Drucksache 18 / 11 046 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kay Nerstheimer (fraktionslos) vom 14. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2017) und Antwort Kriegserklärung des IS an die Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Fragen: Wird nun auf Grund der neuen Bedrohungslage den Berliner Polizisten wieder gestattet, ihre Dienstwaffen auch außerhalb der Dienstzeit zu tragen? Wie soll ein Polizist sich selbst und die Bürger verteidigen , wenn er entwaffnet wird? Es ist schon schlimm genug, dass der mündige Bürger durch ein sogenanntes Waffengesetz, das eher zu einer Diktatur als zu einer Demokratie passt, wehrlos gehalten wird. Antwort: Das Führen der dienstlich überlassenen Faustfeuerwaffe ist in der Geschäftsanweisung ZSE II Nr. 1/2016 über den Umgang mit Faustfeuerwaffen geregelt. Diese Geschäftsanweisung wurde durch den Polizeipräsidenten in Berlin erlassen und ist am 1. Juni 2016 in Kraft getreten. Danach ist es den Dienstkräften auf dem Weg vom und zum Dienst sowohl in bürgerlicher Kleidung als auch in Dienstbekleidung freigestellt, die Faustfeuerwaffe zu führen. Darüber hinaus sind Dienstkräfte des Polizeidienstes nach erfolgreichem Abschluss der für die jeweilige Laufbahn vorgeschriebenen Ausbildung bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ermächtigt, über Faustfeuerwaffen , mit denen sie dienstlich ausgestattet sind, außerhalb des Dienstes die tatsächliche Gewalt auszuüben (Besitz) und diese Faustfeuerwaffe zu führen. In begründeten Einzelfällen kann die bzw. der Dienstvorgesetzte das außerdienstliche Führen der Faustfeuerwaffe ganz oder teilweise genehmigen bzw. anordnen. Eine Änderung der derzeitigen Vorschriftenlage ist nicht vorgesehen. Berlin, den 03. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2017)