Drucksache 18 / 11 038 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz LXXIII Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Waren die personellen wie materiellen Ressourcen im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres, der Senatsverwaltung für Justiz und nachgelagerter Behörden ausreichend , um eine zielgerichtete und effiziente Gefahrenabwehr zu gewährleisten? Falls nein, weshalb nicht? Zu 1.: Die Gefahrenabwehr im Sinne der Fragestellung obliegt nicht der für Justiz zuständigen Senatsverwaltung und ihr nachgeordneten Staatsanwaltschaft, sondern der Polizei. Die personellen und materiellen Ressourcen der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung zur Wahrnehmung der Fachaufsicht über die nachgeordnete Polizei sind in diesem Zusammenhang ausreichend. Die Anzahl der Gefährder im islamistischen Spektrum in Berlin bewegt sich im oberen zweistelligen Bereich und hat sich in den letzten vier Jahren verdoppelt. Trotz personeller Verstärkung des Polizeilichen Staatsschutzes und anderer Bereiche kann die Polizei Berlin mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten. In diesem Aufgabenbereich muss daher immer wieder neu priorisiert werden. Eine Abdeckung aller Gefährder ist faktisch trotz aller Anstrengungen nicht möglich. Zudem konkurriert die Aufgabe „Gefahrenabwehr“ mit der polizeilichen Aufgabe, Straftaten zu verfolgen, sowohl im Bereich des Islamismus als auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, von Tötungs- und Sexualdelikten. 2. Wurden diese Ressourcen anderweitig gebunden, etwa für Großeinsätze wie in der Rigaer Straße und Artemis ? Zu 2.: Singuläre Großeinsätze wie in der Rigaer Straße oder im Artemis stellen grundsätzlich keine Konkurrenz zur Daueraufgabe der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Phänomen Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus dar. Eine wichtige Komponente im Bereich der Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus stellt das Mittel der Observation dar. Observationskräfte müssen nicht nur erhöhten Anforderungen genügen, sondern auch eine gesonderte Ausbildung absolvieren, um vollwertig eingesetzt werden zu können. Mitarbeiter von Observationseinheiten werden daher auch nur bei Observationen eingesetzt und nicht zur Bewältigung von größeren Durchsuchungen, Razzien oder anderen polizeilichen Ereignissen herangezogen. 3. Falls die Ressourcen grundsätzlich ausreichend waren, weshalb konnte es trotz der vielfachen Warnzeichen und ausreichenden Ressourcen zum Anschlag kommen ? Zu 3.: Die Beantwortung ist dem Wortprotokoll der 6. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung , Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG des Abgeordnetenhauses von Berlin, dort Seiten 10 und 33, zu entnehmen. Darüber hinaus siehe Antwort zu 1. Berlin, den 05. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2017)