Drucksache 18 / 11 047 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Grasse und Christian Goiny (CDU) vom 18. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2017) und Antwort Leere Gewächshäuser - Finanzielle Situation des Forschungsstandortes Botanischer Garten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Hochschule beantworten kann. Es wurde die Freie Universität Berlin um Stellungnahme gebeten. 1. Welche finanziellen Mittel stehen dem Botanischen Garten bzw. dem Botanischen Museum an der Königin- Luise-Straße in Steglitz-Zehlendorf zur Verfügung und woher stammen diese Mittel hauptsächlich? Zu 1.: Grundhaushalt: Die Zentraleinrichtung Botanischer Garten und Botanisches Museum (ZE BGBM) erhält 2,59 % der im Hochschulvertrag 2014 - 2017 festgelegten Landeszuschüsse. Für das Jahr 2017 sind dies 8.756.000 Euro. Dazu werden für das Haushaltsjahr 2017 eigene Einnahmen in Höhe von 1.806.000 Euro erwartet, davon 1.300.000 Euro an Eintrittsgeldern. Aufgrund der Angleichung des Tarifvertrages für die Betriebsgesellschaft Botanischer Garten und Botanisches Museum erhält die Zentraleinrichtung für das Haushaltsjahr 2017 einmalig zusätzliche Unterstützungsmittel in Höhe von 562.447 Euro aus dem Globalhaushalt der Freien Universität Berlin. Insgesamt verfügt die Zentraleinrichtung damit für das Haushaltsjahr 2017 im Grundhaushalt über ein Budget von 11.124.447 Euro. Drittmittel und sonstige Mittel Die ZE BGBM wirbt Drittmittel für wissenschaftliche Projekte (z. B. Bundesministerium für Bildung und Forschung , Deutsche Forschungsgemeinschaft, Europäische Union, Volkswagenstiftung, Verein der Freunde etc.) ein. Die durchschnittliche Einnahmenhöhe von Drittmitteln liegt bei 1.700.000 Euro. Weiterhin stehen der ZE BGBM Nachlass- und Stiftungsmittel zur Verfügung, die aber aufgrund ihrer Zweckbindung nicht für die Finanzierung der Grundausstattung herangezogen werden können. 2. Welche Einschränkungen sind derzeit aufgrund fehlenden Personals und fehlender finanzieller Mittel nötig? Wie viel und welches Personal fehlt und welche zusätzlichen finanziellen Mittel wären nötig, damit der Botanische Garten vollumfänglich betrieben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann? Zu 2.: Der Botanische Garten und das Botanische Museum verstehen sich als Einheit mit gemeinsamer Erfüllung von drei sich ergänzenden Aufgabenkreisen: • Aufgaben von Forschung und Lehre im Sinne der Kernaufgaben einer Universität; • Aufgaben in Bezug auf die Sicherung eines nationalen Kulturgutes und Gartendenkmals sowie Umsetzung des Bildungsauftrages; • Aufgaben bezogen auf die Umsetzung regionaler, nationaler und internationaler Abkommen und Strategien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Grundlage zur Erfüllung aller drei Aufgabenkreise sind die wissenschaftlich dokumentierten Sammlungen. Die Erfüllung der genannten Aufgabenkreise erfolgt nach aktueller Auffassung der Freien Universität Berlin bedingt eingeschränkt. Der Hochschulvertragsentwurf sieht zur Verbesserung der Situation einen Sondertatbestand vor. Botanischer Garten und Botanisches Museum sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11047 2 3. Wie und wann plant der Senat, den Botanischen Garten zu unterstützen bzw. mit weiteren finanziellen Mitteln auszustatten, damit dieser als einer der artenreichsten Gärten erhalten werden kann? Diese Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass Teile des Botanischen Gartens erst vor kurzem saniert wurden (z. B. das Victoria-Gewächshaus), aber nun nicht genutzt werden können. Zu 3.: Der Erhalt des Botanischen Gartens ist nicht gefährdet . Unabhängig davon sieht der neue Hochschulvertragsentwurf mit der Freien Universität Berlin für die Jahre 2018 bis 2022 vor, dass die Hochschule für den Botanischen Garten jährlich aufwachsend zusätzliche Mittel erhält. 4. Welche Bereiche des Gartens können durch fehlendes Personal nicht oder nicht mehr ausreichend betreut werden? Zu 4.: In 2012 wurde ein Prioritätensystem zur Reduzierung der Pflegeintensitäten in der pflanzengeographischen Anlage des Gartens eingeführt. In 2016 erfolgte eine Teilstilllegung der Systematischen Abteilung. Die Wiederbepflanzung des Victoriahauses wurde in 2017 zunächst ausgesetzt. 5. Welche Auswirkungen hat der Personalmangel auf die wissenschaftliche Arbeit des Gartens? Zu 5.: Nach Auffassung der Freien Universität Berlin könnten die Sammlungen durch zusätzliches Personal besser betreut werden. 6. Welchen investiven Bedarf gibt es im Botanischen Garten und welche Investitionen beabsichtigt der Senat, in den kommenden fünf Jahren zu finanzieren? Zu 6.: Zum 01.01.2017 hat die Technische Abteilung der Freien Universität Berlin die Bauunterhaltung sowie die technische Betreuung für den Botanischen Garten und das Botanische Museum übernommen. Hierüber besteht eine Vereinbarung zwischen der Freien Universität Berlin und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, mit einer Laufzeit von drei Jahren. Zur Bewältigung der Bauunterhaltungsmaßnahmen und für bauliche Einzelprojekte bis 1,5 Millionen Euro werden der Freien Universität Berlin dazu jährlich rund 2,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die weiteren Bedarfe befinden sich im Verfahren der Prüfung. Im Zeitraum 2016 bis 2020 werden zudem rd. 12,6 Millionen Euro aus der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zur Verfügung gestellt, um die touristische Infrastruktur im Botanischen Garten zu verbessern. Berlin, den 03. Mai 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung – (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai. 2017)