Drucksache 18 / 11 050 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 18. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2017) und Antwort „Berliner Tafel“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Berliner Senat hat sich in seinen Richtlinien der Regierungspolitik darauf verständigt, eine ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung von Armut und Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabechancen mit konkreten Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Situation der von Armut bedrohten Menschen in unserer Stadt nachhaltig zu verbessern. Alle Senatsressorts sollen dabei ihren Beitrag zur Armutsbekämpfung in Berlin erbringen. Vorhandene Armutslagen sollen verringert und die Entstehung neue Armutslagen verhindert werden. Vorrangige Handlungsfelder sind dabei der Ausbau einer guten Bildungsstruktur , eine gute und existenzsichernde Erwerbstätigkeit , gesundheitliche Versorgung, inklusive Teilhabe und der Zugang zu kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe für alle. In Umsetzung dieses Vorhabens hat der Senat am 11. April 2017 die Bildung einer Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut beschlossen und eine entsprechende Stabsstelle zur Steuerung der ressortübergreifenden Arbeit bei der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung eingesetzt, an der auch diverse Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft mitwirken werden. Die Berliner Tafel e. V. ist ein gutes Beispiel für zivilgesellschaftliches Engagement in einem der Handlungsfelder . Sie unterstützt Menschen über die staatliche Sozialpolitik hinaus und trägt zur Vermeidung von Armut bzw. Linderung armutsbedingter Einschränkungen in hohem Maße bei. Der Senat sieht die Berliner Tafel e. V. als eine wichtige Ergänzung der vorhandenen staatlichen Sozialleistungen und begrüßt die von dort institutionalisierte sinnvolle Verwendung von qualitativ einwandfreien Produkten, insbesondere von qualitativ einwandfreien und mit gültiger Haltbarkeit versehenen Lebensmitteln. So die Satzung der Berliner Tafel e. V. Die nachfolgende Beantwortung der gestellten Fragen erfolgt größtenteils aufgrund der Textzulieferung durch und in Verantwortung Berliner Tafel e. V., der als gemeinnütziger Träger seine satzungsgemäßen Aufgaben größtenteils ohne öffentliche Zuschüsse bewältigt. 1. Wie viele Menschen nahmen 2016 in Berlin die Angebote bei den Ausgabestellen der Berliner Tafel wahr und wie schätzt der Senat die aktuelle Entwicklung ein? Zu 1.: Lt. Angabe der Berliner Tafel e. V. bestehen monatlich etwa 50.000 Kundenkontakte. 2. Wie viele Ausgabestellen existieren gegenwärtig in Berlin und wer betreibt sie? Zu 2.: Die Berliner Tafel betreibt - allein und /oder in Kooperation mit anderen - 45 Ausgabestellen. LAIB und SEELE ist eine dieser Kooperationen der Berliner Tafel e. V., der Kirchen und der Landesrundfunkanstalt Berlin- Brandenburg/rbb. Die Ausgabestellen geben in der Regel 1x wöchentlich Lebensmittel an bedürftige Menschen ab. Die Entscheidung über die jeweilige Lebensmittelverteilung liegt bei der jeweiligen Gemeinde. 3. Welche Mengen an Lebensmitteln wurden 2016 ausgereicht? Zu 3.: Monatlich werden von der Berliner Tafel e. V. bis zu 660 Tonnen an Lebensmitteln abgegeben. Dies betrifft die Ausgabestellen und die etwa 300 sozialen Einrichtungen, die von der Tafel Lebensmittel bekommen . Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 050 2 4. Wer ist berechtigt, bei den Ausgabenstellen der Berliner Tafel Zuwendungen zu erhalten und wie werden diese Berechtigungen nachgewiesen? Zu 4.: Alle Menschen, die nachweislich unter 800 € monatlich zur Verfügung haben, können zu einer Ausgabestelle gehen. Sie müssen dies durch ihren SGB-II- Leistungsbescheid, ihre Benachrichtigung über Grundsicherung , eine Bescheinigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder vergleichbare Dokumente nachweisen. Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Lebensmittel . Alle gesammelten Lebensmittel werden möglichst gerecht an alle verteilt. 5. Wie unterstützt der Senat die Berliner Tafel? 6. Trägt der Senat die Gebühren für die Beseitigung von Lebensmitteln, die in den Ausgabestellen nicht mehr ausgegeben werden können und von Abfällen? Zu 5. und 6.: Die Berliner Tafel e. V. nimmt grundsätzlich keine finanziellen Zuwendungen vom Berliner Senat in Anspruch. Der Berliner Senat hat zuletzt im Förderjahr 2009 im Rahmen der Öffentlich geförderten Beschäftigung (ÖBS) einen Eingliederungszuschuss gewährt . Darüber hinaus sind keine weiteren Projektförderungen erfolgt. Der Berliner Senat trug oder trägt keinerlei Gebühren für den Verein Berliner Tafel e. V. Die Kosten sowohl für den Abfall auf dem Großmarkt als auch für die Biotonnen der Ausgabestellen werden von der Berliner Tafel e. V. getragen. 7. Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen gespendete Lebensmittel nicht ausgereicht und anstatt dessen privat weiterverkauft wurden und was tut der Senat um Missbrauch dieser Art zu verhindern bzw. aufzuklären? Zu 7.: Der Berliner Tafel e. V. ist kein privater Weiterverkauf von gespendeten Lebensmitteln bekannt. Der Sender RTL berichtete in den vergangenen Wochen, dass sich einige LAIB und SEELE-Ehrenamtliche unrecht- und übermäßig an Lebensmittelspenden bereichern würden. Die Berliner Tafel hat daraufhin Untersuchungen eingeleitet und berichtet kontinuierlich und transparent auf ihrer Homepage über den aktuellen Stand der Ermittlungen . Dem Senat liegen keine weitergehenden Erkenntnisse vor. Berlin, den 08. Mai 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2017)