse über einen Finanzfluss zwischen Amri, dem Fussilet 33 e.V. oder dessen Mitgliedern und bekannten Akteuren der Organisierten Kriminalität vor. 2. Weshalb hat sich die Senatsverwaltung für Inneres bei der Prüfung der Konten des Fussilet 33 e.V. auf Zahlungsströme bis zu sechs Monaten vor der Verbotsverfügung beschränkt, statt Erkenntnisse über Querverbindungen zu ermitteln? Sichert die Senatsverwaltung für Inneres alle Kontenbewegungen der letzten sieben Jahre auf den Konten des Fussilet 33 e.V.? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Die zeitliche Begrenzung der Aufforderung an die Bank, die Kontobewegungen des als Spendenkonto der Moschee des „Fussilet 33 e.V.“ dienenden Kontos, welches das Konto einer Unterstützerin des Vereins ist, darzustellen, ergibt sich aus § 12 Absatz 5 Satz 1 des Vereinsgesetzes. Danach sind Verfügungen des Vereins, die in den letzten 6 Monaten vor Erlass des Verbots in der dem anderen Teil bekannten Absicht vorgenommen wurden , Gegenstände des Vereinsvermögens beiseite zu schaffen, dem Einziehungsberechtigten (im Fall des Verbots des „Fussilet 33 e.V.“ das Land Berlin) gegenüber unwirksam. 3. Welche finanziellen Transaktionen hat es in Barkasse oder auf Konten des Vereins seit der Gründung am 06.11.2010 gegeben? Welche Erkenntnisse gibt es über Konten des Vereins im Ausland, insbesondere außerhalb der EU? Zu 3.: Das in der Antwort auf die vorherige Frage erwähnte Konto ist ein solches einer Unterstützerin des Vereins, welches auf dem Facebook-Profil der Moschee des Vereins als Spendenkonto angegeben war. Bei den im Zuge des Vollzugs des Verbots des „Fussilet 33 e.V.“ sichergestellten Bargeldmitteln muss noch geklärt werden , ob es sich um Vereinsvermögen handelt. Zu weiteren Konten liegen dem Senat derzeit keine Erkenntnisse vor. 4. Hat der Fussilet 33 e.V. Mittel aus dem Ausland bzw. von ausländischen Organisationen erhalten, insbesondere der türkischen Religionsbehörde Ditib und ihren nachgelagerten Einrichtungen? Zu 4.: Dazu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 04. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2017)